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Arbeitswelt
Ungleichheit

Höheres Pensionsalter: Warum Frauen Geld verlieren, die länger arbeiten müssen

Mühsam ernährt sich das Sparschwein (c) cottonbro studio
Frauen sollen im gleichen Alter in Pension gehen wie Männer. Die Anpassung wird ab 2024 schrittweise umgesetzt. Für Frauen, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Pension gehen, bedeutet das jedoch einen erheblichen finanziellen Verlust. Warum das so ist und was man dagegen tun könnte, erklären wir hier.

Frauen können in Österreich mit 60 in Pension gehen, Männer mit 65. Ab 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen aber schrittweise angehoben und an das der Männer angeglichen. 

Bis 2033 wird das Antrittsalter pro Jahr um sechs Monate angehoben. Frauen, die in der ersten Hälfte des Jahres 1964 geboren sind, sind der erste betroffene Geburtsjahrgang. 2024 werden sie 60 Jahre alt sein. Durch die neue Regelung, können sie ab einem Alter von 60,5 Jahren die Pension antreten.

Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen

Die Angleichung soll auch die Altersarmut bei Frauen senken – jedenfalls theoretisch. Durchschnittlich erhalten Frauen eine Bruttopension von 1.285 Euro. Männer kommen im Schnitt auf 2.162 Euro. Das sind knapp 900 Euro mehr. In Österreich liegt die Armutsgefährdungsschwelle für eine Person bei 1.392 Euro. Das ist deutlich mehr als die durchschnittliche Bruttopension für Frauen beträgt.

 „Die Idee dahinter ist, dass Frauen länger in die Pensionsversicherung einzahlen und somit auch später mehr Pension beziehen”, so die Ökonomin am Momentum Institut, Sophie Achleitner. Aktuell scheint die Idee aber nicht zu funktionieren, denn laut einer Berechnung des Instituts zahlen betroffene Frauen 2024 gleich mehrfach drauf: Sie arbeiten länger, bekommen kürzer Pension – und die ist deshalb auch noch niedriger.

Die politischen Versprechen bewahrheitet sich nicht 

Wie viel Pension man bekommt, hängt in Österreich von der Einkommenshöhe und der Anzahl der Versicherungsmonate ab – also der Monate, in denen man erwerbstätig war. Der Pensionsanspruch steigt also mit jedem Jahr der Erwerbstätigkeit. Zusätzlich liegt der Logik von Pensionsberechnungen ein sogenannter “Aufwertungsmechanismus” zugrunde. Das bedeutet, dass der Pensionsanspruch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird. Auch die Inflationsrate wird berücksichtigt. Die Höhe der Pension steigt somit an. 

Wie hoch das durchschnittliche Einkommen eines Jahres ist, wird aber erst im Folgejahr bekannt. Folglich werden Pensionsansprüche am Ende des Folgejahres aufgewertet. Die Einkommensentwicklung von 2023 kann also erst für die Pensionsaufwertung von 2025 herangezogen werden. „Somit ist die Aufwertung der Pensionen de facto um zwei Jahre verzögert. Gerade in Zeiten der massiven Teuerung ist es problematisch, dass die Pensionsgutschriften mit einer solch großen Verzögerung hinterherhinken“, so Achleitner. 

Betroffenen drohen große Verluste

Ein besonders großer finanzieller Verlust entsteht für Frauen, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Pension gehen. Laut aktuellen Schätzungen wird ihre Pension lediglich mit 3,5 Prozent aufgewertet. Die bereits laufenden Pensionen werden aber voraussichtlich um 9,7 Prozent angehoben. Das soll die durchschnittliche Teuerung von August 2022 bis Juli 2023 ausgleichen. (Mehr dazu hier).

Zur Veranschaulichung der Problematik dient ein Beispiel: Frau A ist vor Jänner 1964 geboren und geht mit 60 Jahren Ende 2023 in Pension. Frau B ist am 1. Jänner 1964 geboren und kann somit erst mit 60,5 Jahren am 1. Juli 2024 in Pension gehen. Sechs Monate zahlt Frau B somit länger Beiträge als Frau A.

Diese zusätzlichen Einzahlungen bringen ihr aber weniger als die Pensionserhöhung, die sie mit Jahresbeginn 2024 (+ 9,7 Prozent) bekommen hätte, wäre sie noch 2023 in den Ruhestand gegangen. Frau B arbeitet somit ein halbes Jahr länger als Frau A, bekommt aber ich Schnitt im Jahr 2024 monatlich um 104 Euro weniger Pension. 

Da ihre Pensionsanpassungen der Zukunft auch von diesem niedrigeren Betrag ausgehen werden, ergibt sich draus über die Jahrzehnte in der Pension ein riesiger Verlust. Bei 20 Pensionsjahren verliert Frau B insgesamt 54.098 Euro. 

Das Momentum Institut empfiehlt als Maßnahme gegen die Altersarmut von Frauen und den Pensionsunterschied der Geschlechter unter anderem eine Schutzklausel. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die Aufwertungen der Pension nicht unter dem Inflationsfaktor liegen. 

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