Wer ist Walter Rosenkranz?
Wer ist Walter Rosenkranz?
Walter Rosenkranz ist Politiker der rechtspopulistischen FPÖ (Freiheitliche Partei Österreich) und für die kommende Legislaturperiode Nationalratspräsident. Er wurde mit 100 von 183 Stimmen und damit mit 61,7 Prozent gewählt. Er ist der erste FPÖ-Politiker in diesem Amt.
Der 1962 geborene Jurist war schon als Student im Ring freiheitlicher Studenten aktiv. Er ist seit 2008 Nationalratsabgeordneter und war auch zwei Jahre FPÖ-Klubobmann. Danach war er fünf Jahre lang Volksanwalt. 2022 war er Präsidentschaftskandidat der FPÖ.
Er ist außerdem Mitglied der deutschnationalen Burschenschaft “Libertas”. Das ist einer der häufigsten Kritikpunkte an ihm als Nationalratspräsident.
Wieso ist Walter Rosenkranz umstritten?
Walter Rosenkranz wird einerseits durch seine Mitgliedschaft in der deutschnationalen Burschenschaft “Libertas” kritisiert. Deren Leitspruch lautet: “Freiheit-Ehre-Vaterland”. Sie bezeichnet sich selbst als “weiße” Burschenschaft und war die erste Burschenschaft, die 1878 Juden den Eintritt verwehrte. In einer Burschenschafter-Festschrift versuchte Rosenkranz, das 2012 noch zu rechtfertigen.
Auch für andere Aussagen und Handlungen wird er kritisiert. Beispielsweise bezeichnete er neben anderen Nationalsozialisten auch den verurteilten NS-Verbrecher Johann Karl Stich als “Leistungsträger”. 2023 eröffnete er den Akademikerball, an dem auch der Rechtsextremist Martin Sellner teilnahm. 2019 erklärte er im ORF, er habe die Identitäre Bewegung in ihren Anfängen “durchaus erfrischend” gefunden. Den Antisemiten Julius Sylvester nannte er einmal sein politisches Idol. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Zuletzt geriet er in die Kritik, weil gegen seinen Büroleiter wegen Verdachts auf Wiederbetätigung ermittelt wird – und Rosenkranz ihn nur widerwillig ersetzte.
Wer kritisiert Walter Rosenkranz?
Kritik kam von unterschiedlichsten Seiten. Bislang war der Nationalratspräsident – und damit Walter Rosenkranz – automatisch auch Vorsitzender des Nationalfonds zur Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus, Leiter für die Gedenkveranstaltungen im Hohen Haus sowie die gegen Rassismus.
„Wird ein Mitglied deutschnationaler Verbindungen dieser Verantwortung gerecht? Jemand, der Nazi-Verbrecher als burschenschaftliche ‚Leistungsträger‘ verharmlost und geradezu huldigt?“, fragte Oskar Deutsch – Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde. Gemeinsam mit dem Mauthausenkomittee und dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes hatte die IKG vor Walter Rosenkranz gewarnt. Mit einem offenen Brief hatten sie an ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne appelliert, Rosenkranz nicht zu wählen. Manche müssen es getan haben, sonst hätte der FPÖ-Politiker keine Mehrheit bekommen. Bei seiner Antrittsrede hatte sich Rosenkranz als Kämpfer gegen Antisemitismus inszeniert.
Das wurde inzwischen geändert. Am 27. März 2025 hat der Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen eine Gesetzesänderung beschlossen. Durch diese kann der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Nationalfonds zur Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus abgewählt werden oder das Amt freiwillig an den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin abgeben. Bisher war das nicht möglich. Selbst ein freiwilliger Rücktritt war rechtlich nicht vorgesehen.
Welche Macht hat ein Nationalratspräsident?
Mit dem Amt des Nationalratspräsidenten hat Walter Rosenkranz das zweithöchste Amt des Staates inne. Er ist Leiter der Sitzungen, kann Abgeordneten das Wort erteilen und entziehen oder Ordnungsrufe verteilen, wenn “die Würde des Hohen Hauses” verletzt wird. Sie muss von allen eingehalten werden. Ob das getan wird, oder nicht, obliegt der Einschätzung von Walter Rosenkranz.
Der Nationalratspräsident kann auch entscheiden, wann über Gesetzesbeschlüsse gesprochen wird. Denn es liegt in seiner Macht, die Sitzungen einzuberufen. Ist er gegen das Gesetz, könnte er das schlichtweg nicht machen oder Sitzungen aufschieben. Außerdem könnte der Nationalratspräsident Öffentlichkeit und Medien den Zugang zu den Sitzungen verwehren.
Der Nationalratspräsident kann weder abgewählt noch seines Amtes enthoben werden. Es sei denn, es gäbe Neuwahlen. Ist der Bundespräsident über 20 Tage verhindert, wäre Rosenkranz gemeinsam mit den anderen Nationalratspräsident:innen seine Vertretung.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde ursprünglich am 25. Oktober 2024 verfasst und veröffentlicht und am 27. März 2025 aktualisiert.
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