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Gesundheit
Ungleichheit

Neues Kindschaftsrecht: Um das Wohl der Kinder geht es hier nicht

Im österreichischen Familiengerichtswesen läuft einiges schief. Wenn Eltern sich trennen, kommen vor allem die Kinder zu Schaden. Wer sich vor Gericht besser präsentieren kann, gewinnt die Obsorge. Die derzeitige Novelle für das Kindschaftsrecht macht das nicht besser.

 
Im türkis-grünen Regierungsprogramm steht eine Novelle für das Kindschaftsrecht. Eigentlich sollte das Konzept dafür längst in Begutachtung gehen, doch die kritischen Stimmen werden immer lauter. Frauenvereine, Gewaltschutzorganisationen, Anwält:innen und Richter:innen warnen, dass die Verfahren durch die Pläne noch länger und strittiger werden könnten – und das in einer Zeit, in der die Familiengerichte ohnehin bereits massiv überlastet sind. Am meisten leiden darunter die Kinder. Was läuft schief im österreichischen Familiengerichtswesen? 

 

Lena Schäfers (Anm.: Name geändert) Stimme ist noch immer etwas zittrig, als wir unser Telefonat beginnen. Vor wenigen Minuten sei wieder eine Klage ihres Ex-Mannes eingetroffen, erzählt die Mutter von drei kleinen Kindern. Sie steht in einem Obsorge- und Kontaktrechtsstreit mit dem Vater. Obwohl ihr Ex-Mann gegen seine Kinder gewalttätig war, entkommt die 40-Jährige seinen gerichtlichen Schikanen nicht. „Momentan trifft wöchentlich eine weitere Klage ein”, erzählt die Mutter. Zuletzt habe er eine Besitzstörung gemeldet, weil sie ihre eigenen Regale abgeholt habe.

 
Schäfer wartet seit zwei Jahren auf eine Entscheidung des Gerichts. Ihre drei Kinder wurden mehrfach befragt. Sie hat mittlerweile rund 10 Stationen durchlaufen – von der Kinder- und Jugendhilfe über die Familiengerichtshilfe, den Kinderbeistand, die Elternberatung bis hin zum psychologischen Sachverständigen. Schäfers Geschichte und die ihrer drei Kinder ist kein Einzelfall. „Ein durchschnittliches Verfahren dauert mittlerweile zwei Jahre“, weiß die langjährige Wiener Familienanwältin Christine Kolbitsch zu berichten. Beide Konfliktparteien zusammen kämen dadurch mitunter auf Kosten von bis zu 30.000 Euro.   

Kindheit hat ein Ablaufdatum 

 „Die Auseinandersetzungen werden seit Jahren länger und härter“, erzählt Konstanze Thau aus ihrer 20-jährigen Tätigkeit als Familienrichterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen. Viele Akten sieht die Instanz-Richterin über vier oder mehr Jahre. „Kinder, die derartig lange Verfahren miterleben müssen, werden ihrer Kindheit beraubt. Kindheit hat ein Ablaufdatum“, sagt Thau.  

2021 betreuten 286 Richter:innen in Österreich 15.000 Anträge zum Kontaktrecht und 18.500 zur Obsorge. Die Tendenz steigt. „Je länger und teurer die Verfahren, desto schärfer der Ton und umso mehr werden Kinder dadurch gefährdet“, weiß die Wiener Psychologin und gerichtliche Sachverständige Maria Eberstaller. „Wie soll sich eine ohnehin schlecht verdienende Alleinerzieherin in Zeiten von Corona und explodierender Lebensmittel- und Energiepreise auch noch teure Anwaltskosten leisten können?“ Im Grunde gar nicht. Die dreifache Mutter Schäfer hat es finanziell noch gut. Dafür schiebt sie viele Nachtdienste im Beruf. Es bringt sie aber an den Rand ihrer Kräfte.  

