Massentierhaltung: Spanien verbietet Riesenfarmen für Kühe
Neues Gesetz gegen Massentierhaltung
Ein neues Gesetz sieht vor, dass maximal 850 “Rindereinheiten” in einem Betrieb gehalten werden dürfen. Ein ausgewachsener Zuchtbulle oder eine Milchkuh gelten dabei als eine Rindereinheit, junge Kälber nur als 0,4 Rindereinheiten. Bestehende Großbetriebe dürfen weitermachen, sie werden aber strenger kontrolliert.
Die hohe Obergrenze wird von Umweltschutzorganisationen und der Vereinigung kleiner und mittlerer Landwirte kritisiert. Sie fordern eine Begrenzung auf 180 Einheiten. Und sie sehen noch eine weitere Lücke im Gesetz: Unternehmen könnten ganz einfach mehrere Betriebe nebeneinander eröffnen. Eine Begrenzung pro Region könne das verhindern.
Dennoch sehen sie das Gesetz als wichtigen Schritt im Kampf gegen Großbetriebe und Massentierhaltung. Spanien gehört jedoch zu den größten Produzenten von Schweinefleisch weltweit – ein Gesetz zur Beschränkung bei der Schweinehaltung gibt es aber noch keines.
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