print print
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full
Ungleichheit

Sexueller Missbrauch in der Kindheit: Was passierte, als Ina zur Polizei ging

Auf dem Foto zu sehen ist eine blonde Frau, ihre Haare verdecken ihr Gesicht. In dem Artikel geht es um sexuellen Missbrauch von Kindern.
Symbolbild. Ina zeigt als erwachsene Frau den sexuellen Missbrauch an, der ihr der Täter in der Kindheit angetan hat. – Foto: Darya Ogurtsova für Unsplash
Wenn Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch werden, suchen sie aus Angst und Hilflosigkeit nur selten Hilfe. Ina wagt den Schritt als erwachsene Frau, 15 Jahre nach dem schweren Missbrauch, und zeigt den Täter an.
Ina wächst in Oberösterreich auf. Sie ist ein Kind, als ihr Großvater sie sexuell schwer missbraucht. Jahrelang. Der Täter lebt nur ein paar Häuser weiter. Lange versteht sie nicht, was passiert ist. Dann überwiegen Angst und Hilflosigkeit. Ina schweigt. Nach der Matura zieht sie fürs Studium nach Innsbruck, weit weg von ihrem Täter. Ina fährt nur noch selten nach Hause.

„Mir ging es psychisch und vor allem körperlich immer schlechter. Die Zeit war gekommen, etwas zu tun“, sagt sie heute. 15 Jahre nach dem Missbrauch spricht Ina endlich aus, was sie viel zu lange für sich behalten musste. Nach und nach erzählt sie ihren engen FreundInnen davon, dann ihrem Bruder, der sagt es ihrer Mutter.

Im Jahr 2018 geht Ina zur Polizei. Mit dabei eine Prozessbegleiterin eines Tiroler Frauenvereins. Ina hat das Recht darauf, von einer Frau vernommen zu werden. Sie beschreibt die Beamtin als einfühlsam und kompetent, sie fühlt sich gut aufgehoben. Mögliche ZeugInnen werden einvernommen. Dann heißt es warten.

Nur wenige Fälle landen vor Gericht

Gewalt an Kindern ist keine Randerscheinung. Eine Studie (PDF, S.8) erhob, dass 27,7 Prozent aller befragten Frauen und 12 Prozent der Männer in der Kindheit sexualisierte Gewalt erlebt haben. Dazu gehören Belästigung, bedrängende Berührungen und Vergewaltigung. TäterInnen kommen meist aus dem nahen Umfeld.

Die allermeisten Opfer erstatten nie Anzeige. Aber auch wenn es dazu kommt, werden die meisten Fälle eingestellt, bevor sie vor dem Gericht landen. In 8 von 10 Fällen von Kindesmissbrauch oder -misshandlung erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anklage, wie Gerichtsakten zeigen – zumindest war es vor 20 Jahren so. Nur bei schwerem sexuellen Missbrauch durch Fremde kam es zumindest in jedem zweiten Fall zum Prozess. Sexueller Missbrauch sei der gerichtlichen Aufarbeitung “besonders schwer zugänglich und – aus der Opferperspektive – überaus riskant“, schreiben die StudienautorInnen.

Das Geständnis

Die nackten Zahlen von Anzeigen und Verurteilungen bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen und schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen zeichnen ein ähnliches Bild. 2019 gab es laut Bericht des Innenministeriums (PDF, S.B8)  751 Anzeigen. Der Sicherheitsbericht der Justiz (PDF, S.60) verzeichnete im selben Jahr 225 Verurteilungen.

Der wichtigste Beweis für die Taten ihres Großvaters ist zuerst Inas Aussage. Es gibt keine DNA-Spuren, keine ZeugInnen. Das macht Fälle wie ihren so schwierig. Aber dann legt ihr Großvater ein Geständnis ab. Eine große Erleichterung. Wieder muss Ina warten. Im Jänner 2019 wird sie endlich vor Gericht geladen. Sie fährt nach Oberösterreich.

Ein Jahr warten

Im Gericht sitzt Ina in einem Raum vor einer Kamera. Sie wird aufgenommen. Falls es zu einem Gerichtsprozess kommt, muss sie nicht in Person aussagen, sondern das Video wird abgespielt. So wird Ina davor geschützt, auf den Täter zu treffen. Eine Frau stellt ihr Fragen, die sie von Richter und AnwältInnen in einem anderen Zimmer bekommt. „Ich habe danach gemerkt, das ich nicht alles rüberbringen konnte, was mir wichtig war. Es war zu wenig Zeit.“

