Psychologische Therapie auf Kasse: Erste Schritte zur Psychotherapie für alle?

Ängste, Sorgen, Einsamkeit. Der Bedarf nach Psychotherapie ist groß. Doch für viele Menschen ist die klinisch-psychologische Behandlung bzw. Psychologische Therapie privat nicht leistbar. Die Corona-Pandemie hat diesen Missstand zusätzlich verstärkt. Besonders junge Menschen, Studierende und Kinder hat die Pandemie stark getroffen. Kriege, Klimakrise und andere Dinge tun ihr übriges.
Bereits im Jahr 2020 schlug der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) Alarm. Eine repräsentative Umfrage hat gezeigt, dass 39% der 16-69 jährigen zum Zeitpunkt der Befragung von psychischen Erkrankungen betroffen waren. Doch 65% der Befragten konnten sich eine psychologische Behandlung nicht leisten.
Bisher wurden die Kosten für Therapieeinheiten nur teilweise von der Krankenkasse zurückerstattet. Das bedeutete, dass Patient:innen den vollen Betrag zahlen mussten und erst Wochen später einen Bruchteil der Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen haben.
Unterschied: Klinisch-psychologische Therapie und Psychotherapie
Wichtig zu beachten ist: Im gesetzlich definierten Sinn gibt es einen Unterschied zwischen klinisch-psychologischer Behandlung und Psychotherapie.
Die neue Kassenleistung betrifft die klinisch-psychologische Behandlung durch klinische Psycholog:innen. Diese absolvieren nach dem Psychologiestudium eine Weiterbildung mit geringerem Stundenumfang und kürzerer Selbsterfahrung als Psychotherapeut:innen. Sowohl klinische Psycholog:innen, als auch Psychotherapeut:innen behandeln psychische Erkrankungen.
Psychotherapie ist ein eigener Heilberuf mit separater und umfassender Ausbildung und Zulassung. Psychotherapie ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen gedacht, die längerfristige, beziehungsorientierte Behandlung benötigen, und kann nicht durch klinisch-psychologische Behandlung ersetzt werden. Beide sind eigenständige Gesundheitsberufe mit unterschiedlichen Ausbildungen, Kompetenzen und Behandlungsansätzen.
Für die klassische Psychotherapie gilt die bisherige Regelung: Kassenplätze sind stark begrenzt und bei Wahlpsychotherapeut:innen gibt es nur einen Teilzuschuss.
Auf der Website PsyOnline hat man die Möglichkeit Psychotherapeut:innen nach Ort der Behandlung, Behandlungsansatz, Themen, Sprache, Geschlecht und weiteren Eigenschaften zu suchen.
Psychotherapie ist in Österreich grundsätzlich eine private Leistung ohne Gesamtvertrag mit den Krankenkassen. Die Honorare für eine Einzeltherapieeinheiten (50 Minuten) liegen in der Regel zwischen 70 und 150 Euro.
Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Die Krankenkassen bieten folgende Teilrefundierungen an:
ÖGK: 30,70€ (60 Minuten)
BVAEB: 50,20€ (ab 50 Minuten)
SVS: 50,00€ (50 Minuten)
(Stand Februar 2026)
Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung. Diese dient dazu, um abzuklären, ob eine körperlicher Erkrankung vorliegt und kann von einem Praktischen Arzt durchgeführt werden. Spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung muss die ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden.
Kassenplätze mit vollständiger Kostenübernahme sind nur sehr begrenzt verfügbar. Auf PsyOnline findet man auch eine Auflistung von Psychotherapeut:innen, die einen vollständig finanzierten Krankenkassenplatz anbieten. Für Psychotherapie auf Krankenschein (Kassenplatz - Volle Kostenübernahme) über die ÖGK Landesstelle Wien klicke hier.
Psychotherapeut:innen haben meist zwei bis vier solcher Plätze. Die Wartezeiten für diese Plätze sind länger und können mehrere Monate betragen. Hat man einen Platz bekommen, werden die Kosten für bis zu 40 Stunden übernommen. Nach den 40 Stunden kann die Kostenübernahme bei Bedarf verlängert werden.