Die Situation war nicht immer so. Wer sich mit der Entwicklung der Familiengerichte in den letzten Jahrzehnten befasst, landet rasch bei zwei markanten Gesetzesnovellen: dem KindRÄG 2001 und dem KindNamRÄG 2013. Seit 2001 kann der Elternteil, der die Kinder nicht hauptsächlich betreut, ohne Zustimmung des anderen Elternteils die gemeinsame Obsorge beantragen.  

 

„Ist der Bericht einmal auf dem Tisch, ist er kaum wegzubekommen“ 

2013 wurde die “Familiengerichtshilfe” (FGH) geschaffen. Das machte die “Psy-Berufe“ (Psycholog:innen, Psychotherapteur:innen, etc.) im Gerichtswesen stark. Zuvor war es üblich, dass Richter:innen, die offene psychologische Fragen hatten, externe Gutachter:innen beauftragten. Nun macht das die Behörde der Familiengerichtshilfe. Das sollte Zeit und Kosten für aufwändige Gutachten sparen. Zu wenige Gutachter:innen waren zuvor auch oft mit zu vielen Fällen überfordert.

 
Expert:innen berichten, dass sich die neue Behörde innerhalb kürzester Zeit zur mächtigen Instanz entwickelt habe. Etwa Bettina Zehetner vom Verein “Frauen*beraten Frauen*”. Sie sagt: “Die meisten RichterInnen setzen die Empfehlungen der FGH 1:1 um.” Familienanwältin Kolbitsch bestätigt: „Ist einmal ein Bericht der Familiengerichtshilfe auf dem Tisch, steht er wie ein Fels im Verfahren und ist kaum noch wegzubekommen.“

  
Lange Verfahren belasten Kinder 

 

So weit, so gut – wären die Stellungnahmen korrekt. Doch es gibt Kritik an deren Qualität. Sie seien häufig so einseitig, dass erst recht wieder ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsse, sagt Kolbitsch. Das alles kostet wertvolle Zeit – vor allem die Lebenszeit derer, die am meisten darunter leiden: die Kinder.  

“Für die Kinder ist die lange Verfahrensdauer eine Katastrophe”, weiß Regina Rüsch zu berichten. Sie ist die psychotherapeutische Leiterin der “Boje”. Sie erzählt, bis vor ca. 10 Jahren seien hauptsächlich Kinder in das Wiener Ambulatorium gekommen, die einen Elternteil verloren hätten. Mittlerweile seien Trennungskinder die Hauptgruppe. 

“Wir erleben Fälle, in denen ein Elternteil das Kind am Montag in Therapie bringt, während der andere am Mittwoch darauf anruft, um das Kind wieder abzumelden“, sagt Rüsch. Sie hat oft erlebt, dass die Familiengerichtshilfe anruft, um Informationen für Berichte einzuholen. In der Boje habe man aufgehört, Antworten zu geben. „Leider kommt es durch die Familiengerichtshilfe öfters zu Entscheidungen, die aus unserer fachlichen Sicht nicht nachvollziehbar sind.“ Wie viele im Feld kritisiert sie die mangelnde Ausbildung der Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe.

 

„Die Eltern sollen es sich ausmachen“

 

Die Stelle hat mittlerweile 211 Vollzeitkräfte österreichweit. Sie evaluiert nicht nur, sie will auch zu Kooperation und gemeinsamer Elternschaft anleiten. Seit 2013 können Eltern “verpflichtend” beraten werden. Sie sollen es sich am besten untereinander ausmachen. 

 
„Das ist gut gemeint, entspricht jedoch nicht der Realität von hoch strittigen Fällen“, sagt die Scheidungsanwältin Rebecca Oberdorfer aus der Kanzlei Klaar Marschall. „Wenn sie es könnten, hätten sie es ja bereits getan. In vielen Fällen sehe ich ein naives Wunschdenken, dass sich zwei Parteien bei Gericht doch noch einigen mögen oder zumindest in der Form und Einvernehmlichkeit, wie es von ihnen oft verlangt wird.“   

 

Illusion der Einigung

 

