Wie viele Gisèle Pelicots gibt es in Österreich – und was tun die Behörden, um sie zu schützen?

Hinweis: In diesem Text geht es um sexualisierte Gewalt.
Wir alle kennen Gisèle Pelicot. Jahrelang hatte ihr damaliger Mann die Französin immer wieder mit Medikamenten betäubt, sie vergewaltigt, sie anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten und die Taten gefilmt. Wir kennen sie, weil sie – ungewöhnlich für Betroffene sexualisierter Gewalt – auf ihr Recht auf Anonymität verzichtete und darauf bestand, dass ihr Prozess öffentlich stattfindet. Ihr Ex-Mann und rund 50 seiner Mittäter sitzen inzwischen im Gefängnis.
Aber wie viele Gisèle Pelicots gibt es? Wie viele in Österreich? Und was tun Strafverfolgungsbehörden und Justiz, um sie zu finden und die Täter zu stoppen?
Zwei deutsche Journalistinnen haben sich über Jahre hinweg in Telegram-Gruppen und Onlineforen eingeschleust. Dort tauschten Männer sich darüber aus, wie sie ihre nichtsahnenden Partnerinnen betäuben und vergewaltigen. Sie teilen „Anleitungen“, schicken einander Fotos und Videos der Taten, feuern einander an. Eine der Gruppen hat über 70.000 Mitglieder, manche Videos wurden Millionen Male angeschaut.
Erst durch die Recherchen der Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh wurde die deutsche Polizei auf die Netzwerke aufmerksam. Inzwischen laufen in Deutschland mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren – und eines davon führte nach Österreich.
Eine harmonische, gleichberechtigte Beziehung – dachte sie
Nennen wir die betroffene Frau Daniela Gruber. Anders als Pelicot will sie ihre Anonymität wahren und spricht selbst nicht mit Medien. Aber ihre Anwältin Sonja Aziz darf einiges über ihren Fall erzählen. Daniela Gruber ist heute Anfang 40, ihren damaligen Partner kannte sie seit über 20 Jahren. Gemeinsam haben sie ein Haus in Niederösterreich gebaut, zwei Kinder bekommen. Beide arbeiteten Vollzeit. Sie lebten in einer harmonischen, gleichberechtigten Beziehung – zumindest dachte Daniela Gruber das, bis Anfang 2025 die Polizei vor ihrer Tür stand.
Gruber arbeitete gerade im Homeoffice, erzählt ihre Anwältin, „als es plötzlich geläutet hat und eine Schar von Polizist:innen vor ihrem Wohnhaus stand.“ Die Beamt:innen durchsuchten das Haus, baten Gruber und ihren Partner in verschiedene Räume und zeigten Gruber Fotos: „Erkennen Sie sich darauf wieder?“
„Das war für sie ein großer Schock“, sagt ihre Anwältin Sonja Aziz. „Sie hätte damit nie gerechnet und hatte keine Verdachtsmomente.“
Im Herbst wurde Daniela Grubers Ex-Partner wegen schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann hat Rechtsmittel dagegen eingebracht. Verurteilt wurde er wegen je einer versuchten und einer vollendeten Vergewaltigung an ihr aus dem Jahr 2014, die er nicht abstreiten konnte: er hatte seinem deutschen Chatpartner Bildmaterial davon geschickt.
Unerklärliche Müdigkeit, Kopfschmerzen, seltsame Blutbefunde
Vor Gericht behauptete der Mann, weitere Taten habe es nicht gegeben. Sonja Aziz bezweifelt das allerdings. Nicht nur, weil er im Chat mit dem Deutschen mit weiteren Taten geprahlt hatte und angekündigt hatte, auch einen Freund dazuholen zu wollen (das Gericht akzeptierte seine Erklärung, er habe sich damit nur vor dem Deutschen interessant machen wollen). Und auch nicht nur, weil jemand auf seinem Computer noch 2025 die Dosierung eines Betäubungsmittels gegooglet hatte, das oft als K.o.-Tropfen verwendet wird.
Dass es keine weiteren Taten gab, bezweifelt Aziz auch wegen der gesundheitlichen Probleme von Daniela Gruber. „Sie hat im Nachhinein ihre Abwesenheitszeiten in der Arbeit überprüft“, erzählt Aziz. Dabei seien ihr zeitliche Zusammenhänge aufgefallen: All die Tage, an denen sie wegen heftiger Kopfschmerzen zuhause geblieben war oder ohne ersichtlichen Grund bis zum Nachmittag geschlafen hatte, passten zu den Zeiträumen, in denen ihr Partner mit dem Deutschen gechattet hatte. Immer wieder habe Daniela Gruber auch einen merkwürdigen Bleigeschmack im Mund gehabt.
