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Gesundheit

Was bedeutet die Impfpflicht gegen Corona in Österreich?

Österreich führt eine Impfpflicht gegen Corona ein. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Was ist eine Impfpflicht?

Ab 1. Februar 2022 soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus eingeführt werden. Eine Impfpflicht ist eine Verpflichtung, eine Schutzimpfung vorzunehmen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit gesetzlichen Konsequenzen rechnen. Eine Impfpflicht ist dazu gedacht, Infektionskrankheiten in ihrer Verbreitung zu bremsen oder sie sogar auszurotten.

Ist eine Impfpflicht rechtlich möglich?

Ja. Es gibt in Österreich derzeit zwar keine Impfpflicht, aber es gab in der Vergangenheit bereits eine solche. Zudem ist das höhere Ziel der gesellschaftlichen Sicherheit vor gefährlichen Erregern laut juristischen Expert:innen ein ausreichender Grund, um eine Pflicht zu schaffen. Bei einer solchen Pflicht ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht wichtig, dass das Verhältnis von gesellschaftlichem Nutzen und Eingriff in die Entscheidung des Einzelnen stimmt.

Was spricht für eine Impfpflicht gegen Corona?

Eine Impfpflicht ist prinzipiell ein Eingriff in die persönliche Freiheit von Menschen. Ein solcher ist immer dann gerechtfertigt, wenn diese Freiheit ein höheres Gut in Gefahr bringt. Im Fall einer Impfpflicht ist dieses höhere Gut die Gesundheit von Mitmenschen und der Schutz der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.

Das Corona-Virus ist sehr ansteckend. Die Impfungen dagegen verringern die Gefahr, dass man selbst infiziert wird und schwerere oder tödliche Verläufe der folgenden Erkrankung erlebt. Und  eine Impfung macht es weniger wahrscheinlich, andere Menschen anzustecken.

Die Corona-Pandemie hat Österreichs Gesundheitswesen mehrmals an den Rand der oder über die Belastungsgrenzen gebracht. Menschen können während größerer Wellen vor allem auch nicht mehr so gegen andere Krankheiten behandelt werden, wie das für sie bestmöglich wäre. Operationen und Behandlungen müssen verschoben werden, weil die Betreuung von Corona-Erkrankten zu viele Ressourcen bindet. Der Großteil der Menschen, die seit der Verfügbarkeit einer Impfung mit Corona noch im Krankenhaus landen, ist nicht geimpft.

Eine Impfpflicht ist außerdem auch eine Maßnahme zu einer Form der Herdenimmunität, die besonders Menschen schützen soll, die sich nicht impfen lassen können.

Kommt die Impfpflicht wegen Omikron doch nicht?

Die Impfpflicht kommt trotzdem. Weil die Impfungen gegen Omikron eine reduzierte Wirkung haben und erst durch eine Auffrischungsimpfung wieder erhöhten Schutz bieten, wurde die Einführung der Impfpflicht noch einmal diskutiert. Es musste geprüft werden, ob die Impfstoffe noch genug Wirksamkeit haben und die Variante auch so schwerwiegend ist, dass eine Impfpflicht immer noch gerechtfertigt ist. Wenn Menschen nie die Grundimmunität erreichen, um irgendwann zu einer Auffrischung zu kommen, könnte sich diese Frage aber ohne eine jetzt startende Impfpflicht aber auch bei jeder neuen Mutation des Virus in Zukunft wieder stellen, die erst durch einen Booster gebremst werden könnte. Wer heute nicht erstmals gegen Corona impft, wäre dann auch in einem Jahr gegen Omikron immer noch schutzlos.

Wann kommt die Impfpflicht in Österreich gegen Corona?

Österreich führt laut Ankündigung der Regierung gegen das Coronavirus im Februar 2022 eine Impfpflicht ein. Das Gesetz wird nach aktuellem Stand am 20. Jänner im Nationalrat und am 3. Februar im Bundesrat beschlossen. Dann tritt es in Kraft.

Ab wie vielen Jahren gilt die Impfpflicht?

Die Impfpflicht wird für Menschen ab 18 Jahren gelten, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Die Impfung ist grundsätzlich aber für Kinder ab fünf Jahren zugelassen und empfohlen. Die Prüfung der Zulassung der Booster für jüngere Altersgruppen läuft noch.

Wer ist von der Impfpflicht ausgenommen?

Neben Personen unter 18 Jahren sind auch Schwangere von der Impfpflicht ausgenommen. Sie gilt auch nicht für Genesene bis 180 Tage nach ihrem letzten positiven Test, deren Genesungsnachweis im Epidemiologischen Meldesystem eingetragen wurde. Und für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (hier gibt es einen Leitfaden des Gesundheitsministeriums (PDF)). Ärzt:innen, die ein falsches Gutachten ausstellen, müssen bis zu 3.600 Euro Strafe dafür zahlen.

