
Die Kaffeemaschine im Wiener Lokal dingelstedt3 ist seit der Corona-Krise nicht in Gebrauch. Vielleicht wird hier bald ganz das Licht abgedreht - die Betreiber kämpfen derzeit wie viele Gastronomen ums Überleben. Credit: dingelstedt3
Am 15. Mai dürfen Restaurants, Bars und Cafés endlich wieder aufsperren. Doch viele werden geschlossen bleiben, da sie aufgrund der Corona-Krise bereits jetzt insolvent sind. Viele Gastronomen sind von den Hilfspaketen der Regierung ausgeschlossen, oder sie bekommen zu wenig oder einfach zu spät finanzielle Hilfe.
Am Freitag dürfen Lokale und Gaststätten wieder aufsperren. Doch viele werden nie wieder aufsperren, oder über kurz oder lang Pleite gehen. Jakob Jensen ist einer der Betreiber des Lokals “dingelstedt3” im fünfzehnten Wiener Gemeindebezirk. Am 18. Mai wird das Lokal zwar aufsperren, doch aus einem ganz anderen Grund als die Gäste annehmen könnten: “Wir sperren auf, damit uns später bei einem womöglichen Insolvenz-Verfahren niemand den Vorwurf machen kann, wir hätten es nicht probiert.” Denn wie vielen Gastronomie-Betriebe hätte ihnen die Corona-Krise das “Genick gebrochen”, erklärt Jensen.
Corona-Hilfspakte der Regierung für Gastro reichen nicht
Zwar hat die Regierung am Montag angekündigt, dass die Gastronomie mit einem Hilfspaket von 500 Millionen Euro unterstützt werden soll, weiters wird es weitere Maßnahmen geben wie eine Senkung der Umsatzsteuer auf Alkoholfreies auf 10 Prozent. Doch auch wenn es nach einer umfassenden staatlichen Unterstützung aussieht - viele Betriebe werden nicht gerettet. Jensen ärgert sich: “Die breite Bevölkerung glaubt, dass uns eh allen wunderbar geholfen wird. Aber die Realität sieht anders aus! Vielen geht es so wie uns. Wir fühlen uns einfach im Stich gelassen.”
20 bis 30 Prozent der Wiener Gastronomie-Betriebe werden Pleite gehen - befürchtet auch Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie Wien in der Wirtschaftskammer. Insider halten diese Schätzung allerdings für viel zu optimistisch.
Warum der Gastro-Rettungsplan der Regierung vielen nicht hilft:
- Umsatzausfall wird nicht ausgeglichen: Für die Corona-Krise wurde das bestehende Epidemiegesetz geändert, was viele Gastronomen und Unternehmer ärgert. Laut altem Gesetz hätte nämlich bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung auch der Umsatzausfall vom Staat ausgeglichen werden müssen - derzeit deckt die finanzielle Hilfe nicht mal annähernd sämtliche Fixkosten ab. Im besten Fall bekommen Betriebe 75 Prozent der Fixkosten vom Staat bezahlt.
- Härtefallfonds gibt es für viele nicht: Ist der Gastronomiebetrieb als GmbH gemeldet, so kommt der Härtefallfonds für sie gar nicht in Betracht. Dieser ist nur für Klein- und Kleinstbetriebe gedacht. Auch Gastronomen, die am Papier Einzelunternehmer sind, bekommen keinen Härtefallfonds, wenn sie zum Beispiel mehr als zehn MitarbeiterInnen beschäftigt haben. Denn dann gelten sie als zu groß. Außerdem ist die finanzielle Spritze aus diesem Fonds bescheiden: Für drei Monate gibt es insgesamt maximal 6.000 Euro. Also 2.000 Euro pro Monat. Das deckt für viele Betriebe aber oft nicht einmal die monatliche Lokalmiete.
- Viele werden auch vom Notfallfonds nichts bekommen: Betriebe, die aus diesem Topf Hilfe bekommen, dürfen im vergangenen Geschäftsjahr kein Minus in ihrer Bilanz stehen haben. Ein Minus heißt aber nicht unbedingt, dass schlecht gewirtschaftet wurde: Wer in seinen Betrieb investiert, etwa modernisiert, saniert oder umgebaut hat, schließt eine Jahresbilanz oft zwangsläufig mit einem Minus. Übrigens sind viele Investitionen erzwungen: Die Behörden schreiben oft Umbauten vor.