Trotz Geständnis dauert es ein weiteres Jahr, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. „Ich bin in diesem Jahr in der Luft gehangen. Jede Information musste ich mir selbst besorgen, habe regelmäßig nachgefragt. Ich weiß nicht, wieso es so lange gedauert hat.“

Ina entscheidet sich dagegen, im Jänner 2020 wieder nach Oberösterreich zu fahren und an der Verhandlung teilzunehmen. „Das wollte ich mir nicht antun.“

Nur ein Bruchteil der Opfer nutzt Prozessbegleitung

Margit Schönbauer weiß, wie belastend das Verfahren für Opfer sein kann. Als Prozessbegleiterin beim Autonomen Frauenzentrum (AFZ) in Linz klärt sie von Gewalt betroffene Frauen über Rahmenbedingungen und Abläufe auf, unterstützt sie psychisch und begleitet sie zu Polizei und vor Gericht. Die kostenlose Prozessbegleitung von Opfern und manchen Angehörigen ist eine der Stärken des österreichischen Opferschutzes. Anfang des Jahres weitete die Regierung den Anspruch unter anderem auf minderjährige ZeugInnen von Gewalttaten aus.

Trotzdem nutzt nur ein Bruchteil der Opfer Prozessbegleitung. Der Sicherheitsbericht aus dem Jahr 2017 zählt 6.966 Opfer von Sexualstraftaten wie Belästigung, Missbrauch und Vergewaltigung. Im selben Jahr haben Opfer in 2.378 Verfahren Prozessbegleitung genutzt. Da ist rund ein Drittel (PDF, S.15 & S.21).

Wissenslücken bei sexualisierter Gewalt und Missbrauch

„Im Idealfall kommt die Betroffene noch vor der Anzeige zu uns“, sagt Prozessbegleiterin Schönbauer. „Dann können wir sie auf die Anzeige und die Einvernahme vorbereiten und begleiten.“ Oft erfahren Opfer aber erst nach der Einvernahme bei der Polizei von dem Angebot – und manche bekommen bloß einen Folder in die Hand gedrückt. „Viele spezialisierte PolizistInnen leisten in dem Bereich sehr gute Arbeit. Aber es gibt auch ein paar, die nicht mit Empathie gesegnet sind“, sagt Schönbauer.

Gröbere Probleme sieht Schönbauer bei Staatsanwaltschaft und RichterInnen. „Gerade bei sexualisierter Gewalt gibt es viele Mythen und wenig Vorwissen. Ein Beispiel: Viele Opfer haben Erinnerungslücken, die bei traumatischen Erlebnissen häufig sind. Wer das nicht weiß, interpretiert die Lücken falsch. Ich habe auch erlebt, dass ein Staatsanwalt einem Opfer nicht geglaubt hat, weil es nach der Tat erstarrt ist, anstatt wegzulaufen. Das ist aber typisch.“

Richter Oliver Scheiber weiß, dass Zufall eine große Rolle spielt: „Nicht alle haben dasselbe Level an Sensibilisierung.“ Am Bezirksgericht Meidling hat er immer wieder Fälle von Gewalt in der Familie. Seine Strategie: Er lädt vor der Verhandlung das Opfer zu einem Gespräch ein, klärt über Abläufe und Unterstützungsangebote auf. „Die Opferschutz-Gesetze sind gut. Die Opfer müssen aber auch darüber informiert werden.“

Das Urteil

Am Telefon erfährt Ina schließlich, dass das Gericht ein Urteil gefällt hat – rund zwei Jahre nachdem Ina den ersten Schritt gewagt und Anzeige erstattet hat. Ihr Großvater wird schuldig gesprochen.

Trotzdem nagt das Urteil an ihr. Auf den schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, wie es im Gesetz heißt, stehen bis zu 10 Jahre Haft. Inas Täter bekommt 33 Monate, 11 davon unbedingt. Im Urteil wird die niedrige Strafe damit begründet, dass er gestanden hat, die Tat lange zurückliegt, er sonst unbescholten ist und das Verfahren lange gedauert hat. Am Ende sitzt er 9 Monate im Gefängnis.

Ina würde es wieder tun

„Ich werde mein Leben lang mittragen, was er getan hat. Der Missbrauch hat länger gedauert als seine Gefängnisstrafe“, sagt sie. „Ich kann nichts gegen das Urteil tun. Als Opfer werde ich vor Gericht kaum gehört. Das hat mich enttäuscht.“

Trotzdem würde sie es wieder tun. „Zur Polizei zu gehen, war der einzige Weg, einen Teil von mir zurückzubekommen und zu heilen.“

Du bist von Gewalt betroffen oder kennst jemanden? Hier kannst du dich melden:

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Kommentare 0 Kommentare
    Kommentar hinzufügen

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag!