Wählen ohne Staatsbürgerschaft: In diesen Ländern ist es möglich
In Österreich ist das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft geknüpft. Nur auf Bezirksebene dürfen Menschen aus EU-Staaten ebenfalls wählen. Diese Einschränkungen führen dazu, dass in Wien jede dritte Person ab 16 Jahren bei den Gemeinderatswahlen im Oktober ihre Stimme nicht abgeben darf. Im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus sind es sogar 42 Prozent der Bewohner:innen, die kein volles Wahlrecht haben.