- Kurzarbeit wird zu spät ausbezahlt: Wer seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hat, muss die Gehälter mindestens drei Monate vorstrecken. Erst dann überweist das AMS den Betrieben das Geld. Doch da vor allem Gastronomiebetriebe derzeit oft gar keinen Umsatz verzeichnen, tun sich viele schwer, dieses Geld vorzustrecken. Aus diesem Grund wurden viele MitarbeiterInnen sofort gekündigt. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Kurzarbeit gar nicht - auch das wird von vielen kritisiert. Eine schnellere Ausbezahlung des Kurzarbeitgeldes hätte viele Arbeitslose verhindert. Außerdem brauchen jetzt viele Betriebe das Geld um andere offene Rechnungen bezahlen zu können.
- Stundungen: Geschäftsmieten, Kredite und Steuern dürfen derzeit gestundet werden. Das heißt, dass sie erst später bezahlt werden müssen. Doch niemand wird den Umsatzentgang der letzten Monate so schnell einarbeiten können, im Gegenteil - aufgrund der Corona-Krise befürchten viele einen weiterhin geringen Umsatz. Wenn Schulden nur aufgeschoben und nicht aufgehoben werden, wird das Problem nur in die Zukunft verlagert.
- Probleme mit Krediten: Banken sollen unbürokratisch möglichst zinsfreie Überbrückungskredite ausbezahlen oder die Möglichkeit geben, laufende Kredite zu stunden. Der Staat haftet dafür - so sagt es die Regierung ständig. In der Praxis sieht die Sache anders aus: Banken müssen sehr wohl überprüfen, ob jemand Kreditwürdig ist und zögern daher mit Auszahlungen oder Stundungen.
- Coronaauflagen bedingen Umsatzeinbußen: Um genügend Abstand zwischen einzelnen Tischgruppen einhalten zu können, müssen viele Gastronomen einfach Tische aus dem Lokal entfernen, so haben weniger Gäste Platz und weniger Menschen bedeutet automatisch weniger Umsatz. Zudem darf nur bis 23 Uhr geöffnet sein. In Bars geht das gute Geschäft aber erst spät Abends los.
- Gäste bleiben fern: Aus Angst vor einer Corona-Infektion werden viele Menschen Restaurants und Lokalen auch weiterhin fern bleiben. Bei einer Umfrage des Nachrichtenmagazins Profil gaben 28 Prozent der Befragten an, dass sie aus Angst vor dem Coronavirus bestimmt länger nicht ein Restaurant besuchen werden, 29 Prozent gaben an, dass sie es sich zweimal überlegen werden, ob sie ein Lokal besuchen. Tourismus-Regionen werden generell Einbußen erleben, da ausländische Gäste heuer ausbleiben werden.
Viele Gastro-Betriebe werden Corona-Krise nicht überleben
Jakob Jensen hat 2018 das “dingelstedt3” mit zwei Freunden eröffnet, die sich wie er als leidenschaftliche Gastronomen beschreiben: “Uns war klar, dass wir nie reich werden damit, darum ging es nie, es sollte sich nur tragen. Wir wollten in dem Bezirk, dem Grätzl und seinen Menschen eine Oase schaffen.” Vor allem die ersten drei Jahre nach der Eröffnung gelten in der Branche immer als kritisch, diese hätten die drei Freunde bis jetzt trotz Rückschläge gemeistert - doch dann kam Corona. Und leider kommt für das Lokal aus diversen Gründen keine staatliche Hilfe in Frage: Wegen nötigen Investitionen war die letzte Jahresbilanz negativ, daher wird dem Betrieb der Notfallfonds verwehrt und die Banken verwehren deshalb ebenso Hilfs- und Überbrückungskredite. Als GmbH bekommt das "dingelstedt3" nicht einmal Geld aus dem Härtefonds - bei derzeit 12.000 Euro Fixkosten monatlich, die irgendwie bezahlt werden sollten. “Und jetzt fühlen wir uns von der Regierung im Stich gelassen, weil wir einfach gar nichts bekommen,” so Jensen. Damit spricht er vielen in der Branche von der Seele.