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Kapitalismus
Demokratie

Die Stadt Wien wagt einen Schritt gegen Airbnb

Rot-pink gegen Airbnb
Rot-pink gegen Airbnb (c) cottonbro studio
Rund 8800 Wiener Wohnungen werden über AirBnB vermietet. Zulässig ist das nur in Stadtgebieten außerhalb sogenannter Wohnzonen. Verstoßen wird trotzdem dagegen. Die Stadt Wien plant nun weitere Einschränkungen für die Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken.

Mit 1. Juli 2024 soll in Wien die neue Bauordnungsnovelle in Kraft treten. Beschlossen ist sie noch nicht, aber ein Entwurf der rot-pinken Koalition liegt bereits in der Begutachtung. Darin stehen Änderungen bei Kurzzeitvermietungen.

Die Stadt greift ein

Wer eine Wohnung über Airbnb vermietet, muss sich auf neue Einschränkungen einstellen. Wohnungen dürfen künftig maximal 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermietet werden. Das soll verhindern, dass sie langfristig nicht am Wohnungsmarkt verfügbar sind.

Noch, können Wohnungen 365 Tage im Jahr an Tourist:innen vermietet werden. Die einzige Voraussetzung ist seit 2018, dass die Wohnung nicht in einer Wohnzone liegt. Verstöße dagegen sollen der Grund für die Neuauflage der Bauverordnung sein, wie im aktuellen Entwurf zu lesen ist.

Maßnahmen müssen effektiver umgesetzt werden

Der Experte für Wohnungspolitik der Arbeiterkammer Wien, Lukas Tockner, befürwortet gegenüber MOMENT.at die Neuerungen. Die Stadt Wien würde das Korsett für Airbnb und Co. enger schnallen. Das sei vor allem sinnvoll, weil Kurzzeitvermietungen im Vergleich zum dauerhaften Wohnen so lukrativ sind.

Verschärfungen soll es auch bei der Abgabe der Ortstaxe geben. Seit 2017 ist diese auch für Kurzzeitvermietungen Pflicht. Die Umsetzung funktionierte jedoch nicht wie gewünscht. Verantwortlich soll der Datenaustausch zwischen Bau- und Abgabebehörde sein. In Zukunft soll dieser verbessert werden.

Zusätzlich soll das Personal bei der Baupolizei aufgestockt werden. Die Stadt rechnet seit der Veröffentlichung des Entwurfs wegen Ausnahme-Ansuchen mit einem Ansturm auf das Magistrat.

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