Ungleichheit

Was wurde eigentlich aus der Asyl-Obergrenze im Burgenland?

Als "Paukenschlag" feierten Problemmedien es, als Hans-Peter-Doskozil vor über zwei Jahren eine "Asyl-Obergrenze" für Österreich forderte und für das Burgenland festlegte. Danach wurde es still um die Maßnahme. Lukas Gahleitner-Gertz hat die Fakten zur Debatte.

Stadt Schlaining, Februar 2024: Anlässlich der Klubklausur der SPÖ Burgenland hauten Klubobmann Roland Fürst und Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil wieder mal so richtig auf den Tisch. Sie forderten vom Bund allgemein und vom Innenminister im Speziellen wieder einmal eine „Asyl-Obergrenze“. Das Burgenland werde jedenfalls nur 330 Neuzugänge in der Grundversorgung im Jahr 2024 zulassen.

Nach dem anfänglichen Pressekonferenz-Poltern kamen noch Ankündigungen der Einführung von „verpflichtender gemeinnütziger Tätigkeiten“ für Asylwerber:innen. Um die „Obergrenze“ wurde es aber ruhig. Zeit für ein Resümee.


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Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die unterste staatliche Unterstützungsebene in Österreich. Die Hauptzielgruppe waren anfangs Asylwerber:innen und somit Menschen, die auf den Ausgang eines Verfahrens warteten. Mit der Zeit kamen andere Menschen dazu. Subsidiär Schutzberechtigte und später den Vertriebenen aus der Ukraine (die rechtlich keine Asylwerber:innen sind) - also Menschen, die bereits einen Aufenthaltsstatus haben.

Der Anteil der Asylwerber:innen in Grundversorgung geht zurück – vor allem weil auch immer weniger Asylanträge gestellt werden. Während sie 2024 noch ein Viertel aller Grundversorgungsbezieher:innen ausmachten, sind es nunmehr nur mehr 16 Prozent.

Was alle verbindet: Dass sie „Fremde“ sind, also nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Für Österreicher:innen ist das unterste System die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung. In der Grundversorgung bekommen Asylwerber:innen ein Dach über den Kopf und – je nach Bundesland – zwischen 7 und 9 Euro „Verpflegungsgeld“, mit dem auch sämtliche andere Kosten wie Telefon oder öffentlicher Transport gezahlt werden muss.

Derzeit befinden sich etwa 48.000 Menschen in diesem System - 0,53% der österreichischen Wohnbevölkerung. Stand Ende April sind 7.500 davon Asylwerber:innen, das sind 0,08% aller in Österreich lebenden Menschen.

Eine schwierige Beziehung zwischen Bund und Ländern

Die Versorgung von Schutzsuchenden ist am Anfang Aufgabe des Bundes. Bis zur Klärung der Frage, ob Österreich für die Führung des Asylverfahrens zuständig ist. Der Bund hat diese Aufgaben einer staatlichen Agentur übertragen: der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Wenn Österreich zuständig ist, übernehmen die Länder die Versorgung und Unterbringung, die nach der österreichischen Verfassung für das „Armenwesen“ zuständig sind. Die Grundversorgung gehört da dazu.

Was am Papier klar klingt ist in der Umsetzung aber sehr schwierig: So kann die BBU die zum Verfahren in Österreich zugelassenen Asylwerber:innen den Bundesländern nur „anbieten“. Diese können aber die Übernahme ablehnen - ohne Angabe von Gründen und ohne Sanktionen. Denn das Regelwerk („Grundversorgungsvereinbarung“) sieht stets die Herstellung des „partnerschaftlichen Einvernehmens“ her, das die Bundesländer regelmäßig verweigern.

Deshalb bleiben Antragsteller:innen länger in den Großlagern des Bundes sitzen. Das kostet  mehr: In den Einrichtungen des Bundes werden Küchen betrieben, es gibt auch kleine Krankenstationen, damit die Asylwerber:innen nicht durch die lokale Infrastruktur betreut werden müssen. In den Ländern ist die Unterbringung billiger: Hier gibt es aus Kostengründen meist keine Küchen mehr, das Verpflegungsgeld wird bar ausbezahlt. Weil die Länder Asylwerber:innen einfach nicht übernommen haben, sind beim Bund allein im Jahr 2024 Mehrkosten von 28 Mio. Euro angefallen. Im Jahr 2022 waren es sogar 71 Mio. Euro.