Schon mehrere Jahre vor den Taten, die das Gericht als erwiesen ansah, stürzte Gruber einmal wegen eines starken Schwindelanfalls die Treppen hinunter. Im Krankenhaus fand man Benzodiazepine in ihrem Blut, starke Schlaf- und Beruhigungsmittel. „Sie konnte sich das nicht erklären“, erzählt Aziz, „ihr Partner wurde auch befragt, konnte es sich aber angeblich auch nicht erklären. Dabei hat das Krankenhaus es belassen.“
Der einzige Fall in Österreich?
Wissen die Behörden von weiteren solchen Fällen in Österreich? Das Justizministerium antwortet MOMENT.at, man könne die Frage nicht beantworten: Statistisch erfasst würden nur Delikte (zum Beispiel Vergewaltigung), aber nicht die Umstände der einzelnen Taten. Das Bundeskriminalamt schreibt, der Fall von Daniela Gruber stelle „in dieser Qualität und unter den vorhandenen Parametern den ersten in Österreich bekannt gewordenen Fall dar“.
Auch der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, die Frauenhelpline gegen Gewalt und der Bundesverband der Gewaltschutzzentren Österreichs kennen keine weiteren mit dem Fall Pelicot vergleichbaren Fälle von „chemischer Unterwerfung“. Einer Opferschutz-Anwältin fällt ein einzelner Fall ein, der aber schon länger zurückliege.
Wer nichts von der Tat weiß, kann sie auch nicht anzeigen
Das heißt aber nicht, dass es keine weiteren Fälle gibt. Denn üblicherweise erfahren Behörden, Anwält:innen und Opferschutz-Organisationen bei Sexualdelikten durch die Betroffenen von der Tat. Aber ob Gisèle Pelicot in Avignon, „Daniela Gruber“ in Niederösterreich oder „Marlene”, jene betroffene Frau in Niedersachsen, die den deutschen Journalistinnen ein Interview gab: Sie alle ahnten nichts von den Gewaltverbrechen, die ihre Partner mutmaßlich über Jahre hinweg an ihnen begingen. Sie erfuhren erst von der Polizei davon.
Der Täter im Fall Pelicot flog auf, weil er im Kaufhaus Frauen unter den Rock fotografierte – und weil die französische Polizei dieses oft belächelte Delikt ernstnahm. Sie beschlagnahmte die Geräte des Mannes. Darauf fand sie einen Ordner namens „Missbrauch“, voll mit Videos der Vergewaltigungen.
Die Ermittlungen in Deutschland und damit auch im Fall Gruber wurden durch die Recherchen der NDR-Journalistinnen ausgelöst.
Chatgruppen mit Tausenden Mitgliedern
Allein die größte der vielen Chatgruppen und Onlineforen, in die sich die deutschen Journalistinnen einschleusten, hatte 73.000 Mitglieder. Die vielen Dutzend Männer, die Gisèle Pelicot vergewaltigten, lebten fast alle in einem Umkreis von 50 Kilometern.

In Anbetracht all dessen erscheint es unwahrscheinlich, dass es in ganz Österreich keine weiteren Täter und Betroffenen gibt. Wahrscheinlicher ist, dass es den Tätern bisher gelungen ist, unentdeckt zu bleiben.
Auch, weil die Gesellschaft nicht nur ein Bild des „perfekten Opfers“ habe, sondern auch ein Klischeebild von möglichen Tätern, sagt Sonja Aziz. Der Fall Pelicot und der ihrer Mandantin zeigten: „Auch der nette Nachbar, dem niemand so etwas zutraut, kann ein Täter sein.“
Die Polizei gibt sich machtlos
Was tut also die österreichische Polizei, um die Netzwerke auszuforschen, die Opfer zu finden, die Täter zu stoppen? Plant das Bundeskriminalamt zum Beispiel eine Sonderkommission, eine Ermittlungsgruppe, die sich in die Täternetzwerke einschleust, so wie es die deutschen Journalistinnen und daraufhin auch die deutsche Polizei getan haben?
Die Polizei könne nur Delikte bearbeiten, die ihr „in welcher Form auch immer zur Kenntnis gelangen“, antwortet das Bundeskriminalamt auf eine entsprechende Anfrage von MOMENT.at. Es rät, sich bei Verdacht ärztliche Hilfe zu suchen und die Polizei zu verständigen. Von sich aus zu ermitteln, vor allem durch „das eigenständige Eindringen in geschlossene Kommunikationsnetzwerke“, das sei der Polizei rechtlich nicht erlaubt.
