Corona-Sonderbetreuungszeit: 3 von 4 Betreuungslücken füllten Mütter
Voraussetzung für Bewilligung ist die Zustimmung der ArbeitgeberInnen, die vom Bund ein Drittel der Kosten erstattet werden. Laut Arbeitsministerium waren das bis Ende Mai rund 365.000 Euro.
Nun verlängerte die Regierung die Maßnahme. Bis Ende September können Eltern mit Betreuungspflichten weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Allerdings gilt diese nur, wenn Betreuungsstätten wegen Corona geschlossen haben. Wenn diese in den Sommermonaten ohnehin zu ist, gibt es auch keinen Anspruch.
Das Momentum Institut kritisierte schon im April die relativ kurze Dauer und die Abhängigkeit von den ArbeitgeberInnen für die Bewilligung. Um die Eltern zu entlasten, forderte das Institut vier Wochen Sonderurlaub zu Betreuungszwecken für die Sommermonate und einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit bei vollem Lohnausgleich.
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