Warum das Zuverdienst-Verbot für Arbeitslose schlecht begründet ist und Probleme macht

Bis Ende 2025 konnten Arbeitslose bis zu 551,10 Euro pro Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld verdienen. Da das oft niedrig ist, war das für viele Betroffene ein wichtiger Zuverdienst. Das hat sich jetzt geändert. Seit 2026 ist ein Zuverdienst neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in wenigen Ausnahmen möglich.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) begründete das im Frühling 2025 damit, dass die Möglichkeit des Zuverdiensts „leistungsfeindlich“ sei. Sie halte Menschen davon ab, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Aber dieses Argument greift zu kurz. Die Effekte der Reform sind umstritten und Debatten blenden häufig die prekäre Situation arbeitsloser Menschen aus.
Arbeitslosen-Zuverdienst: Die Studienlage zur angeblichen „Leistungsfeindlichkeit“
Die Logik des Wirtschaftsministers ist einfach: Wer neben dem Arbeitslosengeld noch geringfügig dazuverdienen kann, der hat es nicht so dringend, sich einen neuen Job zu suchen. Doch die wissenschaftliche Beweislage ist hier nicht so eindeutig.
Studien, die sich mit dem Thema beschäftigen, differenzieren zwischen drei möglichen Effekten.
Einerseits kann Zuverdienst wie ein „Lock-in“ wirken. Dann würde er Menschen davon abhalten, einen versicherungspflichtigen Job zu finden.
Andererseits wird aber auch mit der „Stepping-Stone“-Hypothese argumentiert. Diese besagt, dass eine (geringfügige) Nebenbeschäftigung der erste Schritt in ein festes Anstellungsverhältnis sein kann. Menschen würden etwa eine Routine beibehalten und Kontakte zu Kolleg:innen aufrechterhalten.
Zuletzt gibt es auch noch die „Last-Resort“-Hypothese, der zufolge arbeitslose Menschen eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen, wenn sie länger keine reguläre Beschäftigung finden würden. Demnach sind die Menschen nicht länger arbeitslos, weil sie etwas dazuverdienen, sondern verdienen etwas dazu, weil sie schon lange arbeitslos sind.
Effekte sind nicht für alle gleich
Internationale Studien zu diesem Thema kommen zu gemischten Ergebnissen. So finden sich international sowohl Belege für die „Lock-in“ als auch für die „Stepping-Stone“ Hypothese.
Aber auch Studien, die zum Fazit kommen, dass der „Lock-in“ Effekt überwiege, sind nicht ganz eindeutig: Selbst eine Studie, die häufig als Beweis für den „Lock-in“ Effekt dient, findet ihn nicht für alle Gruppen. Bei Langzeitarbeitslosen verlängert der Zuverdienst sogar die Beschäftigungsdauer nach der Arbeitslosigkeit sogar. Auch für Frauen ohne Kinder lässt sich kein „Lock-in“ Effekt finden, für Frauen mit Kindern ist der Effekt statistisch wenig signifikant.
Arbeitslosen-Zuverdienst kann zu höheren Löhnen führen
Eine weitere aktuelle Studie der ehemaligen Momentum-Ökonomin Lisa Hanzl zeigt, dass eine Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung am Anfang der Arbeitslosigkeit mit späteren höheren Einkommen verbunden ist, während die Aufnahme eines geringfügigen Jobs nach mehr als fünf Monaten Arbeitslosigkeit zu niedrigeren Löhnen führt. Das unterstützt die „Last-Resort“ -Hypothese, der zufolge manche Arbeitslose eine geringfügige Beschäftigung als Konsequenz einer erfolglosen Jobsuche aufnehmen.
Insgesamt zeigen sich am Beispiel des Zuverdiensts, was passiert, wenn ökonomische Studien politisch überinterpretiert werden. Denn die Effekte, die gefunden werden, sind teils schwach, manchmal sogar widersprüchlich. Zusammenfassend lässt sich am ehesten sagen: Es kommt drauf an!
Was in der Debatte verloren geht
Was in der Debatte nicht ignoriert werden sollte: Die arbeitslosen Menschen, die geringfügig dazuverdienen, bekommen weniger Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe als der ohnehin schon niedrige Durchschnitt. Auch Frauen und insbesondere Frauen mit Kindern sind häufiger vertreten. Das deutet darauf hin, dass für viele der Zuverdienst schlichtweg ein notwendiges zusätzliches Einkommen ist, ohne das der Alltag schwer bestreitbar ist.
Die Ausnahmen vom Zuverdienst-Verbot betreffen zwar mit Langzeitarbeitslosen, Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% und älteren Menschen einige der besonders vulnerablen Gruppen, doch das heißt im Umkehrschluss nicht, dass für die anderen arbeitslosen Menschen das Arbeitslosengeld zum Leben reicht.
Arbeitslosengeld in Österreich ist niedrig
So wichtig eine genaue arbeitsmarktpolitische Analyse der Maßnahme ist, so darf diese nicht von der sozialpolitischen Lage ablenken. Die Situation von arbeitslosen Menschen in Österreich ist prekär.
Man bekommt in Österreich Arbeitslosengeld in der Höhe von 55 Prozent des früheren Nettogehalts. (Nettoersatzrate) Bei hoher Inflation ist es weniger, weil das am Durchschnitt des Lohns im Jahr davor gemessen wird. Da das auch nicht an die Inflation nicht angepasst wird, sinkt die Kaufkraft des Arbeitslosengelds mit der Zeit weiter ab. Die Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit verschärft die prekäre Situation von arbeitslosen Menschen.
In einigen Branchen bringt die Einschränkung des Zuverdiensts Schwierigkeiten sowohl für Betroffene als auch für Arbeitgeber:innen mit sich. Bei ersten Schnee des Jahres zeigten sich schon im Jänner auch die Auswirkungen auf die breite Gesellschaft: die Arbeitslosen fehlten anscheinend als Arbeitskräfte, die im Winterdienst kurzfristig aushelfen können. Eine Branche, aus der sich viel Widerstand gegen die Reform breit machte, ist auch der Kunst- und Kulturbereich. Da hier Arbeitsverhältnisse oft nur wenige Tage oder Wochen dauern, führt die Neuregelung dazu, dass ein kleiner Gig in einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit nicht so einfach angenommen werden kann.
Noch offensichtlicher ist das Problem im Bereich der externen Lektor:innen. Das sind nunmal keine Vollzeitjobs. Die Verträge dauern aber in der Regel ein Semester lang und können nicht so einfach abgebrochen werden. Wer in dieser Zeit gerade arbeitslos ist oder befürchtet es zu werden, kann also keinen Lehrauftrag annehmen.
Das Verbot des Zuverdiensts schafft also neue Probleme – ohne Lösungen auf die bestehenden zu bieten.





