Demokratie

Abschiebezentrum in Uganda: Österreich macht sich erpressbar

Ausreisepflichtige Personen sollen künftig in ein Abschiebezentrum nach Uganda in Afrika deportiert werden können - egal, woher sie ursprünglich kommen. Was steckt dahinter und wie realistisch ist die Umsetzung?

Vor etwas mehr als einem Jahr hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine gesamtstaatliche Notlage ausgerufen. Nun möchte man den nächsten Abschottungsschritt setzen, der gegen die vermeintliche Notlage helfen soll: Ein Rückkehrzentrum in Uganda.

Die "Gruppe der Umsetzer"

Grundlage ist ein neues EU-Regelwerk, das aktuell für Schlagzeilen sorgt: Die EU-Rückführungsverordnung. Sie soll erstmals ein einheitliches Rückführungssystem für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen. Sie erweitert die Befugnisse der Behörden. Und sie schafft erstmals ausdrücklich eine Rechtsgrundlage für Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union – sogenannte Return Hubs.

Dabei sollen Mitgliedstaaten Menschen ohne Aufenthaltsrecht künftig in Drittstaaten bringen können, bis sie in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Im Europäischen Parlament wurde die Verordnung vor allem mit den Stimmen konservativer, rechter und rechtsextremer Fraktionen beschlossen. Ausständig ist nur noch die formelle Zustimmung des Rates der Europäischen Union.

Obwohl die neue EU-Rückführungsverordnung noch nicht endgültig beschlossen ist, arbeiten mehrere Mitgliedstaaten bereits an der Umsetzung von Return Hubs. Österreich gehört gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland zu den Mitgliedstaaten, die dieses Modell vorantreiben. Völlig ironiebefreit nennen sie sich selbst die "Gruppe der Umsetzer".


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Diese Staaten haben vereinbart, dass sie die neue rechtliche Lage dafür nutzen wollen, dass staatliche Aufgaben aus der Europäischen Union in Drittstaaten verlagert werden. Konkret geht es dabei eben um die Unterbringung und möglicherweise auch die Inhaftierung während des Rückführungsverfahrens. Unbegleitete Minderjährige sollen nicht in Return Hubs überstellt werden.

Wieso Uganda?

Österreich möchte ein derartiges Return Hub am liebsten so weit entfernt wie möglich. Länder am Balkan - wie im Falle Italiens - kommen daher nicht infrage. Usbekistan hat in den Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen dankend abgelehnt. Außenministerin Meinl-Reisinger (NEOS) hat auf einer Uganda-Reise angesprochen, dass Österreich abgelehnte Asylwerber:innen nach Uganda bringen will – wie im Dezember 2025 bekannt wurde.

Die Niederländer, die sich ebenfalls als „Umsetzer“ sehen, haben 2025 sogar schon eine "Absichtserklärung" mit Uganda abgeschlossen. Dann aber den Uganda-Plan nicht mehr weiter vorangetrieben. Nicht zuletzt wegen der immer autoritärer werdenden Regierung, die Oppositionelle verfolgt und Homosexualität mit lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe ahndet.

Die „Umsetzer“ sind nach ergebnislosen Gesprächen mit dutzenden Ländern nun aber wieder zu Uganda zurückgekehrt. Die griechische Regierung will laut Medienberichten spätestens mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2027 mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beginnen. Das österreichische Innen- und Außenministerium zeigt sich zurückhaltender: Offenbar will man laufende Gespräche nicht torpedieren. Dem Vernehmen nach ist man mit Uganda als potentiellem Partner aber nur mäßig glücklich.

Uganda ist nicht sicher

Uganda ist ein autoritär regiertes Land: In den letzten 10 Jahren bekamen 60 Prozent aller ugandischen Asylantragsteller:innen, die vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland geflohen sind, in Österreich einen Schutz- und Aufenthaltstitel. In allen EU-Mitgliedstaaten wurde allein in den letzten drei Jahren 800 Menschen aus Uganda Asyl gewährt.