Was Oberdorfer berichtet, ist nicht neu. Die Kritik wurde bereits vor der Novelle von 2013 formuliert. So ist dazu etwa in einer Aussendung des Österreichischen Bundesverbandes der Psychologinnen (BÖP) zu lesen: „Der neue Gesetzesentwurf sieht verpflichtende Beratungen vor und beschreibt gleichzeitig, dass Mediation nur freiwillig geschehen kann. Dies ist ein Widerspruch in sich! Es ist eine Illusion anzunehmen, dass Beratungen Meinungen verändern können und Menschen dabei ‚einsichtig‘ für das richtige Handeln des Gerichts werden.“ 

Viele Fachleute sind sich neun Jahre nach der Einführung der Behörde einig: Anstatt zu schlichten und Kosten zu sparen, führt die Einbeziehung der Familiengerichtshilfe in vielen Fällen erst recht in die Strittigkeit.  
 
So hat es auch Lena Schäfer erlebt. Nach Einlangen des Gesuchs des Vaters habe der Richter den Akt direkt zur Begutachtung an die Familiengerichtshilfe weitergeleitet. “Wir wurden einem Psychologen zugeteilt, dessen Schwerpunkt zuvor im Wirtschafts- und Personalmanagement lag”, erzählt Schäfer. Der Mann habe alle ein bis zwei Jahre den Job gewechselt, noch nie mit Familien oder Kindern gearbeitet und auch keine Ausbildung zum klinischen und Gesundheitspsychologen. 

 
Innerhalb von sechs Monaten sieht Schäfer den Psychologen nur ein einziges Mal. Sie berichtet von den Hämatomen an den Armen und Augen ihrer Kinder und der psychischen Gewalt ihres Ex-Mannes. Der Psychologe fragt nach, ob sie dies alles wirklich zu Protokoll geben wolle. Mit dem Vater spricht der Psychologe öfter. Auch die Kinder werden vorgeladen.  

Am Ende sendet er einen Bericht an das Gericht, in dem er ein ausgedehntes Kontaktrecht des Vaters zu den Kindern empfiehlt. Der Bericht übernimmt die Version des Vaters: Die Verletzungen seien auf dem Spielplatz entstanden. Eine mögliche Gewalteinwirkung sei nicht nachzuweisen – und dies, obwohl das kräftige Zupacken von einem Spitalsbericht bestätigt wird. Der Angestellte der Familiengerichtshilfe hatte abgelehnt, diesen zu begutachten.  
 

Re-traumatisierende Begutachtungen

 

Wer wird für die Stellungnahmen befragt? Welche Beweismittel werden aufgenommen und welche nicht? Das variiert bei der Familiengerichtshilfe von Fall zu Fall. Bei Schäfer gab es ein weiteres Schriftstück der Lehrerin. Sie berichtete über die Verhaltensauffälligkeiten eines Sohnes sowie über den vermehrten Alkoholkonsum des Vaters. In der Stellungnahme fand es sich nicht.

  
“Sekundäre Traumatisierung” nennt die Psychologin Maria Eberstaller das, was vor allem vielen Frauen im Rahmen der Begutachtung bei der Familiengerichtshilfe passiert. Gewalterzählungen würden nicht geglaubt oder unter den Teppich gekehrt. “Frauen stehen unter Generalverdacht, sich manipulativ gegen den Kontakt der Kinder zum Vater zu stellen”, sagt Eberstaller.

 
Fälle wie der von Schäfer häufen sich. Sie bringen der Familiengerichtshilfe den Vorwurf übertriebener Väterfreundlichkeit ein. Was im letzten Jahrzehnt viele Mütter zu spüren bekommen haben, bestätigen jene, die die Familiengerichtshilfe verlassen haben. Die Leitung der Familiengerichtshilfe Wien gebe die etwa geteilte Obsorge sowie die Ausweitung des Umgangs als Vorgabe aus – in manchen Fällen in Konkurrenz zum Gewaltschutz. MOMENT.at liegen Berichte von ehemaligen Angestellten dazu vor. Leiterin Claudia Frank-Slop lehnte ein Interview für diesen Text ab und reagierte nach nochmaliger Anfrage mit der Aussage, dass „vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle“ der „aktuelle Zeitpunkt“ für sie „dennoch weiterhin zu früh“ sei.

