Kopftuchverbot in Österreich: Mikl-Leitners Täter-Opfer-Umkehr

Nächste Woche beginnt im Osten Österreichs die Schule wieder. Ab da tritt auch das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren in Kraft. Dabei geht es explizit um das Kopftuch, das “das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt”. Das betrifft öffentliche, wie auch Privatschulen.
Bei einem ersten Verstoß dieses neuen Verbots muss ein klärendes Gespräch zwischen Schulleitung, Schülerin und Erziehungsberechtigten stattfinden. Bei weiteren Verstößen soll zuerst die zuständige Schulbehörde informiert werden, anschließend die Kinder- und Jugendhilfe. Als letzte Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro an die Eltern vorgesehen.
Dieses Verbot ist politisch wie rechtlich umstritten. Im Frühling wurde es bereits von betroffenen Schülerinnen beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Dieser wies die Anträge zurück. Da das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten war, könne er es nicht prüfen.
Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass das neue Verbot noch einmal beim Verfassungsgerichtshof angefochten wird. Und es würde viele Expert:innen überraschen, wenn es dort halten würde. Denn im Jahr 2020 hat der Verfassungsgerichtshof bereits ein sehr ähnliches Kopftuchverbot für Volkschülerinnen aufgehoben. Die Begründung: Der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wurde verletzt. Vor allem das gezielte Herausgreifen bestimmter religiöser Bekleidung wurde als diskriminierend und damit verfassungswidrig eingestuft.
Das neue Gesetz wurde zumindest bereits von der Gleichbehandlungsanwaltschaft überprüft. Diese unabhängige Beratungsstelle sieht auch hier verfassungsrechtliche Bedenken und warnt davor, dass das Gesetz Stigmatisierungen in der Gesellschaft verstärken könnte.
Statt das Versprechen einzulösen, junge Mädchen vor Unterdrückung zu schützen, untersagt das Gesetz ihnen eine eigene Entscheidung.
Jetzt ist das neue Verbot noch nicht einmal in Kraft getreten. Man weiß also noch gar nicht, wie gut es überhaupt das bewirkt, was Befürworter:innen zumindest als Begründung vorgeben. Auch sind die Zweifel nicht einmal ansatzweise ausgeräumt, dass das Verbot überhaupt nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar ist.
Doch für Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist es schon jetzt nicht scharf genug. Sie fordert schon höhere Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro.
Laut Mikl Leitner gibt es auf Social Media Ratgeber mit Tipps, wie sich dieses Verbot umgehen lässt.
Ob man nun für oder gegen das Verbot ist. Es ist jedenfalls legal sich dagegen zu organisieren und auch über rechtliche Möglichkeiten zu beraten. Friedlicher Protest ist eine völlig normale Ausdrucksform in einer Demokratie. Die Initative nein.zum.kopftuchverbot antwortet auf kritische Social-Media-Kommentare, sie rufe eben nicht zum Gesetzesbruch auf - sondern dazu, dass auch die Politik sich an Gesetze halte.
Mikl-Leitner bezeichnet diesen Boykott hingegen als eine “bewusste Provokation gegen den Rechtsstaat”. Gerade der Rechtsstaat hat das frühere, ähnliche Kopftuchverbot der Politik als illegal einkassiert und konnte diesmal noch überhaupt nicht entschieden, ob das Gesetz selbst diesmal legal ist. Ist es das nicht, wäre das Gesetz eine reine Provokation des Rechtsstaats.
Während die Politik also Kinder und Jugendliche in ihrer Religionsfreiheit diskriminiert, wirft Mikl-Leitner den Betroffenen eine Provokation vor. Das bezeichnet man auch als Täter-Opfer-Umkehr.






