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Gesundheit

Erste Schritte zur Psychotherapie für alle

Erste Schritte zur Psychotherapie für alle
Seit diesem Jahr ist die klinisch-psychologische Behandlung bzw. Psychologische Therapie als Kassenleistung möglich. Damit wird eine wichtige Lücke in der Gesundheitsversorgung in Österreich teilweise geschlossen.

Ängste, Sorgen, Einsamkeit. Der Bedarf nach Psychotherapie ist groß. Doch für viele Menschen ist die klinisch-psychologische Behandlung bzw. Psychologische Therapie privat nicht leistbar. Die Corona-Pandemie hat diesen Missstand zusätzlich verstärkt. Besonders junge Menschen, Studierende und Kinder hat die Pandemie stark getroffen. Kriege, Klimakrise und andere Dinge tun ihr übriges.  

Bereits im Jahr 2020 schlug der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) Alarm. Eine repräsentative Umfrage hat gezeigt, dass 39% der 16-69 jährigen zum Zeitpunkt der Befragung von psychischen Erkrankungen betroffen waren. Doch 65% der Befragten konnten sich eine psychologische Behandlung nicht leisten.

Bisher wurden die Kosten für Therapieeinheiten nur teilweise von der Krankenkasse zurückerstattet. Das bedeutete, dass Patient:innen den vollen Betrag zahlen mussten und erst Wochen später einen Bruchteil der Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen haben.

Wie bekomme ich Psychotherapie auf Kasse?

Sechs Jahre später ist es nun soweit: Die klinisch-psychologische Behandlung / Psychologische Therapie wird nun vollständig von der Gesundheitskasse übernommen. Berechtigt sind alle Menschen, die bei ÖGK, SVS oder BVAEB versichert sind und denen eine psychische Erkrankung ärztlich bestätigt wurde.

Mit der ärztlichen Bestätigung kann man sich ab sofort über die zentrale Serviceplattform PsyHelp.at anmelden. Sie vermittelt Menschen in weiterer Folge an kassenfinanzierte Behandlungsplätze. Die Vermittung erfolgt je ach Schweregrad der Erkrankung, Wohnortnähe und anderen Anforderungen wie etwa der Behandlungssprache.

Wer hat keinen Anspruch?

Für die vollfinanzierte Behandlung nicht berechtigt sind Menschen, die bereits eine Therapie mit Kostenzuschuss erhalten. In den FAQs der Vermittlungsplattform werden weiters auch zwei Diagnosen angeführt, deren Behandlung nicht von dem Angebot gedeckt wird. Es handelt sich dabei um die Diagnose F70 und F81. Die Diagnose F70 bezeichnet eine leichte Intelligenzminderung und bedeutet, dass Betroffene oft Lernschwierigkeiten haben, aber selbstständig leben, arbeiten und soziale Beziehungen pflegen können.

Bei der Diagose F81 handelt es sich um bestimmte Entwicklungsstörungen wie Legasthenie oder Rechenstörungen. Sie betreffen Bereiche beim Lesen, Schreiben, Rechtschreibung oder beim Rechnen und können trotz normaler Intelligenz auftreten.

Ein Schritt in die richtige Richtung

120.700 kostenlose klinisch-psychologische Behandlungseinheiten à 50 Minuten stehen jährlich zur Verfügung. Die Finanzierung ist vorerst bis inklusive 2028 gesichert. 

Unklar aber unwahrscheinlich ist, dass die derzeit festgelegte Anzahl der Behandlungsplätze ausreicht. Aktuell ist die Nachfrage hoch und es ist damit zu rechnen, dass noch mehr Menschen das Angebot in Anspruch nehmen werden. 

Trotzdem ist das niederschwellige Angebot ein wichtiger Schritt in Richtung Versorgungsgerechtigkeit. Auch Menschen mit geringerem Einkommen haben damit eher die Möglichkeit, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.

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