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Das wurde doch schon mal besteuert!?

Kaum ein Argument gegen Vermögens- und Erbschaftssteuern wird so häufig vorgebracht wie dieses: "Das Geld wurde doch schon einmal besteuert." Dahinter steckt häufig die Vorstellung, dass Vermögen oder Erbschaften kein zweites Mal besteuert werden dürften. Und wenn doch, dass das zutiefst unfair und leistungsfeindlich sei. Doch wie viel Wahrheit steckt tatsächlich in diesem Argument? Wir haben für euch den Fakten- und Mythencheck gemacht.

Mythos 1: "Eine Vermögenssteuer ist Doppelbesteuerung."

Auf den ersten Blick klingt das logisch: Wer arbeitet, zahlt Einkommensteuer. Spart jemand einen Teil seines Einkommens über viele Jahre an und baut damit Vermögen auf, soll darauf später noch einmal eine Steuer fällig werden. Für viele wirkt das wie eine doppelte Belastung und daher unfair.

Steuerrechtlich betrachtet handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Dinge. Die Einkommensteuer besteuert den Zufluss von Einkommen. Also Lohn, Gewinne oder andere Einkünfte. Eine Vermögenssteuer knüpft hingegen an den Besitz und das Anhäufen von Vermögen an. Besteuert wird also nicht derselbe Vorgang.

Das österreichische Steuersystem kennt viele Fälle, in denen derselbe Euro im Laufe seines "Lebens" bei unterschiedlichen Vorgängen mehrfach besteuert wird. Dass Vermögen ursprünglich aus versteuertem Einkommen entstanden ist, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass darauf niemals wieder eine Steuer erhoben werden kann und darf.

Mythos 2: "Dasselbe Geld darf nur einmal besteuert werden."

Ein Blick auf den Alltag zeigt, dass dieses Prinzip in der Praxis gar nicht existiert.

Wer arbeitet, zahlt zunächst Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem verbleibenden Geld werden Lebensmittel, Kleidung oder ein Auto gekauft. Dabei fällt Mehrwertsteuer an. Der Handel bezahlt damit seine Mitarbeiter:innen - die versteuern das Einkommen. 

Wer das Geld nicht ausgibt, sondern auf ein Sparkonto legt, erhält Zinsen - die unterliegen der Kapitalertragsteuer. Werden stattdessen Aktien ge- und verkauft und dabei Gewinne erzielt, können ebenfalls Steuern anfallen. Wer eine Immobilie erwirbt, zahlt Grunderwerbssteuer, wer sie besitzt, zahlt Grundsteuer. Wird diese Immobilie später verkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen Immobilienertragsteuer fällig werden.

Es gibt praktisch kein Geld, das noch nie von Steuern, Abgaben und Gebühren berührt wurde. Der gleiche Euro löst im Laufe der Zeit viele verschiedene Steuern aus. Das ist kein Ausnahmefall, sondern ein Grundprinzip moderner Steuersysteme. Wer grundlegend gegen das Prinzip der Doppelbesteuerung ist, kann konsequenter für gar keine Steuer sein. Dann muss dieser Person aber auch egal sein, dass die meisten Menschen und die Gesellschaft insgesamt viel ärmer wären. Denn aus diesem Prinzip finanzieren wir unsere Allgemeineit und Leistungen für unsere Gesellschaft, die es sonst schlicht nicht geben würde.

Mythos 3:"Eine Erbschaft wurde doch bereits versteuert."

Auch dieses Argument klingt zunächst nachvollziehbar. Schließlich hat die verstorbene Person ihr Einkommen meist bereits versteuert.

Die entscheidende Frage lautet jedoch: Wer erhält die Erbschaft oder auch eine Schenkung?

