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Erfolg für Petition in Deutschland – Warum sind nicht alle Voyeur-Aufnahmen strafbar?

Manche Voyeur-Aufnahmen sind bisher straflos. Eine Petition in Deutschland könnte nun zu einer Verschärfung des “Upskirting”-Paragraphen führen. Ist eine ähnliche Verschärfung auch für Österreich denkbar?

Yanni Gentsch läuft im Februar dieses Jahres ihre übliche Joggingrunde durch Köln. Plötzlich bemerkt sie einen Mann auf einem Fahrrad, der sie filmt – genauer gesagt ihren Hintern. Sie stellt ihn vor laufender Kamera zur Rede. Er behauptet, er habe sie nicht gefilmt. Während sie sein Fahrrad festhält, bringt sie ihn letztlich dazu, die Aufnahme zu löschen.

“Warum ziehen Sie denn dann so eine Hose an”, fragt der Mann später. “Weil ich laufen gehe”, entgegnet Gentsch. “Ja, es gibt auch normale Hosen”, wirft er ihr vor. Das Video stellt sie ins Netz.  Es hat 16 Millionen Aufrufe. Zahlreiche Frauen berichten von ähnlichen Erfahrungen.

Dass die Situation ein Übergriff ist, ist einfach zu verstehen. Gentsch sagt, sie wollte den Mann auch anzeigen. Doch voyeuristisches Filmen, wie in der beschriebenen Situation, ist bis dato weder in Deutschland noch in Österreich strafbar. Täter:innen machen sich erst dann strafbar, wenn sie bei voyeuristischen Aufnahmen nackte Haut oder unter die Kleidung einer Person filmen. Dank Yanni Gentsch könnte sich das jetzt ändern.


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Sie startete eine Petition gegen Voyeuraufnahmen. Genauer gesagt geht es um eine Erweiterung des Paragraphen 184k im deutschen Strafgesetz, der zum Beispiel das Filmen unter einen Rock (“Upskirting”) oder in den Ausschnitt einer Person (“Downblousing”) beinhaltet. Mit der Erweiterung sollen Voyeur-Aufnahmen strafbar werden, auch wenn keine nackte Haut zu sehen ist. 

Die Petition findet über 100.000 Unterstützer:innen. Anfang der Woche überreicht Gentsch die Petition an den zuständigen Justizminister in Nordrhein-Westfalen. Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt das Vorhaben und möchte die Gesetzesänderung bei der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern im November besprechen. 

Status Quo in Österreich

In Österreich ist seit 2021 ebenfalls ein “Upskirting”-Gesetz in Kraft, welche heimliche Aufnahmen unter den Rock oder in den Ausschnitt einer Person unter Strafe stellt. Voyeuristisches Filmen, wie in Gentschs Fall, ist damit ebenfalls nicht abgedeckt.

Auf die Frage hin, ob eine Verschärfung des Paragraphen auch in Österreich denkbar wäre, antwortet die Opferschutzexpertin und Rechtsanwältin Patricia Hofmann zögerlich: “Ich glaube, es ist eher schwierig strafrechtlich umsetzbar.” Es müsse geschaut werden, ob die Person nur die Gegend filmt oder ganz klar zentriert eine Person filmt und damit auch rechtlich ihre Intimsphäre verletzt.

Dennoch kann sich Hofmann gut vorstellen, dass die Verschärfung auch in Österreich diskutiert wird. “Solche Situationen sind ganz klar grenzüberschreitend und sicher kein Einzelfall.” 


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