 

Der Aufstieg der Bildungswissenschaft im Familienrecht  

 

Wie kann das alles sein? Und wie tickt die Behörde, die doch eigentlich objektiv begutachten sollte, was dem Kindeswohl entspricht – ohne einen der beiden Elternteile zu bevorzugen?

  
„Wir haben die Probleme mit der Familiengerichtshilfe bereits 2012 aufgezeigt“, sagt Rotraut Erhard, ehemalige Leiterin der Rechtspsycholog:innen im Bundesverband Österreichischer Psycholog:innen. In ihrem Schreiben an das Ministerium 2012 ist zu lesen: „Der Familiengerichtshilfe wird zwar ein umfassender Tätigkeitsbereich zugeschrieben, aber bereits etablierte Standards zur Qualitätssicherung werden negiert.“ 

Die Stellungnahme kritisiert die erlaubte Ausbildung für eine Tätigkeit in der Familiengerichtshilfe. Von Psycholog:innen über Sozialarbeiter:innen bis zu Bildungswissenschafter:innen dürfen alle zum Einsatz kommen. “Ich sehe nicht, welche Qualifikation Bildungswissenschafter:innen für die Beurteilung psychologischer Fragestellungen mitbringen”, sagt Erhard.

  
Gravierende Fehleinschätzungen

 

Sandra Szynkariuk-Stöckl ist Psychologin und gerichtliche Sachverständige in Wien. Sie sagt, durch diesen Berufs-Mischmasch werde “der gesetzlich bestehende Tätigkeitsschutz in der Klinischen Psychologie umgangen.” An den überlasteten Familiengerichten gehe es häufig nur darum, irgendjemanden aus dem Fachgebiet der Pädagogik, Psychiatrie, Psychologie oder Psychotherapie zu finden, der irgendetwas zu einer Familiensituation sagen kann, “sodass ein nachfolgender Beschluss für die ‚Instanz‘ mit nicht nur juristischen Argumenten begründet ist”, so die Psychologin. 

Tatsächlich können die bildungswissenschaftlichen Fachkräfte der Familiengerichtshilfe keine klinisch-diagnostischen Testungen durchführen, wie es gerichtlich beeideten Sachverständigen tun. Viele sehen darin das Hauptproblem der Familiengerichtshilfe. „Wenn ich nicht nachschauen kann, ob eine Persönlichkeitsstörung vorliegt oder nicht, kann ich mir das Gutachten eigentlich ersparen. Dies macht einen großen Teil der Erziehungsfähigkeit aus. Dasselbe gilt für mögliche Gewalt vor oder nach der Trennung“, so die Psychologin und Gutachterin Maria Eberstaller. 

 
In der klinisch-psychologischen Diagnostik ließe sich das alles sehr klar aufzeigen. Eine unzureichende diagnostische Begutachtung der Eltern könne zu gravierenden Fehleinschätzungen führen und würde Querulanten Tür und Tor im Recht öffnen. Auch Anwältin Kolbitsch sieht dies so: „Manche Eltern können sich im Gespräch oder bei der Interaktionsanalyse mit den Kindern extrem gut präsentieren. Das muss aber noch nichts heißen.“  

 

Fragwürdige Methodik, keine Wissenschaftlichkeit 

Auch Schäfers Ex spielte 20 Minuten unter Beobachtung mit den Kindern ein Brettspiel. Die Mutter sagt: Hätte man ihre Kinder gefragt, ob dies eine typische Alltagssituation sei, hätte man erfahren, dass der Vater ansonsten kaum mit den Kindern spielte, sondern sich lieber selbst hinter dem Computer verkroch und die drei Burschen einsperrte, wenn sie ihm zu laut wurden. „Im Nachhinein hieß es: Warum haben ihre Kinder das nicht von sich aus erzählt?“ Schäfer kann dazu nur den Kopf schütteln: „Welches Kind würde einem Fremden auf Knopfdruck solche Dinge berichten?“  

„Im Rahmen eines Gutachtens wäre es Standard, Situationen aus Interaktionsbeobachtungen im Nachhinein mit den Eltern zu besprechen, da anderenfalls kaum verlässlich und valide beurteilt werden kann, ob die daraus abgeleiteten Rückschlüsse nur situationsspezifisch oder verallgemeinerbar sind“, sagt Professor Uwe Tewes. Er weiß, welche Qualitätskriterien ein Sachverständigengutachten mitzubringen hat, um keine „Privatmeinung“ zu sein.