Rechtliche Grauzonen und fehlendes Technikverständnis
Das stimme nur bedingt, sagt Thomas Lohninger von der Datenschutz-NGO epicenter.works. „Die Rechtsgrundlagen zur Strafverfolgung im Internet sind in Österreich sehr veraltet“, sagt er. Dadurch arbeite die Polizei in diesem Bereich in einer Grauzone, es brauche dringend eine Aktualisierung der entsprechenden Gesetze.
Das Innenministerium tue aber seit Jahren so, als könne man eine saubere Rechtsgrundlage, um in unverschlüsselten Chatgruppen oder Onlineforen zu recherchieren, nur schaffen, wenn man zugleich die Überwachung verschlüsselter Kommunikation ermögliche – und das stimme nicht, sagt Lohninger. Letzteres ist in vielerlei Hinsicht problematisch, epicenter.works lehnt es grundsätzlich ab. Bei Ersterem sehe es anders aus. „Es ist heikel, man muss genau aufpassen, wie man so ein Gesetz gestaltet und wie man einen ordentlichen Rechtsschutz sicherstellt – aber es ist definitiv lösbar, und das fänden auch wir sinnvoll.“
Als Problem sieht Lohninger allerdings – ebenso wie die Opferanwältin Sonja Aziz – die fehlenden technischen Kompetenzen und Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden. „Oft ist fehlendes Technikverständnis der Grund, wieso sie ihre Arbeit nicht machen“, sagt Lohninger.
Eine Lücke im Strafrecht
Ein weiteres Problem bei der Verfolgung der Täternetzwerke könnte eine Lücke im Strafrecht sein. In Deutschland jedenfalls ist der reine Besitz von Videos von Vergewaltigungen erwachsener Frauen nicht strafbar. Das stellte sich durch die Recherchen heraus, es soll dort nun geändert werden. Und in Österreich?
Das Justizministerium antwortet auf eine entsprechende Anfrage, hier kämen „mehrere Straftatbestände in Betracht”. Etwa Bestimmungstäterschaft oder Beitragstäterschaft zur Vergewaltigung, Unbefugte Bildaufnahmen – der sogenannte Upskirting-Paragraph – oder eine Straftat nach dem Pornographiegesetz.
Allerdings ist sowohl im Pornographiegesetz als auch im Upskirting-Paragraphen nur vom „Herstellen“, „Zugänglichmachen“, „Veröffentlichen“, „Anbieten oder Überlassen“, „zum Zwecke der Verbreitung vorrätig Halten“ und Ähnlichem die Rede. Der bloße Besitz oder Konsum von Bildmaterial wird nicht erwähnt.
Braucht es ein neues Strafdelikt?
Und die Bestimmungs- oder Beitragstäterschaft zur Vergewaltigung? Greift nur, wenn der spätere Konsument den Vergewaltiger zu der Tat ermuntert hat, sagt Katharina Beclin, Assistenzprofessorin für Kriminologie an der Universität Wien mit Schwerpunkt Sexualkriminalität. Zum Beispiel, wenn er vor der Tat Interesse bekundet hat, ein Video davon zu kaufen. Oder wenn er den Vergewaltiger zum Weitermachen überredet hat, als dieser eigentlich aufhören wollte. „Ein rein nachträgliches Anschauen oder Herunterladen“ reiche nicht, sagt Beclin.
Anders als das Justizministerium geht Beclin daher davon aus, dass der bloße Besitz oder das Ansehen von Vergewaltigungsvideos erwachsener Opfer auch in Österreich tatsächlich nicht strafbar sind. Diese Lücke, findet Sonja Aziz, sollte die Regierung schließen.
Was der Staat tun kann, um „chemische Unterwerfung“ zu stoppen
Wäre hier eine Gesetzesänderung sinnvoll, und ist eine geplant? Bei dieser Frage verweisen sowohl das Justiz- als auch das Frauenministerium auf den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Darin hat sich die Regierung verpflichtet, bis Mitte 2026 das Sexualstrafrecht zu evaluieren und zu verschärfen, „mit dem Ziel, Lücken zu schließen und einen strengeren Vollzug sicherzustellen“.
Was kann der Staat also tun, um Frauen in Österreich vor „chemischer Unterwerfung“ durch ihre Partner zu schützen und die Täternetzwerke zu stoppen?
Er könnte die technischen Kenntnisse und Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden ausbauen und klarstellen, was sie bei der Strafverfolgung im Internet dürfen und was nicht.
Er könnte einen Straftatbestand einführen, der den Besitz und Konsum von Bildmaterial sexualisierter Gewalt an Erwachsenen unter Strafe stellt, ähnlich wie das beim Konsum von Kindesmissbrauchsmaterial ist.