Der Verstorbene hat zwar Steuern gezahlt, während er sein Vermögen angehäuft hat. Aber es ist die Erbin oder der Erben, für den die Erbschaft einen Vermögenszuwachs darstellt - eine Art Einkommen. Diese Person hat dafür noch nie Steuern gezahlt. Sie erhalten oft erhebliche Vermögenswerte (politische Vorschläge für Erbschaftssteuern beginnen fast immer erst im Millionenbereich), ohne dafür gearbeitet oder selbst Einkommen erzielt zu haben. 

Tatsächlich haben auch Verstorbene selbst auf ihr Vermögen vielleicht nie wirklich Steuern bezahlt. In Österreich kann das zum Beispiel sein, wenn sie es selbst bereits geerbt oder geschenkt bekommen haben. Vermögen über 100 Millionen Dollar bestehen sogar zu mehr als der Hälfte aus unbesteuerten Vermögensbestandteilen. Deshalb existieren in den meisten OECD-Staaten Erbschafts- oder Schenkungssteuern für große Vermögen.

Mythos 4: "Mehrfachbesteuerung gibt es sonst nicht."

Tatsächlich begegnet sie uns ständig.

Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Werden diese Gewinne an Gesellschafter:innen ausgeschüttet, fällt Kapitalertragsteuer an. Juristisch werden zwar unterschiedliche Steuerpflichtige besteuert, wirtschaftlich stammt das Geld jedoch aus demselben Gewinn.

Auch Immobilien werden mehrfach besteuert. Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an. Während des Besitzes wird Grundsteuer bezahlt. Bei einem späteren Verkauf kann Immobilienertragsteuer fällig werden. Wird die Immobilie schließlich vererbt, kennen viele Länder zusätzlich eine Erbschaftssteuer.

Selbst das Einkommen aus Arbeit wird mehrfach belastet: Nach der Einkommensteuer folgt beim Konsum meist noch die Mehrwertsteuer. Niemand würde deshalb behaupten, die Umsatzsteuer sei grundsätzlich unzulässig.

Die Vorstellung, Vermögen dürfe niemals mehrfach mit Steuern in Berührung kommen, passt also nicht zur Realität unseres Steuersystems.

 

Mythos 5: "Wer Vermögen besitzt, hat ohnehin schon genug Steuern bezahlt."

Tatsächlich haben Menschen mit großen Vermögen mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit weniger Steuern dafür bezahlt, als es ein:e typische Arbeitnehmer:in es auf ihr Einkommen tut. Denn große Vermögen stammen nicht aus Erwerbsarbeit, die der recht hohen Einkommenssteuer unterliegen würde.

Sie kommen aus Wertsteigerungen von Immobilien oder Unternehmensanteilen, aus Kapitalerträgen oder - bei den reichsten Menschen ist das mittlerweile hauptsächlich so - aus Erbschaften. All diese leistungslosen Vermögenszuwächse werden aber niedriger besteuert als hohe Einkommen - oder eben sogar gar nicht.

Deshalb tragen Vermögen auch kaum noch wesentlich zur Finanzierung des Staates und des Sozialsystems bei. Von 100 Euro, die der Staat einhebt, kommen nur noch 3 aus Quellen, die sich auf Vermögen beziehen. Umso mehr müssen wir beim Arbeiten und Einkaufen zahlen, damit wichtige Leistungen nicht verloren gehen. 75 von 100 Euro des Staates kommen davon. Während Beschäftigte mit jedem Gehalt Einkommensteuer bezahlen, wachsen große Vermögen oft über Jahrzehnte an und können innerhalb von Familien weitergegeben werden, ohne dass dafür in Österreich derzeit eine Erbschaftssteuer anfällt.

So gerne und laut das Argument der Doppelbesteuerung also verwendet wird, bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass Mehrfachbesteuerung bei weitem kein Ausnahmefall ist, sondern in nahezu allen Bereichen unseres Steuersystems vorkommt. 

Die eigentliche politische Frage lautet deshalb nicht, ob Vermögen jemals ein zweites Mal besteuert werden darf. Diese Frage beantwortet das bestehende Steuersystem längst mit ja. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob große Vermögen einen ähnlich starken Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten sollen wie Einkommen aus Arbeit.


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