Tewes leitete über viele Jahre die Abteilung für Medizinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Hannover und ist deutschlandweit anerkannter Sachverständiger für Familien- und Strafrechtsverfahren. „Es ist wesentlich, dass die eingesetzte Methodik nachvollziehbar ist“, sagt Tewes. Für Gespräche brauche es einen Leitfaden, für Interaktionsbeobachtungen eine strukturierte Situation – all dies lassen die Erhebungen der Familiengerichtshilfe vermissen. Hinzu kommt die ordnungsgemäße Dokumentation. „Wenn ich nicht nachvollziehen kann, wie ein Ergebnis entstanden ist, ist es nichts wert“, so Tewes. 

Gerichtlich beeidete Sachverständige sind in Österreich gemäß der Standards des Bundesministeriums an die Dokumentationspflicht gebunden. Für die Erhebungen der Familiengerichtshilfe gelten diese nicht. In der Praxis schreiben die angestellten Psycholog:innen oder Bildungswissenschaftler:innen handschriftlich mit. Was ihnen subjektiv wichtig erscheint, kommt in die Stellungnahme. Was nicht, fällt unter den Tisch. Keine Dokumentation – kein Nachweis.  

Wer sich besser präsentieren kann, hat die besseren Karten

Was sind Stellungnahmen wert, die sich nur mangelhaft wissenschaftlicher Methodik bedienen noch irgendeine Form von Dokumentationspflicht erfüllen? “Warum glaubt man über die Justizbetreuungsagentur ‚billiger‘ Gutachten durch ‚Stellungnahmen‘ produzieren zu können?” Das stand bereits 2012 in der Kritik der Rechtspsychologen zu lesen.

 “Es ist eine traurige Tatsache, dass sich die Befürchtungen von damals erfüllt haben. Die Verfahren werden durch die mangelhafte Qualität der Stellungnahmen sowie die fachlich fragwürdigen Maßnahmen zur Herstellung von Kooperation in hochstrittigen Fällen häufig noch verschärft”, sagt die Anwältin Kolbitsch. Auch die gerichtliche Sachverständige und ehemalige Grünen-Politikerin Eva Mückstein denkt, dass die weniger passend ausgebildeten Kräfte besonders komplexe Konflikte verschärfen. Sie seien davon oft “schlichtweg überfordert”, so die Psychotherapeutin. “Im schlimmsten Fall solidarisieren sie sich mit dem scheinbar Stärkeren bzw. dem Aggressor oder lassen sich von psychopathologischen Persönlichkeiten blenden”, sagt Mückstein.  Familienanwältin Kolbitsch meint: “Wer verbal kompetenter ist oder sich insgesamt besser präsentieren kann, hat die besseren Karten.” 

Kein Wunder also, dass sich aus diesem Umstand bereits ein kleiner Markt an “Gerichts-Coachings” ergeben hat. Die Münchnerin Heidi Duda bietet “Gesamtpakete” für Frauen an. “Court Royal: Werde zur stärksten Verteidigerin der Kindheit deines Lieblings!” steht auf ihrer Website zu lesen. Duda sagt, dass sich Frauen mittlerweile nicht nur für die Gerichtssituation “wappnen müssen”, sondern auch für ihr Auftreten vor dem Helfersystem, also Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtshilfe. Ob das ein Zeichen für ein System ist, das im Sinne des Kindeswohls funktioniert, darf bezweifelt werden.  

 

Welche Änderungen sind für die kommende Reform im Gespräch? Und welches Netzwerk steckt hinter der Gesetzeslage? Das liest du hier in Teil 2 des Kindschaftsrecht-Dossiers.

 

 

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