Weniger Gesundheitsleistungen für Asylwerber:innen? Eine Scheindebatte ohne Fakten
Es ist erfreulich, dass Bundeskanzler Christian Stocker seine Schmerzen nach einer Operation wieder im Griff hat und eine chronische Erkrankung abwenden konnte. Vollkommen schmerzbefreit zog „Kickls bester Mann“ dann aber bei seiner „Neujahrsrede“ am 30. Jänner vom Leder: Ähnlich wie der deutsche Bundeskanzler Merz, der von einem Problem im „Stadtbild“ sprach versuchte sich Stocker an einem eingängig wirkenden Sprechcode: Das Land brauche „die hellsten Köpfe und keine finsteren Gestalten“.
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So wenig Plan dann aber für die Anziehung der „hellsten Köpfe“ präsentiert wurde, so faktenbefreit war auch sein Vorschlag. Schutzsuchende sollen künftig hin von der allgemeinen Sozialversicherung ausgeschlossen und nur mehr eine „Basisversorgung“ im Notfall bekommen. Ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, an dem die geringste Anzahl von Asylwerber:innen in Österreich seit Aufzeichnungsbeginn versorgt werden, versuchte der Kanzler einen Nerv der Bevölkerung zu treffen.
Das "deutsche Modell": Teuer, bürokratisch, ineffektiv
Vorab: Das von Stocker propagierte „deutsche Modell“ gibt es in dieser Form gar nicht. Denn es gibt zwar eine allgemeine gesetzliche Grundlage, die vorsieht, dass Antragsteller auf internationalen Schutz während der ersten drei Jahre (!) nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung bekommen. Da die Umsetzung aber Ländersache ist, gibt es ganz unterschiedliche Umsetzungen.
Bei der restriktivsten Umsetzung müssen Betroffene einen Antrag bei der Behörde stellen und diese lehnt die Behandlungen zumeist ab. Im Klagsweg wird aber die Behandlung im Regelfall bewilligt, weil die Ablehnungen rechtswidrig waren.
Die Zahlen zeigen: Neben der offiziellen Schaffung eines Mehr-Klassen-System wurden Bürokratiekosten und Verwaltungsaufwand erhöht und zudem Mehrkosten in Kauf genommen, weil die Krankheiten dadurch chronisch werden.
Ausgerechnet an diesem in Deutschland auch von Ärzten vielfach kritisierten „lose-lose“-System sollte Österreich sich künftig laut Kanzler orientieren, auch um „Pull-Effekte“ zu verhindern. Abertrotz diesem Modell werden in Deutschland seit Jahren die mit Abstand meisten Asylanträge gestellt. Alleine 2023 sind über 7.000 Afghan:innen von Österreich weitergereist - zum Großteil nach Deutschland . Das stört Stockers Ansicht offensichtlich gar nicht.
Mitnaschen bei einer FPÖ-Krone-Kampagne?
Es ging Stocker vorgeblich um Gerechtigkeit: Während viele Österreicher:innen Wartezeit auf Behandlungen in Kauf nehmen müssten würden Asylwerber:innen „in der Sekunde“ Anspruch auf dieselben Leistungen auf höchstem medizinischem Niveau haben. Damit bedient Stocker ein realitätsfremdes Klischee: Asylwerber:innen haben zwar denselben Versicherungsschutz, aber keinesfalls eine Privilegierung gegenüber anderen Patient:innen. Die Schlechterstellung der Schutzsuchenden (0,1% der Bevölkerung) wird keine Verbesserung des Gesundheitssystems bedeuten, aber ein teures, ineffektives Parallelsystem schaffen.
Der Angriff des wieder genesenen Bundeskanzlers auf den Rücken von Schutzsuchenden passiert in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer FPÖ-Kampagne, die von der Krone freudig mitgetragen wurde. Es ist ein altbekanntes Mittel von Oppositionsparteien, parlamentarische Anfragen zu Kosten der Verwaltung zu stellen und die Beantwortungen medial zu thematisieren. So weit, so gut. Im konkreten Fall wollten FPÖ-Abgeordnete wissen, wie viele Kosten in den letzten zehn Jahren für medizinische Leistungen für in Österreich lebende Staatsbürger aus ausgewählten Staaten wie Ukraine, Syrien oder auch Libyen angefallen seien.
Leider hat es die Krone in ihrer Begeisterung für das Thema verabsäumt, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Ein Faktencheck von MOMENT.at und später auch ein weiterer im profil-Faktencheck hat bereits aufgezeigt, dass die Zahlen mehrfach fehlinterpretiert, ohne fachliche Einordnung aus dem Kontext gerissen und mit nicht belegbaren Behauptungen verknüpft worden sind.
Wie es wirklich ausschaut
Die Wohnbevölkerung Österreichs ist seit 2002 von 8 Millionen auf 9,2 Millionen Menschen gestiegen. Die Anzahl österreichischer Staatsbürger:innen steht seit über 20 Jahren mit leichten Schwankungen nahezu unverändert bei etwa 7,3 Millionen.
