print print
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full
Ungleichheit

Gemeinsame Obsorge mit Gewalttäter: "Spielte vor Gericht keine Rolle"

Foto zeigt eine Frau, die ein Kind im Arm hält.
Gewalt sollte ein Ausschlussgrund für gemeinsame Obsorge sein. Warum sich zwei betroffene Frauen trotzdem die Obsorge mit ihrem Gewalttäter teilen müssen, erzählen sie hier. – Symbolfoto: Jenna Norman/Unsplash

Seit ein paar Jahren bekommen Väter leichter eine gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Dass beide Elternteile Verantwortung übernehmen, ist grundsätzlich gut. Doch die Regelung hat eine große Schwäche: Frauen müssen sich in manchen Fällen die gemeinsame Obsorge mit ihrem Gewalttäter teilen.

 
„Niemand würde je ahnen, was mir passiert ist“, sagt Anna und hat recht. Anna heißt eigentlich anders, ist beruflich erfolgreich, gebildet, setzt sich für Frauenrechte ein. Sie ist das Gegenteil von dem „Opfer“-Klischee, wie wir es uns vorstellen. Passiert ist es trotzdem: Der Vater ihrer Tochter hat sie über Jahre hinweg geschlagen, gequält und bedroht. Bis heute konnte sie den Kontakt zu ihm nicht abbrechen. Denn trotz Gewalt teilen sie sich die Obsorge für das gemeinsame Kind.

Eine heile Familie

Mit 18 Jahren wurde Anna schwanger, mit ihrem älteren Freund war sie erst kurz zusammen, aber schwer verliebt. Schwierige Jahre lagen hinter ihr, wie der Tod ihres Vaters und finanzielle Probleme. In ihrem Freund fand sie das Versprechen einer neuen, heilen Familie. „Angefangen hat es mit einem Schupfer“, erzählt sie. Immer wieder gab es Streitereien, die Anna anfangs als Leidenschaft romantisierte, aber seine Übergriffe wurden immer heftiger.

Warum hat sie nicht einfach ihre Sachen gepackt und ist gegangen? Diese Frage kennt sie schon. „Ich war so jung und schon so abhängig von ihm. Emotional aber auch finanziell. Ich habe die Abendschule gemacht und war beim Sozialamt.“ Ihr Freundeskreis schrumpfte, dann brachte sie ihre Tochter zur Welt. „Nach der Geburt war kurze Zeit alles gut. Wir waren ja nicht verheiratet, haben aber sofort den Antrag auf gemeinsame Obsorge gestellt, weil er sich das gewünscht hat. Und ich war froh, so jung nicht die alleinige Verantwortung für dieses kleine Baby zu haben.“

„Er hat noch hingetreten, als ich schon am Boden gelegen bin“

Als ihre Tochter zwei Monate alt war, rüttelte er sie wortwörtlich wach. „Ich kann mich noch ganz genau daran erinnern. Ich bin vor der Wiege gestanden. Er hat mich an den Haaren auf den Boden gerissen. Da habe ich verstanden: Ich muss hier raus. Jetzt ist sie noch so klein, sie wird sich nicht erinnern. Aber irgendwann ist sie alt genug, um zu verstehen, was hier passiert.“ Bevor es so weit war, prügelte er Anna ins Krankenhaus. Einmal riefen die Nachbarn die Polizei und er wurde weggewiesen. „Er war einer, der noch hingetreten hat, als ich schon am Boden gelegen bin.“ Aber er kam immer wieder zurück, entschuldigte sich von Herzen, zeigte wieder die Seite an ihm, die Anna liebte. Lange hielt das nie.

Die Beziehung endete, er zog endgültig aus, Anna hatte sich endlich aus dem festen Griff seiner Gewalt gelöst. Leicht war es trotzdem nicht. „Ich hatte ständig Angst, wenn er alleine mit unserer Tochter war. Ich wusste ja nicht, wie er mit ihr umgeht.“ Anna wandte sich an das Kinderschutzzentrum, sprach mit seinen Eltern. Es gab keine Anzeichen darauf, dass er der Tochter gegenüber gewalttätig war.

„Vor Gericht spielte die Gewalt keine Rolle“

Erst als Anna einen Job in einem anderen Bundesland bekam, beantragte sie die alleinige Obsorge für ihre Tochter. „Vor Gericht habe ich von der Gewalt erzählt, aber die spielte keine Rolle.“ Es stand Wort gegen Wort. In der Mediation einigten sich die beiden dann außergerichtlich. Die Obsorge blieb bei beiden, Anna durfte mit ihrer Tochter wegziehen. Sie fährt heute noch mit ihr quer durch Österreich, damit sie ihren Vater besuchen kann.

 
Foto zeigt die Füße eines Kindes, das auf dem Schoß einer erwachsenen Person sitzt.

Das Kindeswohl steht vor Gericht im Mittelpunkt. Aber was ist mit dem Opfer? – Symbolfoto: Jenna Norman/Unsplash

 

Gemeinsame Obsorge für Gewalttäter

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es für Väter einfacher, die gemeinsame Obsorge zu bekommen. Verheiratete Männer sind automatisch berechtigt, unverheiratete können sie gegen den Willen der Mutter gerichtlich durchsetzen. Wer die Obsorge hat, darf das Kind nach außen vertreten, es beispielsweise bei einer Schule anmelden. Nicht zu verwechseln ist die Obsorge mit dem Kontakt- und Aufenthaltsrecht, das regelt, wer das Kind wie oft sehen darf, wo das Kind lebt. Dieses wird getrennt von der Obsorge bestimmt.

