Ungleichheit

Interne Unterlagen: Wie das Innenministerium auf die seltsame Zahl von 314 möglichen Familienzusammenführungen kommt

Wenn Österreich mehr als 314 Menschen im Zuge der Familienzusammenführung aufnimmt, droht eine gesamtstaatliche Überlastung. Das will uns zumindest die Bundesregierung erzählen. Woher die Zahl kommt, war bisher geheim. Interne Unterlagen zeigen eine skandalöse Entstehung.

In den vergangenen 11 Jahren wurde Asylwerber:innen in Österreich 235.000-mal ein Schutztitel erteilt. Etwa 120.000-mal haben die Antragsteller:innen das Land vor einer Entscheidung verlassen. In etwa gleich vielen Fällen wurde kein Schutz- oder Aufenthaltstitel erteilt. In zwei Drittel aller entschiedenen Fälle wurde also festgestellt, dass die Person Schutz braucht.

Bei der Untergruppe, die über den Weg der Familienzusammenführung nach Österreich gekommen ist, liegt die Schutzgewährung bei 100 Prozent.

Das ist naheliegend. Denn das es betrifft nahe Angehörige (minderjährige Kinder, Ehepartner:innen, Eltern von minderjährigen Kindern) von Menschen, die Schutz bekommen haben, weil sie bereits eine Verfolgung nachweisen konnten. Diese Familienangehörigen dürfen grundsätzlich erst dann einreisen, wenn die Behörden davon ausgehen, dass ihnen ein Schutztitel erteilt werden wird.


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Nur etwa 10 Prozent (45.000) aller Anträge seit 2015 sind auf die Familienzusammenführung zurückzuführen. In den Jahren 2023 und 2024 führte das trotzdem dazu, dass manche Volksschulen überfordert damit waren. Der Grund dafür waren rund 5.000 Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren, die in diesen beiden Jahren nach Österreich kamen. Das aber nicht, weil Österreich als Land mit laut Statistik Austria über 3.000 Volksschulen und 375.000 Volkschulkindern mit so einer Zahl an Kindern nicht zurechtkommen kann. Es lag an schlechter Kommunikation der Behörden und falschen Entscheidungen im Management der Verwaltung.

Der Großteil dieser Kinder kam nach Wien, wo die Schulen bereits seit 2022 Platz für einige tausende aus der Ukraine vertriebene Kinder schaffen mussten. Eine Zusammenarbeit für eine bessere Verteilung zwischen den Bundesländern fand nicht statt.

Stopp der Familienzusammenführung

Die im März 2025 gebildete Regierung war bekanntlich von Anfang an mit einem massiven Budgetloch konfrontiert. Als erstes Projekt kündigte Bundeskanzler Stocker in seinen Antrittsinterviews aber den „Stopp Familienzusammenführung“ an. Das ist mit dem EU-Recht kaum vereinbar. Um es aushebeln zu können, warf die ÖVP viel politisches Gewicht in die Waagschale: Es wurde eine „gesamtstaatliche Notlage“ behauptet.

Familienzusammenführungen von Menschen, die durch Krieg und Vertreibung getrennt worden waren, wurden für ein Jahr lang ausgesetzt. Die Basis war ein mehr als zwielichtiges, rechtliches Gebilde. Die EU-Kommission in Brüssel rührte keinen Finger dagegen. Der zuständige Kommissar dort wäre der österreichische ÖVP-Politiker Magnus Brunner. Das Kalkül ging auf, dass dieser keine weiteren Schritte gegen Österreich einleiten würde, ging auf.

Der nächste Trick

Aber so eine „gesamtstaatliche Notlage” kann man nicht für immer behaupten. Für die „langfristige Lösung“ griff man ebenfalls in die Trickkiste: Künftig werde es notwendig sein, eine Quote einzuführen. Die Familienzusammenführung sollen ein Kontingent auf Basis eines „Integrationsbarometers" bekommen. Bundeskanzleramt und Integrationsministerin Claudia Bauer wollen damit die Belastungen und Auswirkung der Familienzusammenführung auf die einzelnen Systeme messen.

Die Grünen wollten nun wissen, was mit dieser Ankündigung eigentlich passiert ist. Im September 2026, eineinhalb Jahre nach der Ankündigung, bekannte Bauer, dass „die Arbeiten am Integrationsbarometer noch nicht abgeschlossen“ seien. Sie ersuchte um Verständnis, „dass Aussagen zu zukünftigen Maßnahmen erst bei der konkreten Umsetzung“ getroffen werden könnten.

Bemerkenswert, denn die Quotenlösung war da schon seit drei Monaten beschlossen. Die Umsetzung scheiterte also, weil es keinen „Integrationsbarometer” und damit auch keine konkreten Quoten gab.

Ein Gesetz mit starken „Sebastian-Kurz“-Vibes

Unabhängig davon, welche konkrete Zahlen der mystische „Integrationsbarometer“ für Quoten ausspucken sollte, ist das vorgeschlagene Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor 20 Jahren (!) entschieden, dass „ein wie auch immer geartetes Quotensystem“ mit den europäischen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen ist. Die unmissverständlichen Hinweise darauf im Begutachtungsverfahren wurden selbstverständlich ignoriert.

Die Angelegenheit erinnert stark an das türkis-blaue Projekt der „Indexierung der Familienbeihilfe“. Die Bundesregierung unter dem Sebastian Kurz setzte gegen alle Warnungen auch damals die Diskriminierung von Ausländer:innen um, die in Österreich arbeiteten und Beiträge leisteten, aber deren Kinder nicht in Österreich lebten. Der Rechtsbruch mit Ansage endete damals mit der Aufhebung der Bestimmungen und Nachzahlungen von hunderten Millionen Euro. Dasselbe Szenario wiederholt sich nun bei der Familienzusammenführung: Es ist ein kalkulierter Rechtsbruch auf Kosten von schutzbedürftigen Familien.

Neue Zahl: Warum 314?

Die Erzählung einer “gesamtstaatlichen Notlage” kam zu unzähligen gesetzlichen und bürokratischen Schikanen hinzu. So wurden etwa Beschwerden an zuständige Gerichte erst verspätet weitergeleitet oder mussten für Familienzusammenführungen auch DNA-Tests wiederholt werden, damit eine bereits nachgewiesene Verwandtschaft noch einmal bewiesen wird. Nach alldem verkündete die Bundesregierung Ende Oktober „endlich” die Quote: Die Einreise von 314 Kindern, Vätern und Müttern von schutzberechtigten Personen pro Jahr ist demnach möglich ohne einen Systemzusammenbruch in Österreich zu verursachen.

Die Erläuterungen zur Verordnung ließen aufmerksame Betrachter:innen aber ratlos zurück: Wie man auf die Zahl 314 gekommen war? Warum für Niederösterreich nur 37 Einreisen von Familienangehörigen zulässig sind, aber für das viel kleinere Burgenland 41? Warum ausgerechnet Wien die meisten Personen zugewiesen wurden - auch mehr als der Bevölkerungsschlüssel vorsehen würde? Obwohl man ja gerade die “Überlastung der Wiener Volksschulen” als „gesamtstaatliche Notlage“ ausgerufen hatte. Antworten auf all das findet man in den kargen Erläuterungen nicht.

Integrationsbarometer? Gibt es nicht

Das Innenministerium beteuert aber, das beruhe auf sachlich nachvollziehbaren Grundlagen. Mehr sagt es öffentlich bislang nicht. Konkrete Fragen, ob es den angekündigten „Integrationsbarometer“ gibt und welche Parameter bei der Berechnung der Quote zur Anwendung gekommen sind, blieben bislang unbeantwortet.

Allerdings liegen mir interne Unterlagen des Innenministeriums vor, aus denen sich die Antworten ableiten lassen. Sie sind aber eher abenteuerlich bis verstörend als sachlich nachvollziehbar.

Erstens: Das angekündigte Integrationsbarometer der Integrationsministerin gibt es offenbar nicht. Deshalb wurde die Erstellung eines Berechnungsmodells extern beauftragt. In dieses Modell wurden veraltete Daten (Sozialhilfe von 2023), Ergebnisse von Stichprobenerhebungen zum Arbeitsmarkt und falsch beschriftete Daten zur Situation in den Schulen eingespeist. (Die Anfrage, ob eine Beauftragung stattfand und welche Kosten dafür angefallen sind, ließ das Innenministerium bis Redaktionsschluss unbeantwortet.)

Zweitens: Begünstigende Faktoren wurden erst gar nicht angeführt. Etwas, dass die Familienzusammenführungen unbestritten die Integration fördern. 

Drittens: Das Berechnungsmodell beruht auf Formeln, einige Endzahlen wurden aber offenkundig händisch eingetippt. Im Zusammenspiel mit einem Formelfehler ergibt das sogar ein noch niedrigeres Ergebnis.

Eine korrekte Anwendung des Berechnungsmodells hätte die Einreise von 343 Personen ermöglicht. Mit den Fehlern legt man sich hingegen nur auf 314 fest. Aber sogar diese Zahl ist nicht wirklich präzise. Der falsche, wirre Datenmix wirft eigentlich 313 Familienzusammenführungen aus. Das ohnehin fehlerhafte Ergebnis hat man anscheinend "großzügig" um eine Person auf 314 aufgerundet. Gründe dafür bleiben der Fantasie überlassen. 

Insgesamt ist die Vorgehensweise ein Skandal. 

Keine Lösung, sondern Problembewirtschaftung

In der Zwischenzeit wäre die Anzahl der getrennten Familien überschaubar: Die Zahl der Asylanträge stagniert seit geraumer Zeit auf niedrigem Niveau. Die Verlagerung von Fluchtrouten und der Regimewechsel in Syrien führt zu einer wesentlich niedrigeren Anzahl von Asylgewährungen. Die logische Folge daraus sind wesentlich weniger Anträge auf Familienzusammenführung. Im August 2026 warteten bei der Behörde weniger als 1.800 Einreiseanträge auf Bearbeitung, bei den Gerichten warten etwa 4.000 engste Familienangehörige auf eine Entscheidung.

Es ist unbestritten, dass die Versäumnisse der Behörden in der Vergangenheit aufgezeigt haben, dass die Familienzusammenführung gerade bei plötzlichen Anstiegen einer Planung, Steuerung und begleitender Maßnahmen bedarf. Daraus eine gesamtstaatliche Notlage abzuleiten geben die Daten aber bei weitem nicht her.

Bei der Quote geht es aber offenkundig nicht darum, Lösungen zu finden. Es geht dabei darum, Quote bei einschlägigen Medien und Wähler:innen zu erzielen. Und dafür gibt die ÖVP bekanntlich alles.


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