Günstigere Alternativen sind Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision. Außerdem bieten einige Psychotherapeut:innen auch Sozialtarife für Personen mit geringem Einkommen an. In Wien stehen zusätzlich Kassenplätze bei der SFU-Ambulanz, dem Institut für Tiefenpsychologie und weiteren Einrichtungen zur Verfügung.
Wer hat Anspruch auf die kostenlose klinisch-psychologische Behandlung?
Sechs Jahre später ist es nun soweit: Die klinisch-psychologische Behandlung / Psychologische Therapie wird nun vollständig von der Gesundheitskasse übernommen.
Berechtigt sind alle Menschen, die bei ÖGK, SVS oder BVAEB versichert sind und denen eine psychische Erkrankung ärztlich bestätigt wurde.
Mit der ärztlichen Bestätigung kann man sich ab sofort über die zentrale Serviceplattform PsyHelp.at anmelden. Sie vermittelt Menschen in weiterer Folge an kassenfinanzierte Behandlungsplätze. Die Vermittung erfolgt je ach Schweregrad der Erkrankung, Wohnortnähe und anderen Anforderungen wie etwa der Behandlungssprache.
Wer hat keinen Anspruch?
Für die vollfinanzierte Behandlung nicht berechtigt sind Menschen, die bereits eine Therapie mit Kostenzuschuss erhalten. In den FAQs der Vermittlungsplattform werden weiters auch zwei Diagnosen angeführt, deren Behandlung nicht von dem Angebot gedeckt wird. Es handelt sich dabei um die Diagnose F70 und F81. Die Diagnose F70 bezeichnet eine leichte Intelligenzminderung und bedeutet, dass Betroffene oft Lernschwierigkeiten haben, aber selbstständig leben, arbeiten und soziale Beziehungen pflegen können.
Bei der Diagose F81 handelt es sich um bestimmte Entwicklungsstörungen wie Legasthenie oder Rechenstörungen. Sie betreffen Bereiche beim Lesen, Schreiben, Rechtschreibung oder beim Rechnen und können trotz normaler Intelligenz auftreten.
Ein Schritt in die richtige Richtung
120.700 kostenlose klinisch-psychologische Behandlungseinheiten à 50 Minuten stehen jährlich zur Verfügung. Die Finanzierung ist vorerst bis inklusive 2028 gesichert.
Theoretisch könnte es eine gewisse Entlastung geben, weil beide Berufsgruppen (Klinische Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen) psychische Erkrankungen behandeln können - mit unterschiedlichen Ansätzen und Schwerpunkten. Manche Patient:innen, die bisher auf der Warteliste für Psychotherapie-Kassenplätze standen, könnten nun möglicherweise zur klinisch-psychologischen Behandlung gehen. Beide Angebote sprechen unterschiedliche Behandlungsbedarfe an.
Allerdings wird bereits auch bei der klinisch-psychologischen Behandlung mit Wartelisten gerechnet, da die 120.700 Einheiten für ganz Österreich begrenzt sind. Die grundsätzlichen Versorgungsprobleme bei Psychotherapie-Kassenplätzen bleiben bestehen. Die Initiative Change for the Youth rief deshalb schon 2024 dazu auf, kassenfinanzierte Psychotherapieplätze für alle Menschen einfacher zugänglich zu machen und die Kosten vollständig zu übernehmen.
Trotzdem ist das niederschwellige Angebot ein wichtiger Schritt in Richtung Versorgungsgerechtigkeit. Auch Menschen mit geringerem Einkommen haben damit eher die Möglichkeit, klinisch-psychologische Therapie in Anspruch zu nehmen.
Update 3.2.2026, 11:30: In der Erstfassung dieses Artikels wurden die Begirffe Psychotherapie und klinisch-psychologischer Therapie verwechselt und synonym verwendet. Nach dem Feedback unserer Leser:innen haben wir den Artikel ausgebessert und den Unterschied zwischen klinisch-psychologischer Therapie und Psychotherapie herausgearbeitet und erklärt.