Wenn beide Elternteile die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, ist das eine gute Sache. Doch was, wenn der Vater ein Gewalttäter ist? Jahre vor der Reform warnte die Wiener Interventionsstelle schon vor so einer Änderung. „Wir beobachten die gefährliche Tendenz, dass der Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt zunehmend in den Hintergrund gerät. In der aktuellen Debatte ist häufig die Rede von Väterrechten“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Interventionsstelle, schon damals.

Anwältin Christine Kolbitsch schlägt ebenfalls Alarm. Sie beobachte immer wieder, wie gewalttätige Männer die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen – solange sie „nur“ der Mutter gegenüber Gewalt anwandten. Das Problem sei aber nicht das Gesetz, wie sie im Interview mit MOMENT sagt: „Eine Richterin hat ausreichend Handhabe, einem gewalttätigen Vater die Obsorge zu versagen. Sie muss es nur tun.“

Eine gute Frau

Rosa steckt mitten in der Scheidung. Auch ihren Namen hat die Redaktion geändert. Sie ist erst 27 Jahre alt, hat aber genug erlebt, um Bücher damit zu füllen. Rosa kommt aus Syrien, flüchtete über die Türkei nach Österreich. Mit dabei: Ihr gewalttätiger Ehemann und ihre zwei Kinder im Volksschulalter. „Er hat mich immer schon geschlagen, aber vor einem halben Jahr ist es so schlimm geworden, dass ich es nicht mehr ausgehalten habe,“ erzählt sie.

Seit fünf Jahren ist sie nun hier und versucht, sich ein Leben aufzubauen. Das war nicht einfach. Ohne Ausbildung, mit 18 Jahren schon verheiratet und beladen mit den Erwartungen der ganzen Familie, eine „gute“ Frau und Mutter zu sein. Ihr Ehemann verspielte ihr weniges Geld. Zeitweise saß Rosa mit ihren Kindern im Winter in einer kalten Wohnung, weil er die Stromrechnung nicht bezahlt hatte.

„Meine Familie hat gedroht, dass sie mich umbringen würden“

Nie hatte sie jemandem von der Gewalt erzählt. Nachdem er ihr ein blaues Auge geschlagen hatte, konnte Rosa sie nicht mehr verstecken. Zweimal floh sie ins Frauenhaus, nur um wieder zurückzukehren. „Ich hatte Angst, dass mir das Jugendamt die Kinder wegnimmt. Meine Familie hat gedroht, dass sie mich umbringen würden, wenn ich meinen Mann verlasse. Also bin ich wieder zurückgegangen.“ Eine Freundin überzeugte sie schließlich, ihn anzuzeigen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe. Die ist nun vorbei. Immerhin hat ihm das Gericht Therapie auferlegt. Weil sie noch nicht geschieden sind, hat er weiterhin die Obsorge für die gemeinsamen Kinder.

Den gewalttätigen Partner zu verlassen, das ist nie einfach. In einem fremden Land mit einer fremden Sprache, finanziell abhängig und ohne Unterstützung der eigenen Familie? Beinahe unmöglich. Rosa hat es geschafft. Nun will sie das alleinige Sorgerecht beantragen, sich einen Job suchen und diese Zeit hinter sich lassen. Das könnte schwierig werden.

Frauen müssen ihre Rechte kennen

„Grundsätzlich sind wir angehalten, Erziehungsberatung anzuordnen. Die Eltern sollen sich im besten Fall einigen. Oft ist auch eine vorläufige Einigung für ein paar Monate schon eine Hilfe für die Kinder“, sagt Christine Miklau. Sie ist Familienrichterin und arbeitet mit Eltern Tag für Tag an Kompromissen. „Bei Gewaltbeziehungen müssen wir genau hinsehen. Wenn es aufgrund von Gewalt keine Kommunikationsgrundlage gibt und eine solche auch mit – für die Frauen zumutbaren Mitteln – nicht hergestellt werden kann, kann dies ein Ausschlussgrund für die gemeinsame Obsorge sein.“

Miklau ist naturgemäß differenziert, als Richterin muss sie abwägen. Im Zentrum ihrer Überlegungen steht immer das Kindeswohl. „Es gibt Fälle, in denen der Vater gegenüber der Mutter gewalttätig war, die Kinder aber trotzdem eine gute Beziehung zu ihm haben und ihn sehen wollen.“ Grundsätzlich rät Miklau allen Menschen, sich ans Gericht zu wenden, nicht erst nach einer Eskalation der Situation. „Gerade Frauen müssen ihre Rechte gut kennen“, sagt sie.

Etwas in der Hand

Aber es könnte auch einfacher sein, meint Anna. „Was mir wirklich geholfen hätte, wäre eine Stelle gewesen, bei der ich die Gewalt melden kann, ohne sie bei der Polizei anzeigen zu müssen.“ Denn eine Anzeige gegen den eigenen Partner, gegen den Vater der Kinder, sei eine riesige Hürde. Eine Meldestelle könnte die Gewalt dokumentieren und wenn die betroffene Frau sich Jahre später für eine Anzeige entscheidet, stünde es nicht mehr Wort gegen Wort. Dann hätte sie etwas in der Hand.

 

Dieser Artikel behandelt ausschließlich Männergewalt. Ich habe mich dazu entschieden, den Fokus auf den Aspekt zu legen, der am weitesten verbreitet ist. Bei Gewalt in der Familie und finanzieller Abhängigkeit sind es vor allem Frauen in Beziehungen mit Männern, die betroffen sind.

 

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Kommentare 0 Kommentare
    Kommentar hinzufügen

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag!