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Arbeitswelt

Die Ausbeutung in den Anwaltskanzleien

Ein Mann sitzt telefonierend an einem Schreibtisch. Er trägt einen Anzug und macht sich Notizen. Das Bild ist für einen Beitrag über die Arbeitsbedingungen von Rechtsanwaltsanwärter:innen.
Wer Anwalt oder Anwältin werden will, muss fünf Jahre lang nach dem Studium Berufspraxis in Anwaltskanzleien sammeln. Viele werden dort ausgebeutet: Unmengen an unbezahlten Überstunden sind in der Branche völlig üblich.
Rechtsanwaltsanwärter müssen regelmäßig bis spät Nachts arbeiten - die vielen Überstunden werden nicht einmal abgegolten. MitarbeiterInnen wie SekretärInnen werden mickrig entlohnt, weil ihre Anstellung in vielen Bundesländern nicht einmal über einen Kollektivvertrag geregelt ist. Über die Ausbeutung in Anwaltskanzleien, die oft viele Millionen umsetzen.
Schon während des Rechtsstudiums fand Martin M.* in einer mittelgroßen Anwaltskanzlei in Wien einen Job. “Ich bekam eine Magnetkarte, mit der ich mich an- und abmelden konnte. So wurde penibel die Zeit erfasst,“ erklärt Martin. Überstunden konnte er durch Zeitausgleich abbauen. Nach dem Studium wurde er als Rechtsanwaltsanwärter übernommen – die Karte musste er abgeben. Dabei ist die elektronische Zeiterfassung eigentlich Pflicht.

RechtsanwaltsanwärterInnen: Unzählige Überstunden werden nicht abgegolten

“Von uns KonzipentInnen wurde verlangt, dass wir spätestens um neun Uhr kommen und mindestens bis 19 Uhr bleiben. Das Minimum waren 50 Wochenstunden, doch oft habe ich noch viel länger gearbeitet,“ erklärt der Jungjurist, der einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag ohne All-In-Klausel hatte. Die Überstunden wurden alle nicht abgegolten.

Da die anderen RechtsanwaltsanwärterInnen regelmäßig sechzig oder mehr Stunden pro Woche arbeiteten und Martin in den Augen der Chefs mit seinen durchschnittlich fünfzig Wochenstunden zu wenig leistete, kühlte das Verhältnis mit dem Arbeitgeber schnell ab und mündete schließlich in einer Kündigung. “Ich habe irgendwann begonnen, meine wirklichen Arbeitsstunden in eine Excel-Tabelle einzutragen und habe diese meinem Chef im Kündigungsgespräch vorgelegt, damit ich wenigstens die Überstunden abbauen konnte. Er ist dann vollkommen ausgeflippt. Er meinte, dass ihm in seiner gesamten Karriere eine solche Unverschämtheit noch nie untergekommen sei”, erzählt Martin.
 

Ausbeutung in der Branche vollkommen üblich

Wer Anwalt oder Anwältin werden will, muss nach dem Abschluss des Studiums eine fünfjährige praktische Berufsausbildung machen. Auf rund 2.200 RechtsanwaltsanwärterInnen kommen 6.100 Anwälte. Ausbildungsplätze in großen Kanzleien sind begehrt und machen sich schließlich auch im Lebenslauf gut. Dafür sind die KonzipientInnen bereit, alles zu geben. Beziehungsweise wird das ohnehin verlangt und in der Branche als Normalität angesehen.

Die Anwältin Monika R.* erinnert sich für MOMENT an ihre Zeit als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei eines prominenten Anwalts zurück. Auch sie musste für 1.500 Euro brutto oft bis spät Nachts arbeiten. “Viele Anwälte sind selbst Workaholics und denken sich nichts dabei, wenn sie um drei in der Früh die Konzipientin anrufen, weil sie schnell etwas brauchen,” so Monika R., die irgendwann ihr Arbeitshandy einfach nach Dienstschluss abdrehte – was sich ihre KollegInnen nicht trauten. Immerhin war ihr Arbeitgeber so kulant, KonzipientInnen, die weit nach 22 Uhr arbeiteten, auf ein Abendessen und das Taxi nach Hause einzuladen.

 

“Die einen jammern, weil sie zweimal die Woche bis 22 Uhr an einer Berufung schreiben müssen”

Rechtsanwalt Reinhard Blabensteiner ist aber überzeugt, dass die soeben beschriebenen, horrenden Arbeitsbedingungen für KonzipientInnen nicht überall bestehen: “Nur in den zehn oder fünfzehn Großkanzleien und vielleicht noch mal in so vielen mittleren Kanzleien. Wenn ein Konzipient aus einer kleinen Kanzlei und einer aus einer Großkanzlei jammern, dann über unterschiedliches: Der eine, weil er vielleicht zweimal pro Woche bis 22 Uhr an einer Berufung schreiben muss, der andere, weil er sechs oder gar sieben Tage die Woche bis Mitternacht für KlientInnen Kaufverträge oder ähnliches überprüft.“

Es ist aber auch nicht rechtens, Rechtsanwaltsanwärter regelmäßig Überstunden machen zu lassen – und diese dann vielleicht nicht einmal abzugelten. Das Arbeitsrecht scheint ausgerechnet für JuristInnen nicht zu gelten.