Aufgrund des Zuwachses der Wohnbevölkerung ist der Anteil der Wohnbevölkerung Österreichs, die auch die österreichische Staatsangehörigkeit haben, von 90% (2002) auf 80% gesunken. Von fünf Personen, die in Österreich leben, sind also vier auch österreichische Staatsangehörige.
Der größte Zuwachs nicht-österreichischer Staatsangehöriger erfolgte durch die Zuwanderung von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten. Waren es 2002 noch nur 3,2%, machte der Anteil der EU-Bürger:innen 2025 bereits 10,1% aus. Gemeinsam mit den Staatsangehörigen der Balkanstaaten (inklusive Türkei) machte die europäische Bevölkerung daher 2024 über 96% der Wohnbevölkerung Österreichs aus. Staatsangehörige afrikanischer Staaten machen 0,5% aus. Die Hauptherkunftsländer von Asylberechtigten in den letzten 10 Jahren waren asiatische Ländern wie Syrien und Afghanistan und machen 2,8% der Wohnbevölkerung aus.
Wie sieht es jetzt mit den Gesundheitsleistungen aus? Der Großteil der Krankenanstalten in Österreich werden als Landesfondskrankenanstalten geführt und aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sie versorgen fast 90% der stationären Patient:innen in Österreich.
2024 verzeichneten diese Krankenanstalten 17,3 Millionen ambulante Besuche und stationäre Aufenthalte. 15,2 Millionen stammten von österreichischen Staatsbürger:innen. 88,2% der Inanspruchnahme der Krankenanstalten erfolgte daher durch eine Bevölkerungsgruppe, die nur 80% der Wohnbevölkerung ausmacht. Die nächstgrößte Gruppe waren deutsche Staatsangehörige mit 1,3%, der Anteil der Syrer:innen (0,6%) und der Afghan:innen (0,3%) bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen entsprach jeweils etwa nur der Hälfte des Anteils an der Wohnbevölkerung.
Richtig ist, dass in den letzten 10 Jahren etwa 800 Millionen medizinischer Einzelleistungen verzeichnet wurden. Auch hier gingen die Leistungen zu 90% und somit überproportional an österreichische Staatsbürger:innen. Noch stärker ist das Missverhältnis bei Knie- und Hüftoperationen: Von 70.000 Hüft-OPs wurden 96,2% an österreichischen Staatsbürger:innen durchgeführt. Exakt 35 – und somit 0,05% aller Hüft-Operationen – wurden an syrischen, afghanischen und somalischen Staatsangehörigen durchgeführt. Der Aufenthaltsstatus der Patient:innen ist nicht erhebbar, es ist aber davon auszugehen, dass diese Personen keine Asylwerber:innen, sondern zum Zeitpunkt der Behandlung bereits schutzberechtigte Personen gewesen sind.
Unbestreitbare Schieflage
Bei Analyse der vorliegenden Daten kommt man unweigerlich zum Schluss, dass es im Bereich der Gesundheitsversorgung bereits eine Schieflage gibt. Menschen mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit nehmen medizinische Leistungen im Durchschnitt unterproportional in Anspruch. Und das könnte eine schlechte Nachricht für das Gesundheitssystem sein. Denn ein Zuwarten beim Ärzt:innenbesuch ist zumindest gesamtökonomisch gesehen kontraproduktiv, weil dadurch Krankheiten erst spät erkannt und behandelt werden können und Folgekosten verursachen.
Der Vorschlag, gerade Schutzsuchende, die oft körperliche und psychische Beeinträchtigungen mit sich bringen, von einer angemessenen Behandlung jahrelang auszuschließen ist nicht nur kontraproduktiv, diskriminierend und teuer. Sie ist schlicht menschenunwürdig und öffnet die Büchse der Pandora: Wenn eine weitere Versicherungskategorie geöffnet wird, dann können in der Folge auch andere Personen, die von der ÖVP als „Minderleister“ identifiziert werden, vom Anspruch auf angemessene medizinische Versorgung ausgeschlossen werden.
So ein Vorgehen ist keine bloße Theorie. Genau so wollten FPÖ und ÖVP das in anderen Bereichen machen: Erst eine Bezahlkarte „für Asylwerber:innen“ einführen, dann das System auch auf eine massiv gekürzte Sozialhilfe für alle ausweiten. Blau und Türkis war sich dabei einig, bevor die Koalitionsverhandlungen an anderen Fragen scheiterten.
Es ist gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich vernünftig, Krankheiten möglichst rasch zu erkennen, angemessen zu behandeln und Vorbeugung zu fördern. Es ist eine Sache der Gerechtigkeit, dass für die Wohnbevölkerung der gleiche Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen gewährleistet wird. Es ist keine Aufgabe des Gesundheitssystems, einem schmerzbefreiten Kanzler wider jede Evidenz eine Rückgratlosigkeit zu ermöglichen.
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