Mehr Wachsamkeit bei Ärzt:innen und uns allen
Er könnte in Sexualaufklärung und die Prävention von Pornographiesucht investieren, sagt die Kriminologin Katharina Beclin – denn Pornographiesüchtige bräuchten immer stärkere Reize und landeten so oft bei problematischen bis illegalen Inhalten.
Er könnte das Gesundheitspersonal schulen, sagt die Opferanwältin Sonja Aziz: „Wenn jemand Benzodiazepine im Blut hat wie meine Mandantin damals, muss das ja irgendeinen Grund haben. Wären die Ärzt:innen im Krankenhaus damals drangeblieben und hätten sie zum Beispiel anhand einer Checkliste vertiefender befragt, wäre man vielleicht schon früher draufgekommen, was da los ist.“ Dafür bräuchte es natürlich auch ausreichend Personal im Gesundheitssystem.
Und auch in der Zivilgesellschaft brauche es Bewusstseinsbildung und Wachsamkeit, sagt Aziz: „sodass Betroffene oder deren Umfeld auch selber hellhörig werden, wenn es Anzeichen gibt – gerade wenn der Partner auffälligerweise davon abrät, sich das näher anzuschauen.“
Ob Gisèle Pelicot in Avignon, „Daniela Gruber“ in Niederösterreich oder „Marlene“ in Niedersachsen: Sie alle ahnten nicht, was ihre damaligen Partner ihnen antaten – aber sie alle hatten gesundheitliche Beschwerden, die sich im Nachhinein durch die Verbrechen erklären ließen. Dazu gehörten recht allgemeine Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindelanfälle oder Durchfall und etwas spezifischere wie extreme Müdigkeit (die Betroffenen schliefen ohne ersichtlichen Grund teils bis zum Nachmittag), Gedächtnislücken, ein Bleigeschmack im Mund, gynäkologische Beschwerden oder Schmerzen im Unterleib.
Was kannst du tun, falls du den Verdacht hast, dass du oder eine dir nahestehende Person betroffen sein könnte?
Die folgenden Empfehlungen haben wir auf Basis von Gesprächen mit der Opferanwältin Sonja Aziz und mit der Gerichtsmedizinerin Katharina Stolz, Leiterin der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene an der Medizinischen Universität Wien, erstellt.
- In Wien und Graz gibt es spezialisierte Gewaltambulanzen. Dort können Betroffene sich nach einer Terminvereinbarung kostenlos und ohne e-Card untersuchen lassen und bekommen Informationen zu weiteren Hilfsangeboten. Die Ärzt:innen dort sichern und dokumentieren Spuren nach gerichtlich gültigen Standards. Dusche nach einem möglichen Übergriff vor dem Besuch nicht und putze dir nicht die Zähne. Nimm Kleidung und andere Textilien mit, auf denen Spuren zu finden sein könnten (packe sie nicht in Plastik ein, sondern in einen Papiersack).
- Ist keine dieser Ambulanzen für dich gut erreichbar, kannst du dich an jedes Krankenhaus und jeden Arzt/jede Ärztin deines Vertrauens wenden. Versuche möglichst schnell dorthin zu gelangen – viele Arten von K.o.-Tropfen lassen sich in Harn und Blut nur für kurze Zeit nachweisen.
- Wenn du benommen aufwachst und den Verdacht hast, am Vorabend betäubt worden zu sein, kannst du noch zuhause selbst eine Urinprobe in einem Gefäß sichern und sie möglichst schnell zum Arzt oder ins Krankenhaus bringen.
- Nicht alle Labore können Untersuchungen auf K.o.-Mittel durchführen. Das können nur forensisch-toxikologische Labore. Bitte den Arzt oder die Ärztin darum, deine Probe in ein solches spezialisiertes Labor zu schicken.
- In Haarproben können Substanzen über einen längeren Zeitraum nachweisbar sein, vor allem, wenn sie wiederholt verabreicht werden. Um die Untersuchung einer Haarprobe einzuleiten, ist aber ein konkreter Anfangsverdacht oder eine Anzeige bei der Polizei nötig.
- Achte darauf, ob du Verletzungen an deinem Körper findest. Wenn ja, halte sie fotografisch fest.
- Wenn du immer wieder Beschwerden hast, die du dir nicht erklären kannst, führe Tagebuch darüber und sprich mit deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin. Dann sind deine Symptome schon mal dokumentiert – das ist hilfreich, falls der Verdacht später konkreter wird.
Wir wollen weiterhin an diesem Thema dranbleiben. Hast du Informationen dazu? Dann melde dich per Mail (ruth.eisenreich@moment.at) oder via Signal (@rutheisenreich.70). Wir behandeln alle Nachrichten vertraulich.