Von Haider bis Doskozil: Ein geliebter Zankapfel

Die Verweigerung der der nach Quoten geregelten Übernahme von Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung ist eine politisch eher unterkomplexe, aber sehr wirkungsvolle Maßnahme. Denn es betrifft nur eine sehr kleine Gruppe, die etwa 0,5% der Gesamtbevölkerung ausmacht und selbst nicht wahlberechtigt ist. Dazu kommt, dass die Kosten nicht das Budget der Länder, sondern jene des Bundes belastet.

Der burgenländische Landeshauptmann steht mit seiner Begrenzungsrhetorik in einer Tradition mit Jörg Haider, der von Zeit zu Zeit geradezu ritualhaft die Kündigung der Grundversorgungsvereinbarung ankündigte. Dass sie im Endeffekt genauso wenig gekündigt wurde wie jemals eine bundesweite „Asyl-Obergrenze“ verordnet wurde ist dabei in den Hintergrund getreten. Es geht und ging dabei nie um die Umsetzung, sondern nur um die Kommunikation mit der Wählerschaft.

Die burgenländische Obergrenze – eine abgeblasene Kampagne

Die Kampagne drehte sich um zwei Zahlen: Doskozil und Fürst forderten eine bundesweite Obergrenze von Asylanträgen von 10.000 und kündigten an, im Jahr 2024 nur 330 Personen in die Landesgrundversorgung zu übernehmen. Die Zahl 330 entspricht gegenüber dieser Obergrenze dem Anteil der burgenländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung. (2024: 3,3%)

Womit die SP Burgenland damals im Februar 2024 nicht gerechnet hat: Im ganzen Jahr wurden tatsächlich nur 10.311 Asylanträge und von neueinreisenden Schutzsuchenden in Österreich gestellt. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) konnte nun erklären, die Vorgabe erfüllt zu haben und bot damit keine Projektionsfläche für die Kampagne der SP Burgenland.

Insgesamt wurden vom Burgenland 2024 nur 200 statt der angekündigten Obergrenze von 330 Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung übernommen. 2025 waren es 122 (von 4.044) ins Burgenland. Bis das Burgenland seine eigens vorgeschlagene, harte Jahresquote erfüllte, reichten also nicht einmal zwei Jahre.

Burgenland: Bessere Quotenerfüllung als 2024

Die Anzahl der Schutzsuchenden in Österreich ist in den vergangenen beiden Jahren nämlich stark zurückgegangen. 2022 waren es über 100.000, 2023 schon nur noch 60.000 Anträge- im Jahr 2025 waren es dann nur noch 17.000 Anträge, wobei sogar nur etwa 7.000 von neueinreisenden Personen stammten.

Folglich ging auch die Anzahl der Personen in Grundversorgung allgemein zurück: Die Anzahl der Grundversorgten verringerte sich um fast 40% von 78.000 (Jänner 2024) auf knapp unter 50.000 im April 2026.

Paradoxerweise erfüllt nun das Burgenland die Grundversorgungsquote besser als bei der Ankündigung der Einführung einer Obergrenze: 2024 erfüllte man 90% davon - im April 2026 bereits 99%. Hier findet sich das Burgenland nur hinter Wien und nur knapp – ausgerechnet – vor der Steiermark mit dem zuständigen FP-Landesrat Hannes Amesbauer: Auch dieser hatte massive Verschärfungen angekündigt. Sowohl in der Steiermark – wie auch im Burgenland – wurden nämlich sehr viele Ukrainer:innen in die Grundversorgung aufgenommen.

Auswirkungen auf Infrastruktur

Der starke Rückgang von Asylanträgen hat auch bereits erkennbare Auswirkungen auf die Unterbringungs- und Versorgungsinfrastruktur. Die BBU hat ihren Höchststand von 34 Einrichtungen auf 8 heruntergefahren. Im Zuge dessen wurde hunderte Mitarbeiter:innen entlassen und auch der letzte Bundesstandort im Burgenland stillgelegt. Momentan befinden sich im Burgenland 137 Asylwerber:innen, davon sind 42 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Somit sind nur 0,05% der burgenländischen Wohnbevölkerung Asylwerber:innen in Grundversorgung.

Die Kampagne von der SP Burgenland war angerichtet und vorbereitet. Sie scheiterte paradaoxerweise schlussendlich daran, dass es zu wenige Asylwerber:innen gab.


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