Beim Kind im Krankenhaus zu bleiben, ist für Eltern teuer
Die Wienerin Magdalena (Namen von der Redaktion geändert) ist Mutter von zwei Töchtern. Ihre jüngste leidet an Epilepsie. Die Kleine Ronja ist sechs Jahre alt und hatte bereits dreißig Anfälle. Dann muss sie für durchschnittlich drei Tage ins Krankenhaus. Magdalena übernachtet dann natürlich bei ihr. Da Ronja schon über drei Jahre alt ist, fallen für die Mutter pro Nacht Begleitkosten von rund 35 Euro an. Für drei Tage also über hundert Euro. “Ich bin zum Glück bei einem Verein, der für einen geringen Beitrag pro Monat die Kosten übernimmt. Sonst könnte ich mir das nicht leisten,” meint Magdalena, die als Reinigungskraft arbeitet.
Für Eltern von chronisch kranken Kindern, die regelmäßig ins Spital müssen, sind diese Begleitkosten eine finanzielle Herausforderung. Laut dem Verein für Konsumenteninformation lohnt sich eine private Zusatzkrankenversicherung nur für die Begleitkostenübernahme übrigens nicht. Vereine wie “KiB”, “pro terra” oder “Muki” bieten ihren Mitgliedern in diesem besonderen Fall bessere Konditionen an. Doch von der Existenz dieser Vereine wissen viele betroffene Eltern nicht einmal.
Großer Unterschied zwischen Bundesländern
Tatsächlich sind die Kosten, die für Eltern anfallen, wenn sie bei ihren Kindern im Krankenhaus nächtigen, bundesweit völlig unterschiedlich – nur bei Babys unter einem Jahr wird in keinem Bundesland etwas verrechnet. Während in Oberösterreich für Eltern nur ein täglicher Unkostenbeitrag von 5,10 Euro anfällt, sind es in Niederösterreich aber bereits für Kinder ab einem Jahr rund 38,10 Euro. Auch dem niederösterreichischen Patientenanwalt Gerald Bachinger war nicht klar, dass es so gravierende Schwankungen gibt: “Ich kannte diese österreichweite Aufstellung nicht . Es ist aus meiner Sicht zu ändern, dass hier Niederösterreich Spitzenreiter ist. Ich werde an die politisch Verantwortlichen herantreten.”
Kinder brauchen ihre Eltern im Spital
Der Verein „KiB“ setzt sich dafür ein, dass die Begleitkosten abgeschafft werden. Er existiert seit den 80er Jahren. Damals war es nämlich in kaum einem Krankenhaus möglich, als Elternteil bei seinem Kind zu bleiben. Wenn doch, wurde die Summe berechnet, die ein Spitalbett pro Nacht kostet. Das konnte sich so gut wie niemand leisten
“Doch schon damals war die Mutter als Medizin anerkannt, außerdem entlastet sie das Krankenhauspersonal und trägt zum Genesungsprozess eines Kindes bei,” so Gruber. Durch die Lobbyarbeit von Vereinen wie KiB wurden damals erstmals erkämpft, dass Eltern auch außerhalb der Besuchszeiten bei ihren Kindern bleiben können – und für Nächtigungen wurden eben die Begleitkosten eingeführt.
Heute ist in der Regel in allen Spitälern die Elternbegleitung bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren erlaubt. Ihnen wird ein Klapp-oder Patientenbetten angeboten, einigen sogar Mutter-Kind-Einheiten, manchmal gibt es auch Elternhäuser. Sind Kapazitäten erschöpft, so haben für gewöhnlich die jüngeren Kinder den Vorrang.
Auch warum die Beiträge in fast allen Bundesländer höher werden, wenn die Kinder älter werden, versteht Eva Gruber nicht: “In meinem Bekanntenkreis hat sich ein 11-jähriger einen komplizierten Beinbruch zugezogen. Er musste operiert werden, es war am gleichen Tag aber kein OP frei. Er lag mit Schmerzen und Angst vor dem Eingriff die ganze Nacht wach. Natürlich wollte die Mutter die Nacht bei ihm bleiben! In dem Fall gab es nicht einmal ein freies Bett für sie. Sie schlief im Sitzen im Sessel neben ihm.”
Mangelndes Wissen in Krankenhäusern
Dem Verein stößt auch sauer auf, dass viele Krankenhäuser Begleitkosten verrechnen, obwohl sie erlassen werden müssten. So dürfen etwa für Eltern keine Kosten anfallen, wenn ein Arzt die Mitaufnahme des Elternteils befürwortet, oder ein gewisser Tagessatz erreicht ist. In Vorarlberg sind die Begleitkosten etwa auf 10 Tage begrenzt, in Wien und in Vorarlberg auf 14 Tage. Von dieser Begrenzung würden laut Gruber viele Spitäler nicht wissen und so den Eltern unabsichtlich zu viel verrechnen.
Einzelfall Österreich
Dass es auch anders gehen würde, das sieht man praktisch überall sonst. Die Daten der Europäischen Vereinigung für Kinder im Spital (EACH) zeigen: Trotz unterschiedlichster Gesundheitssysteme fallen nirgendwo sonst in Europa Begleitkosten für Eltern an, wenn sie ihre Kinder im Krankenhaus begleiten. Damit, die Begleitung von Kindern im schlimmsten Fall zu einer sozialen Frage der Leistbarkeit zu machen, ist Österreich also ein fragwürdiger Einzelfall.