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Demokratie

Kann gegen Sebastian Kurz nun weiter ermittelt werden oder genießt er Immunität?

Sebastian Kurz wechselt vom Bundeskanzleramt ins Parlament. Dort genießt er besonderen Schutz vor der Verfolgung von Behörden. Er steht aber unter Korruptionsverdacht. Kann nun gegen ihn ermittelt werden?

Sind Parlaments-Abgeordnete wie Sebastian Kurz vor Ermittlungen sicher?

Abgeordnete des Parlaments sind prinzipiell besonders gegen Strafverfolgung geschützt. Aber es ist nicht komplett unmöglich für Behörden, sie zu verfolgen.

Warum haben Abgeordnete im Parlament wie Sebastian Kurz eine besondere Immunität?

Abgeordnete im Parlament haben einen heiklen Beruf. Sie sollen – insbesondere als Teil der Opposition – die Regierung und andere mächtige Organisationen und Menschen kontrollieren und kritisieren und müssen auch mit heiklen Informationen in Kontakt kommen. Deshalb werden ihnen weitreichende Rechte zugestanden, die sie vor einer behördlichen Verfolgung schützen. Man nennt das „Immunität„.

Abgeordnete dürfen ganz besonders nicht dafür verfolgt werden, wie sie im Parlament abstimmen. Und dafür, was sie in ihrer Funktion öffentlich gesagt oder geschrieben haben, hat das Parlament eigene Regeln zur Bestrafung. Auch das dürfen die Behörden sonst nicht verfolgen.

Wann können Abgeordnete von der Justiz verfolgt werden?

Der Schutz gilt nicht, wenn Abgeordnete jemanden bewusst mit falschen Behauptungen öffentlich verächtlich machen, herabwürdigen  oder kreditschädigen („Verleumdung„) oder bei einem Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten („Informationsordnungsgesetz„). Abgeordnete dürfen auch festgenommen werden, wenn sie auf frischer Tat bei einer strafbaren Handlung ertappt werden. Der Nationalrat muss dann sofort informiert werden und kann ihre Freilassung erzwingen.

Nationalrats-Abgeordnete dürfen laut Angaben des Parlaments auch wegen einer strafbaren Handlung verfolgt werden, wenn diese „offensichtlich nicht mit der politischen Tätigkeit“ zusammenhängt. Ob das zutrifft, entscheidet die ermittelnde Behörde selbst. Aber wenn der oder die Betroffene oder ein Drittel aller Abgeordneten in einem speziellen Ausschuss es verlangen, muss der Nationalrat eine Entscheidung darüber fällen, ob der oder die Abgeordnete verfolgt werden darf.

Weil Abgeordnete viele heikle Themen behandeln können, sind sie auch vor Hausdurchsuchungen rechtlich besonders gut geschützt. 

Der Nationalrat kann Abgeordnete aber an die Justiz ausliefern – sie also ihrer Immunität entheben oder eben auch Hausdurchsuchungen genehmigen. Dass eine solche dann noch einen Überraschungseffekt bringt, ist natürlich unwahrscheinlich.

Wie kann die Immunität von Abgeordneten aufgehoben werden?

Im Nationalrat entscheidet eine Mehrheit der Abgeordneten oder eines ständigen Ausschusses, ob ein:e Abgeordnete:r von den Behörden verfolgt werden darf. Im Bundesrat passiert das nach den Regeln des Landtages, aus dem der Abgeordnete entsandt wurde. Das passiert nach einem Antrag der Behörde.

Wenn der Nationalrat einfach 8 Wochen lang nicht reagiert, gilt das als Zustimmung zu Ermittlungen.

Zwischen 1994 und 2019 wurde laut einer Untersuchung 144 Mal ein solcher Antrag gestellt und 89 Mal der oder die Abgeordnete auch ausgeliefert.

Kann jemand verhindern, dass Sebastian Kurz in den Nationalrat geht?

Nein. Sebastian Kurz war 2019 Kandidat auf der Liste der ÖVP und wurde in den Nationalrat gewählt. Er nahm dann das Mandat dort an und legte es erst zurück, als die neue Regierung einige Wochen später angelobt wurde. Er hat ein Recht darauf, dieses Mandat wieder anzunehmen.

Ist Sebastian Kurz also nun vor seinen Korruptions-Ermittlungen wegen Untreue und Bestechung sicher?

Die Vorwürfe gegen Sebastian Kurz (Untreue und Bestechung als Beteiligter und Falschaussage vor einem U-Ausschuss) betreffen seine Zeit in der Politik. Aber es ist eigentlich recht deutlich seine Zeit in einem Ministerium oder als Kanzler, nicht als Parlamentarier. Rechtlich könnte er, solange er im Parlament sitzt, Expert:innen zufolge ohne eine Auslieferung durch den Nationalrat trotzdem nicht verfolgt werden.

Sebastian Kurz wird aber höchstens kurz immun sein und an die Justiz ausgeliefert bzw. seine Immunität aufgehoben werden

Hier zeigt sich aber einmal mehr der wichtige Unterschied zwischen politischen und rechtlichen Entscheidungen. Die Auslieferung einer oder eines Abgeordneten ist – wie etwa auch die Absetzung eines Bundeskanzlers – zwar rechtlich geregelt, aber immer auch eine politische Entscheidung und damit auch eine Frage des öffentlichen Drucks.

Den für seine Auslieferung nötigen Beschluss würden alle anderen Parteien und damit eine Mehrheit mit Sicherheit fassen. Er und seine Partei haben aber außerdem auch selbst einen  Antrag angekündigt, der die Immunität von Kurz aufheben soll. Sebastian Kurz behauptet immerhin, dass die schwerwiegenden Vorwürfe aus den Ermittlungen gegen ihn falsch seien und dass er sie aufklären könne. Seine Rückkehr als Kanzler scheint schwierig genug – ohne diese versprochene und eindeutig Aufklärung wären sie aber fast unmöglich.

 

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