Die von der österreichischen Asylbehörde verwendeten Informationen sprechen für sich:

  • „Die politische Lage bleibt angespannt, und es kann weiterhin zu Unruhen kommen. (…) Die Kriminalität in der Hauptstadt nimmt zu. Es kommt regelmäßig zu Taschendiebstählen, Einbrüchen und Raubüberfällen, manchmal auch mit Gewaltanwendung. Im ganzen Land und auch auf den Hauptverkehrsachsen kann es zu Überfällen mit Lösegeldforderungen kommen.“
  • Die Justiz leidet unter mangelnden Investitionen, Personalmangel, Einflussnahme durch die Exekutive und systemischer Korruption, was die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt.“
  • „Die Polizei nimmt regelmäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor, obwohl es gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen solche Praktiken gibt. Das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren wird auch durch lange Untersuchungshaft, unzureichenden Zugang zu Rechtsbeistand für Angeklagte und Korruption beeinträchtigt“
  • „Es kommt zu willkürlicher staatlicher Gewalt, einschließlich Folter und Vorwürfen von Misshandlungen von Häftlingen, vor allem für die politische Opposition (FH 26.2.2025; vgl. USDOS 12.8.2025). Missbrauchsopfer identifizierten DIS-Mitarbeiter in mehreren Fällen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (USDOS 12.8.2025).“

Wer davon betroffen ist

In Return Hubs sollen Menschen gebracht werden, bei denen entschieden wurde, dass sie nicht in Österreich bleiben dürfen – beispielsweise, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde oder das Aufenthaltsrecht abgelaufen ist – und die das Land nicht verlassen haben. Eine Abschiebung ist manchmal nicht möglich, zum Beispiel wenn die Reisedokumente fehlen oder das Herkunftsland sich weigert, die Person aufzunehmen. Auch rechtliche Hindernisse können eine Abschiebung verhindern, beispielsweise wenn einer Person durch die Abschiebung Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Die Verordnung erfasst dabei grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige, also alle Nicht-EU-Bürger:innen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der EU aufhalten.

Wie viele in Österreich davon in Österreich betroffen sind, dazu gibt sich das Innenministerium äußerst zugeknöpft. Auf eine entsprechende Anfrage antwortet das Ministerium: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“

Ein Blick in die einschlägigen Asyl- und Grundversorgungsstatistiken ermöglicht jedoch, zumindest eine Idee davon zu bekommen. Tatsächlich endeten in den letzten zehn Jahren zwei von drei inhaltlichen Asylverfahren in Österreich mit der Erteilung eines Schutz- und Aufenthaltstitels. In etwa 120.000 Verfahren wurde seit 2015 kein Aufenthaltstitel gewährt. Erfahrungen zeigen, dass der Großteil der abgelehnten Personen Österreich binnen kürzester Zeit auch verlassen.

In manchen Fällen ist die Ausreise aber nicht möglich, entweder, weil die Herkunftsländer nicht kooperieren oder die Papiere fehlen. Die Anzahl der Personen, die nach Abschluss des Asylverfahrens Österreich nicht verlassen (können) und daher in der Grundversorgung bleiben, ist aber sehr gering und über den Lauf der letzten Jahre stark zurückgegangen. Zahlen vom August 2026 zeigen: Es sind aktuell gerade einmal 853 Personen.

Rückführzentren lösen die Probleme nicht, sie schieben sie nur weg

Viele Betroffene leben jahrelang in einem rechtlichen und sozialen Schwebezustand: Sie können nicht abgeschoben werden, häufig erhalten sie aber auch keine stabile Aufenthaltsperspektive. In Österreich bedeutet das oft: eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, geringe soziale Absicherung und große Hürden bei Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe.

Return Hubs beseitigen diese Probleme nicht. Die betroffenen Menschen werden vielmehr in einen weiteren Drittstaat gebracht, während die ursprünglichen Gründe, die eine Rückführung verhindern, bestehen bleiben.

Ein Kommunikationsspagat bis zum menschenrechtlichen Muskelriss

Es braucht für die Rückführung dabei keine persönliche Verbindung zwischen den Geflüchteten und dem Aufnahmestaat. Menschen könnten also in Länder gebracht werden, in denen sie nie gelebt haben und zu denen sie keinerlei Bezug haben.

Voraussetzung ist nur, dass der Drittstaat internationale Menschenrechtsstandards, das Völkerrecht und insbesondere das einhält. Die Abkommen müssen außerdem regeln, wer Verantwortung für die betroffenen Personen trägt. Sie müssen außerdem festlegen, wie ihre Unterbringung erfolgt und wie die Einhaltung der Vereinbarungen unabhängig kontrolliert wird.

Die Auslagerung der staatlichen Aufgaben und Verantwortung auf Drittstaaten erschwert häufig den Zugang zu Gerichten, Rechtsberatung und unabhängiger Kontrolle. Die EU-Grundrechteagentur FRA warnt deshalb ausdrücklich, die geplanten Return Hubs dürften keine rechtsfreien Räume werden:

The planned return hubs cannot become rights-free zones.

EU-Grundrechteagentur FRA

Nach Einschätzung der FRA wären Return Hubs nur unter strengen Voraussetzungen mit dem EU-Recht vereinbar. Dafür wären rechtlich verbindliche Abkommen nötig, individuelle Entscheidungen, unabhängige Menschenrechtskontrollen und wirksame Rechtsmittel. Es wird nur schwer zu kontrollieren sein, ob diese Garantien alle umgesetzt werden, wenn sich die Einrichtungen außerhalb des europäischen Hoheitsgebiets befinden.  

Dazu kommt: Hauptzweck eines derartigen Abkommens ist, dass die österreichischen Behörden mit der Abschiebung nach Uganda androhen können, wenn Personen ohne Aufenthaltsberechtigung Österreich nicht „freiwillig“ verlassen. Dieses Drohszenario entfaltet seine erpresserische Wirkung erst richtig, wenn im Drittstaat schlechte Bedingungen drohen. 

Schlechte Aufenthaltsbedingungen helfen also, den Zweck der Rückführzentren zu erfüllen und bedrohen gleichzeitig das gesamte Drittstaatsmodell. Denn in der Theorie müssen die europäischen Staaten bei jeder Zwangsmaßnahme, die sie an einem Menschen ausüben, gewährleisten, dass diese Person nicht in der Folge einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wird.

Es ist nicht unrealistisch, dass einzelne Abschiebungen in ein derartiges Return Hub tatsächlich durchgeführt werden. Diese werden aber hauptsächlich der kommunikationstechnischen Verwertung dienen und nicht der Etablierung einer nachhaltigen Migrationsstrategie.

15 Millionen Euro Extra-Budget werden nicht reichen

Im jüngsten Sparpaket der Bundesregierung gibt es kaum einen Bereich, bei dem nicht der Sparstift angesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund ist es umso bemerkenswerter, dass die ÖVP im Innenministerium ein Extrabudget von 15 Millionen Euro unter dem Punkt „Vorbereitungsmaßnahmen Rückkehrzentren“ für die Jahre 2027/2028 dazubekommen hat.

Doch dabei wird es nicht bleiben. Die finanziellen Folgen sind nicht absehbar. Der sogenannte Ruanda-Deal kostete die britische Regierung rund 200.000 Euro pro Person, die italienische Regierung kalkulierte beim Albanien-Deal für Bau und fünf Jahre Betrieb mit mindestens 800 Millionen Euro.

Finger weg von der teuren Schnapsidee

Uganda ist darüber hinaus eines der wichtigsten Erstzufluchtsländer für Geflüchtete aus den Nachbarländern. Das autoritäre Regime hat sich in den letzten Jahren in seiner Verfolgung von Oppositionellen und in der Unterdrückung grundlegender Menschenrechte aber zusehends radikalisiert und ist kein verlässlicher Partner in Bezug auf die Auslagerung staatlicher Aufgaben und die Einhaltung des Folterverbots.

Intransparente Deals von EU-Staaten mit Diktatoren und autoritären Regimen sind nichts Neues, wenn es um die Verhinderung von Migration geht. Es gab und gibt sie bereits - mit Gaddafi in Libyen und mit Erdogan in der Türkei. Um den Druck auf ausreisepflichtige Menschen erhöhen zu können, wird von den EU-Staaten in Kauf genommen, sich selbst von autoritären Regimen abhängig zu machen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Pakttreue abhängig gemacht wird von der Höhe des Preises, den die EU-Staaten bereit sind zu zahlen.

Dass überhaupt darüber diskutiert wird, in Europa abgelehnte Flüchtlinge in das Hauptzufluchtsland Afrikas abzuschieben, zeigt eine der bislang absurdesten Auswüchse der Migrationspanik in der Europäischen Union.


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