Anwaltskammer sollte endlich aktiv werden

Bei derart argen Verstößen gegen Arbeitsverträge müssen sich KonzipientInnen an die Anwaltskammer wenden. Weder die Gewerkschaft, noch die Arbeiterkammer sind für sie zuständig. Doch die Hemmschwelle, sich bei der Standesvertretung zu beschweren, ist offensichtlich hoch. Bei der Kammer gehen jedenfalls keine Beschwerden ein, erklärt Bernhard Fink, Vizepräsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer: “Wir bitten jedoch KonzipientInnen derartige Fälle bei uns zu melden. Nur so können wir aktiv werden.” Im äußersten Fall kann die Kammer  bei derartigen Standesverstößen Anwälte ausschließen und ihnen die Berufserlaubnis entziehen.

Die Kammer könnte sich auch aktiv dem Problem annehmen: Zum Beispiel durch anonyme Umfragen unter Rechtsanwaltsanwärtern. Ein niederschwelliges Vorgehen scheint hier sehr wichtig – wer noch in Ausbildung ist und es sich mit dem Arbeitgeber verscherzt, muss schließlich berechtigte Angst um seinen Ruf in der Branche haben und kann sein Rechtspraktikum vielleicht nirgends mehr fortsetzen und beenden.

Kein Kollektivvertrag für MitarbeiterInnen in Kanzleien

Doch nicht nur der Umgang mit KonzipientInnen ist ein Problem. Auch die restlichen MitarbeiterInnen wie SekretärInnen werden oft sehr schlecht entlohnt. Das Problem: Betriebsräte gibt es in Rechtsanwaltskanzleien praktisch nicht. Die meisten sind zu klein, als dass sich einer formieren könnte, da außerdem nur die nicht-juristischen Mitarbeiter zählen, die Juristen selbst sind ja über die Kammer organisiert. 

Einen aktuellen Kollektivvertrag für die MitarbeiterInnen von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aufgrund mangels organisierter Belegschaften nur in drei Bundesländern: In Wien, Tirol und Niederösterreich. “Grundsätzlich sind aber 99 Prozent aller Branchen und Sparten mit einem Kollektivvertrag abgedeckt. Die Rechtsanwaltskanzleien stechen hier also sehr negativ heraus,” meint Albert Steinhauser von der Gewerkschaft der Privatangestellten.

Immerhin mahnt die Kammer, dass ein Mindestgehalt von 1.500 Euro Brutto gilt, wer seinen Mitarbeitern für eine Vollzeitanstellung weniger bezahlt würde “standeswidrig” agieren und könnte mit Sanktionen rechnen. Doch wie bereits erwähnt ist die Hemmschwelle, sich bei Standesvertretern über deren KollegInnen zu beschweren hoch. Übrigens: Die Gewerkschaft strebt einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700 Euro an, der in vielen Branchen schon umgesetzt ist.

Sexismus in vielen Anwaltskanzleien an der Tagesordnung

Angesichts der geringen Bezahlung gibt es in vielen Kanzleien oft eine hohe Fluktuation. Und auch Sexismus spielt eine Rolle, erklärt Anwältin Monika R.: “Am liebsten hätten sie in den Kanzleien Sekretärinnen mit der Erfahrung einer 60-jährigen, im Körper einer 20-jährigen, die aber die Gehaltsvorstellungen einer 5-jährigen hat und sich mit einem Eislutscher zufriedengibt.” Anzügliche Bemerkungen, vor allem von älteren, männlichen Anwälten, fielen oft. Einer Anwältin, die Mutter geworden war und mit der sich die Kanzlei öffentlich zwar als familienfreundlich brüstete, die aber irgendwann die Kinderbetreuung nicht mehr mit der enormen Arbeitsbelastung vereinbaren konnte, bekam von einem männlichen Partner zu hören: “Frauen sind halt einfach nicht für den Anwaltsjob geschaffen.”

Freilich werden aber auch viele SekretärInnen weit über dem Mindestlohn bezahlt. Gute SekretärInnen können schließlich Schlüsselkräfte in Kanzleien sein. Für den Preis, dass der Job über das Berufsleben hinausgeht und sie oftmals das gesamte Privatleben der Chefitäten organisieren müssen.

Was es daher dringend braucht:

 

 

 

 

*Name von der Redaktion geändert

 

 

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