Wie wird die Impfpflicht kontrolliert?

Alle sechs Monate wird es „Impfstichtage“ geben, der erste ist am 15. März 2022. An diesem Tag müssen alle Personen, die unter die Impfpflicht fallen, entweder geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Wer keinen Eintrag hat, kann gestraft werden. Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Infrastruktur kann vorerst die Polizei Kontrollen durchführen. Das kann etwa auch bei Personenfeststellungen oder Verkehrskontrollen sein. Später plant die Regierung, dass der Impfstatus automatisch über ein Meldesystem abgeprüft und entsprechend sanktioniert wird. Dass es dazu kommt, ist aber noch nicht fix.

Wie lange wird die Impfpflicht in Österreich gelten?

Grundsätzlich soll die Impfpflicht bis 31. Jänner 2024 gelten. Sollten sich die Situation etwa durch neue Varianten verändern, könnte sie aber auch schon früher ausgesetzt werden. 

Wie wird die Impfpflicht in Österreich gegen Corona aussehen?

Wer sich nicht impfen lässt, bekommt alle drei Monate und maximal viermal im Jahr eine Strafe von bis zu 600 Euro. Wer diese nicht zahlt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro dafür bekommen. Die Einnahmen aus den Strafen sollen an die Krankenanstalten gehen. Eine Beugehaft gibt es nicht.

Als ungeimpft gilt etwas vereinfacht gesagt, wer sich in den vergangenen 270 Tage nicht voll impfen hat lassen (also eine erste Vollimmunisierung oder einen Booster Shot bekommen hat). Nur wer genesen und geimpft ist, dessen Impfzertifikat gilt für 360 Tage.

Was passiert, wenn jemand die Impfpflicht verweigert und danach andere ansteckt oder was die Impfpflicht für arbeitsrechtliche Folgen hat, ist noch nicht ganz klar.

Gab es bereits eine Impfpflicht in Österreich?

Ja. Österreich hat 1948 eine Impfpflicht gegen die Pocken (auch Blattern genannt) eingeführt. Es gab gegen die Pocken kein bekanntes Heilmittel – man konnte sie nur vorbeugend durch die Impfung verhindern. Die über Jahrtausende höchst tödliche Krankheit wurde durch die weltweite Bekämpfung bis 1978 ausgerottet. Seither gibt es deshalb auch keine Impfpflicht in Österreich mehr.

Gibt es eine Impfpflicht in anderen Ländern?

Weltweit ist eine Impfpflicht keine ungewöhnliche Maßnahme. In Europa besteht in vielen Ländern die Pflicht, sich gegen einzelne Krankheiten oder Erreger impfen zu lassen.

In Belgien etwa gegen die Kinderlähmung, in Italien und Frankreich gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus und andere. Auch Ungarn, Griechenland, Kroatien, Lettland, Malta, Polen, Tschechien, und Slowenien haben solche Gesetze.

Neben einer allgemeinen Impfpflicht gibt es auch spezielle Pflichten für einzelne Berufsgruppen – etwa im Gesundheitswesen oder für Militärangehörige. 

In viele Länder und Regionen der Welt darf man nur nach dem Nachweis einzelner Impfungen einreisen.

Gibt es eine Impfpflicht gegen Corona in anderen Ländern?

Österreich war – abgesehen vom Vatikan – das erste europäische Land, das eine allgemeine Pflicht zur Impfung gegen Corona angekündigt hat. Eingeführt wird eine solche Pflicht nun aber zuerst in Griechenland. Dort sollen Menschen ab 15. Jänner monatlich 100 Euro an Strafe zahlen, wenn sie sich nicht impfen lassen. Die Einnahmen fließen in die Finanzierung des Gesundheitssystems. Auch in anderen Ländern wird mittlerweile über eine Einführung diskutiert.

Andere Länder haben aber bereits vorher eine Impfpflicht gegen Corona für einzelne Berufe geschaffen. In Frankreich muss sich Personal im Gesundheitswesen, in der Pflege und der Feuerwehr seit September impfen. 0,5% des Personals hat das verweigert und wurde deshalb vorübergehend suspendiert. Auch Belgien, Italien, Griechenland, Ungarn, Lettland und Teile von Großbritannien haben ähnliche Gesetze. Slowenien hat alle Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes zur Impfung verpflichtet.

War eine Impfpflicht schon einmal erfolgreich?

Ja, aber die genauere Antwort hängt davon ab, was man als Erfolg bezeichnet. Die Impfung und weit verbreitete Impfpflicht gegen die Pocken hat zur weltweiten Ausrottung der Krankheit geführt. Es war wohl die größte und offensichtlichste Erfolgsgeschichte des Impfens.

Andere Formen der Impfpflicht haben aber natürlich auch Ansteckungen und Verbreitung von Krankheiten und Erregern verhindert und damit Todesfälle, gesundheitliche Folgen und Leid deutlich verringert.

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