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Arbeitswelt

Wer bezahlt die Coronahilfen? Und wer bekommt sie?

Die Corona-Hilfen fließen an Unternehmen, die Steuerlast liegt aber auf ArbeitnehmerInnen. Ein Umbau des Steuerwesens muss her.

Vor allem Unternehmen profitieren von der Hilfe des Staates. Aber wer bezahlt die Coronahilfen? Die ArbeitnehmerInnen. Ein Umbau des Steuerwesens muss her.

Das Momentum Institut hat untersucht, wohin die Milliarden des Staates in der Coronakrise geflossen sind. Das Ergebnis: Fast zwei Drittel aller Hilfen kam Unternehmen zugute. Insgesamt 42 Milliarden Euro bisher. Nur ein knappes Drittel (21 Milliarden Euro) hingegen kam ArbeitnehmerInnen zugute. Der vergleichsweise kleine Rest floss in öffentliche Investitionen, die etwa im Kampf gegen die Klimakrise helfen sollen.

Diese Verteilung ist ein Problem. Denn die Finanzierung des Staatshaushaltes ist ganz anders verteilt. Drei Viertel der Steuern und Abgabgen werden von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen erbracht. Die Steuern auf Arbeit sind im internationalen Vergleich hoch.
 
Nicht einmal jeder zehnte Steuer-Euro wird hingegen aus Unternehmensgewinnen und Vermögenszuwächsen bezahlt. Erbschafts- und Vermögenssteuern für reiche und vermögende Menschen gibt es nicht. Die Steuern auf Einkommen von Unternehmen (Körperschaftssteuer) wurden bereits 2005 gesenkt und sollen in den kommenden Jahren noch weiter sinken. Davon profitieren vor allem die größten Unternehmen, die den größten Teil dieser Steuer beitragen.
 

Während man für ArbeitnehmerInnen mehr tun müsste (etwa eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes), gibt es natürlich gute Gründe dafür, in der Krise Unternehmen so gut es geht zu unterstützen. Mit den großen Unternehmen wurden aber natürlich eben auch die großen Vermögen ihrer BesitzerInnen gerettet.

Das Momentum Institut empfiehlt deshalb, bei der Finanzierung der Krise auch an diesen Hebeln zu ziehen und das Steuerwesen ausgeglichener zu machen. Die Steuereinnahmen müssen dazu von Arbeit auf Vermögen umverlagert werden. Das könne man über Steuern machen, die auf hohe Erbschaften, Vermögen, Vermögenszuwächse, Unternehmensgewinne, Grund, Boden und Immobilien erhoben werden.

 

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