
Überförderung durch Corona-Hilfen für Unternehmen
In den ersten beiden Jahren der Corona-Pandemie mussten Unternehmen immer wieder schließen. Mit Lockdowns sollte das Virus in Schach gehalten werden. Den Unternehmen wurden dafür Milliardenhilfen ausgezahlt. Etwa jeder zweite Euro verhinderte aber nicht nur Verluste, sondern floss in den Gewinn.
Das zeigt eine neue Auswertung des Momentum Instituts. Durch die neue Transparenz-Datenbank konnten nun Hilfen für 7999 Unternehmen mit den Jahresabschlüssen verglichen werden.
Insgesamt wurden so Förderungen um 1,18 Milliarden Euro für das Jahr 2020 und 2021 untersucht. Mehr als die Hälfte davon (589 Millionen Euro) floss in Unternehmen, die damit Gewinn machten - teils sogar mehr als vor der Pandemie.
Was im ersten Jahr der Pandemie vielleicht der möglichst schnell und unkomplizierten Hilfe zuzuschreiben wäre, wurde im zweiten aber sogar schlimmer. Zwei Drittel der für 2020 untersuchten Betriebe wurden überfördert - aber sogar 85% jener im Jahr 2021.
Gastro, Tourismus und Handel profitierten am meisten
Die größten Bereiche, in denen überfördert wurde, sind Gastronomie, Hotellerie und Handel. Vor allem größere Unternehmen profitierten davon. Die Untersuchung erfasst etwa 12% der betroffenen Unternehmen. Bei den verbleibenden Betrieben ist ein Abgleich derzeit wegen fehlenden oder unvergleichbarer Daten nicht möglich. Auch unter anderem Informationen zur ausbezahlten Kurzarbeit bleiben geheim. Die Summen sind deshalb als absolute Untergrenze zu betrachten.
Es gibt auch Unternehmen, die unterfördert wurden. Auch hier ist die Datenlage aber nicht gut genug, um Genaueres zu sagen. Beherberungsbetriebe in Wien, Großhandel und Unternehmen aus Bekleidung, Kostmetik und Schmuck dürften oft schlecht ausgestiegen sein.
Maßnahmen gegen Überförderung wären möglich
Um Überförderung künftig zu vermeiden, sollte die Politik laut Momentum Institut Rückforderungen im Gesetz verankern. Gewinne, während man Staatshilfen bezieht, könnten so zurückgeholt werden. Etwa beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen ist das bis zu gewissen Summen wieder nicht vorgesehen.
Auch die Senkung der Körperschaftssteuer - das ist im Prinzip die Steuer auf Gewinne für Unternehmen - sollte zumindest ausgesetzt werden. Wenn der Staat Schulden aufnimmt, um Unternehmen zu schützen, sollten diese an der Finanzierung der Schuldentilgung fair beteiligt werden. Die Bundesregierung hat ab 2023 und 2024 aber jeweils eine Senkung dieser Steuer vorgesehen.