Immer mehr, immer billiger, immer schneller: Der Konsum wächst uns über den Kopf und die Müllberge in den Himmel. Ein Umdenken findet zwar langsam statt, aber mit individuellen Handlungen lässt sich kaum dagegen vorgehen.
Deswegen müssen Gesetze und Richtlinien her. Etwa ein Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Verordnung der EU. Die Vorschläge der Kommission wurden jetzt vom EU-Parlament angenommen, nur die Länder müssen noch zustimmen - und das gilt als Formsache.
Das Recht auf Reparatur soll Konsument:innen dabei helfen, beschädigte Elektrogeräte nicht gleich entsorgen zu müssen. Hersteller:innen müssen Geräte reparieren, solange die Garantie darauf gilt. Sie haben außerdem dafür zu sorgen, dass Ersatzteile nicht überteuert verfügbar sind. Und sie dürfen Reparaturen nicht erschweren, sei es durch Hardware, Software oder Vertragsbedingungen.
Ein Kritikpunkt: Die Verordnung gilt nur für eine beschränkte Produktgruppe, nämlich Smartphones und Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays, Schweißgeräte, Server und bald Staubsauger. In der nächsten Legislaturperiode müsse dies erweitert werden, so das Bündnis “Right to Repair Europe”.
Das EU-Parlament hat zudem dafür gestimmt, dass unverkaufte Kleidung und Elektroartikel nicht mehr einfach so zerstört werden darf. Das Verbot ist Teil der “Ökodesign-Verordnung”. Sie wird es Unternehmen auch schwieriger machen, Greenwashing zu betreiben. Problematische Fast-Fashion-Unternehmen sollen so zurückgedrängt werden.
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