Kapperl-Prozess gegen linke Aktivist:innen in Graz: Viel Aufwand, keine Beweise
“Um fünf Uhr früh stand die Cobra in meinem Zimmer, hat mir ein Maschinengewehr an den Kopf gehalten und ‘Hände hoch!’ geschrien”, sagt Lena Valentina Mair über die Ereignisse im März 2025. Mair hatte nichts angestellt, sie war nur Mitbewohnerin einer Beschuldigten. So hat sie aus nächster Nähe mitbekommen, welche Maßnahmen Polizei und Justiz in den Ermittlungen gegen sieben linke Aktivist:innen ergriffen hat, die nun am 7. und 8. Jänner vor dem Grazer Landesgericht für Strafsachen standen.
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Die Beschuldigten selbst wollen erst mit Medien sprechen, wenn der Prozess vorbei ist. Denn für sie steht viel auf dem Spiel. Sie sind wegen schweren Raubes angeklagt, der Strafrahmen liegt zwischen 5 und 15 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, einem Burschenschafter die Kappe gestohlen und ihm dabei die Rippen gebrochen zu haben. Die Angeklagten bestreiten, den Mann verletzt zu haben. Nach dem zweiten Verhandlungstag scheinen sich die Gewaltvorwürfe langsam in Luft aufzulösen. Und das Vorgehen der Justiz und der Behörden wirkt immer überzogener.
Was gesichert passiert ist und welche Fragen offen sind
Für alle Seiten unstrittig sind folgende Vorgänge: In der Nacht vom 25. auf den 26. Jänner 2025 fand in Graz der Akademikerball statt, bei dem sich rechtsextreme Burschenschafter zum Feiern treffen. Die Beschuldigten waren auf einer Demonstration gegen den Ball und danach noch gemeinsam unterwegs. Um drei Uhr in der Früh trafen sie auf das 60-jährige Opfer und seine Frau auf deren Heimweg - zufällig, wie die Beschuldigten später vor Gericht betonen. Einer der beiden Hauptangeklagten riss dem Mann seine Burschenschafter-Kappe vom Kopf, der zweite Hauptangeklagte war dabei.
Ab diesem Zeitpunkt gehen die Darstellungen auseinander. Denn der Burschenschafter sagt, er habe nach dem Vorfall einen “Brenner” gespürt, stürzte und konnte nicht mehr aufstehen. Später zeigte sich, dass mehrere seiner Rippen gebrochen waren. Die Justiz geht davon aus, dass die Hauptangeklagten ihm bewusst Gewalt angetan hätten. Medien berichteten über Schläge und Tritte, die Kronen Zeitung schrieb, der Mann sei “krankenhausreif” geschlagen worden. Die Angeklagten haben das von Anfang an abgestritten. Beweise gibt es keine. Die Verletzungen könnten auch von einem Sturz herrühren, sagen Anwältinnen und Angeklagte - und auch die Polizei zu Beginn der Ermittlungen.
Überwachungsbilder führten die Behörden zu den Angeklagten, von denen fünf nur indirekt beteiligt waren. Daraufhin kam es im März 2025 zu sieben Hausdurchsuchungen, bei denen auch die Spezialeinheit Cobra sowie der Staatsschutz im Einsatz waren. Bei einer dieser Hausdurchsuchungen öffneten Beamt:innen eine Türe mit einer Motorsäge, während einer der Beschuldigten auf der anderen Seite stand. Die Säge habe ihn nur knapp verfehlt, sagt seine Anwältin.
Auch Handys werteten die Behörden aus. Gegen zwei Beschuldigte, die deutsche Staatsbürger sind, wurde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt, als sie sich im Ausland befanden. Sie stellten sich später selbst.
Zwei der Beschuldigten saßen mehrere Wochen in U-Haft, drei deutschen Staatsbürgern droht die Abschiebung. Zwischendurch stand sogar eine Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Raum – jener umstrittene Mafia-Paragraf, der im sogenannten Tierschützer-Prozess trotz massiver Kritik zur Anwendung kam. Der Prozess endete 2017 mit Freisprüchen, die Angeklagten blieben auf hohen Kosten sitzen. Auch gegen die Letzte Generation wurde kurzzeitig wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.
Bemerkenswert ist dieses drastische Vorgehen der Behörden vor allem auch angesichts des politischen Kontexts. In der Steiermark regiert seit Ende 2024 eine blau-schwarze Koalition. Die Landesregierung spart bei Sozial- und Kulturvereinen, betroffene Organisationen fürchten um ihr wirtschaftliches Überleben. Zivilgesellschaftliche Institutionen sind starkem Druck ausgesetzt.
Angst vor linkem Terror
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass nicht nur die zwei Hauptangeklagten an der Tat beteiligt waren, sondern dass die sieben Beschuldigten gemeinsam diese bereits zuvor geplant und gezielt nach einem Opfer Ausschau gehalten hatten. Sie befürchtete, dass diese Gruppe weitere Anschläge verüben könnte. So rechtfertigt zumindest die Staatsanwältin das Vorgehen der Behörden und den Verdacht der kriminellen Vereinigung.
“Diese ganzen Maßnahmen kann man eben nur dann rechtfertigen, wenn man eine so schwere Straftat ansetzt”, sagt Pia Kern, eine der Anwältinnen der Beschuldigten. Das basiere aber nur auf einer Vermutung, die bis heute nicht bewiesen wurde und deren Klärung erst jetzt so richtig beginne. Auch die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags sei vorwiegend deswegen in den Raum gestellt worden, um die Maßnahmen im Nachhinein zu rechtfertigen. “Da befinden wir uns im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Das ist doch absurd”, sagt Kern.
Zweiter Verhandlungstag: Kein Urteil, aber eine kleine Wende
Dass die Angeklagten dem Opfer Gewalt angetan haben, konnte die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag nicht beweisen. Der Burschenschafter selbst gab vor Gericht an, dass er sich an nichts erinnern könne - nur der “Brenner” blieb. Von Schlägen oder Tritten konnte auch seine Frau, die beim Vorfall dabei war, nicht berichten. Auf einem Überwachungsvideo, das die Tat beweisen sollte, sah man hauptsächlich schwarze Pixel.
Der vom Anwalt des Opfers beauftragte medizinische Sachverständige gab zwar eine Einschätzung ab, für eine endgültige Klärung empfahl er aber andere Expert:innen. “Die Staatsanwaltschaft und das Gericht haben es nie für notwendig befunden, selbst einen medizinischen Sachverständigen zu beauftragen, der genau erklären kann, wie die Verletzungen beim Opfer zustande gekommen sind,” sagt die Beschuldigten-Anwältin Kern. Dabei hätten die Angeklagten von Anfang an betont, das Opfer nicht attackiert zu haben. “Das Gericht war bis heute davon überzeugt, dass es eine Gewalteinwirkung gegeben haben muss”, sagt Kern. Jetzt, nach dem zweiten Prozesstag, sehe sie ein langsames Umdenken bei den Richter:innen.
Um die Entstehung der Verletzung und weitere Details zu klären, sind also neue Sachverständige nötig. Der Prozess wird vertagt, vermutlich auf März. Fast ein Jahr Ermittlungs- und Vorbereitungszeit also für einen Prozess, der nach zwei Tagen verschoben werden muss.
Was bleibt?
Recht viel bleibt von den Vorwürfen nach zwei Verhandlungstagen also nicht übrig. Es gibt immer noch keine Beweise für eine bewusste Gewaltanwendung. Für die Vertreterinnen der Beschuldigten ist nicht nachvollziehbar, dass der Prozess so überhaupt stattfindet. Eine Anklage solle erst erhoben werden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen seien, sagen sie. Noch am Morgen des zweiten Prozesstages sei ein Video der Polizei zum Akt hinzugekommen.
Was bleibt, ist eine Justiz, die den Diebstahl eines Käppchens zu einem möglichen terroristischen Akt einer kriminellen Gruppierung aufbläht. Dieselbe Energie würde man sich beim Fund von Waffenlagern in den Kellern Rechtsextremer wünschen.
Was bleibt, sind mediale Vorverurteilungen: Zum Prozessauftakt bezeichnet die Kronen Zeitung den Vorfall immer noch als “brutalen Überfall”. “In den Medien wurde sofort das Bild von Linksextremen gezeichnet, die eine Schlägerei angezettelt haben. Das ist einfach an den Haaren herbeigezogen”, sagt Lena Valentina Mair, jene Mitbewohnerin einer Beschuldigten, die von der Cobra aus dem Schlaf gerissen wurde. Dass viele Medien bis heute so einseitig darüber berichten, sei ein Problem – denn das Urteil werde auch von Schöffen gefällt, die sich in diesen Medien über den Fall informieren.
Und was bleibt, sind sieben junge Menschen, die möglicherweise wegen einer simplen Dummheit wie Schwerverbrecher:innen behandelt werden.
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