Kündigungsschutz: Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten verschoben
Die Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten hätte einen besseren Kündigungsschutz für ArbeiterInnen gebracht. Jetzt wurde die Maßnahme um 6 Monate verschoben.
Die Angleichung der Rechtslage von ArbeiterInnen an Angestellte ist eigentlich seit 2017 geplant und war für den 1. Jänner 2021 vorgesehen. Doch während der Sondersitzung des Nationalrats zum Terrorgedenken wurde ein Initiativantrag eingebracht, der die Anpassung um zumindest sechs Monate verschiebt. Er wurde überschattet von anderen Themen und Beschlüssen. Einzig VertreterInnen der Unternehmen zeigten sich erfreut darüber, dass der Kündigungsschutz vorerst schlechter bleibt.
Was den Kündigungsschutz betrifft, sind ArbeiterInnen gegenüber Angestellten aktuell immer noch klar benachteiligt. Die Regeln sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Aber sofern im Kollektivvertrag nichts anderes festgeschrieben ist, können ArbeiterInnen laut Gesetz etwa grundsätzlich an einem beliebigen Tag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 14 Tage. Angestellte dürfen nur am 15. oder am letzten Tag des Monats gekündigt werden. Je länger sie im Betrieb arbeiten, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Sie kann sich von sechs Wochen auf bis zu fünf Monate erhöhen.
Kündigungsschutz ist zu locker
Wie problematisch der lockere Kündigungsschutz für ArbeiterInnen während der Corona-Krise ist, zeigen Berechnungen des WIFO. Demnach haben sie am Höhepunkt der ersten Welle wesentlich häufiger als Angestellte ihre Stelle verloren: 9 von 10 abgebauten Jobs entfielen auf Arbeiterinnen und Arbeiter.
Die Verschiebung macht es ArbeitgeberInnen einfacher, während der Krise ArbeiterInnen zu kündigen. Werkzeuge wie die Kurzarbeit, die Arbeitsplätze retten sollen, werden dadurch weniger attraktiv. Ein besserer Kündigungsschutz hätte viele ArbeiterInnen in der nächsten Krise vor der Arbeitslosigkeit retten können.
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