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Arbeitswelt
Gesundheit

Arbeitsrecht und Corona: Worauf muss ich im Homeoffice achten?

Seit der Corona-Krise arbeiten viele Menschen wieder im Homeoffice. Da die Sicherheitsvorkehrungen wieder verschärft werden, werden auch viele wieder vom Büro in die eigenen vier Wände wechseln. Doch wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wir fassen für dich zusammen.
Laut verschiedenen Studien waren während des Corona-Lockdowns zwischen 51 und 58 der ArbeitnehmerInnen in Österreich im Homeoffice. Also weit über die Hälfte. Vor der Pandemie waren es nur 2 Prozent. Bei einer aktuellen Umfrage gaben rund 80 Prozent der Befragten an, dass sie auch gerne zukünftig zumindest gelegentlich von zu Hause arbeiten würden. Die meisten wünschen sich einen bis drei Tage in der Woche um Homeoffice machen zu können.

Viele Pros und Contras für das Homeoffice

Für das Homeoffice gibt es abgesehen von Corona viele Pros und Contras. Arbeitgeber meinen etwa, sie könnten nicht mehr kontrollieren, wie viel die MitarbeiterInnen tatsächlich arbeiten, andere weisen auf den Klimaschutz hin, da Wegzeiten und Autofahrten wegfallen. Und schließlich gibt es auch psychologische Aspekte, da Homeoffice doch auch zu Einsamkeit führen kann (damit das nicht passiert, haben wir diesen Artikel für dich geschrieben).

In diesem Artikel wollen wir uns nun aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice zusammenfassen. Was darf dein Arbeitgeber eigentlich verlangen und wann hast du ein Recht auf Arbeit von zu Hause? Wir geben dir den Überblick.

Eines vorweg: Wir können nicht auf alle Einzelfälle und Detailfragen hier eingehen. In diesem Fall verweisen wir auf die Homepage der Arbeiterkammer Job und Corona sowie die Hotline 0800 22 12 00 80.

#1 Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Grundsätzlich nicht. Homeoffice muss von beiden Seiten vereinbart werden. Oft ist im Dienstvertrag bereits eine Regelung festgelegt, beziehungsweise wäre es ratsam, bei der Anstellung bereits eine Vereinbarung auszuverhandeln, die im Dienstvertrag festgehalten wird. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Personen, die zur COVID19-Risikogruppe gehören, haben ein Anrecht auf Homeoffice. Dazu mehr im nächsten Absatz. 

#2 Habe ich einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wenn ich selbst oder ein Familienmitglied zur COVID19-Risikogruppe gehört?

Wer zur COVID19-Risikogruppe gehört, hat ein Recht auf Homeoffice, sofern dies möglich ist. Dazu braucht es ein Covid-19-Risikoattest. Die österreichische Gesundheitskasse hat ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge per Brief informiert, dass sie möglicherweise zur COVID19-Risikogruppe gehören. Mit dieser Information sollten die Betroffenen zu ihrem Arzt oder ihrer Ärztin gehen, die dann entscheidet, ob ein Attest ausgestellt wird. Auch ohne Infoschreiben können ÄrztInnen eine Zugehörigkeit zur Risikogruppe attestieren. 

Ist Homeoffice nicht möglich, so mussen ArbeitgeberInnen dafür sorgen, dass der Arbeitsweg und Arbeitsplatz sicher sind. Wenn das nicht geht, weil etwa zahlreicher Kundenkontakt besteht, so muss der oder die ArbeitnehmerIn bei vollem Gehalt freigestellt werden – ArbeitgeberInnen bekommt in diesem Fall die gesamten Lohnkosten von der Sozialversicherung ersetzt.

Das Recht auf Arbeit von zu Hause gilt leider nicht, wenn jemand im familiären Umfeld zur COVID19-Risikogruppe gehört. In diesem Fall sollte auf jeden Fall eine Lösung mit dem Unternehmen oder Betriebsrat gefunden werden.

#3 Kann Telearbeit von meinem Unternehmen angeordnet werden?

Nein. Hier gilt auch: Die Zustimmung zum Homeoffice muss von beiden Seiten erfolgen. Oft ist aber bereits im Dienstvertrag eine Regelung festgelegt.

#4 Wer bezahlt im Homeoffice die Kosten für nötige technische Geräte, das Internet, Handy, Strom, Büromaterialien?

Das Unternehmen muss die technischen Geräte wie Laptop und Handy zur Verfügung stellen und dafür auch die Kosten tragen. Auch wenn zusätzliche Internet- oder Telefonkosten entstehen, so müssen diese die ArbeitgeberInnen bezahlen. Doch für Möbel und Einrichtungsgegenstände ist man als ArbeitnehmerIn grundsätzlich selbst verantwortlich. Firmen stellen jedoch oft Bürosessel oder Schreibtische aus Kulanz zur Verfügung – dann müssen sie aber dafür sorgen, dass diese arbeitsmedizinische Anforderungen erfüllen. Man sollte Rechnungen für Büromaterialien wie Papier oder Druckerpatronen aufbewahren und mit der Firma abrechnen.

#4 Was passiert, wenn ich im Homeoffice einen Unfall habe?

Bis Jahresende zählt ein Unfall während der Homeoffice-Zeit als Arbeitsunfall. Das konnten die Sozialpartner ausverhandeln. Doch anders als in anderen europäischen Ländern gibt es keine allgemein geltende Regelung. Hier soll jedoch eine Lösung gefunden werden, die auch über die Corona-Zeit hinweg gilt, denn sonst könnte es ab 2021 im Ernstfall zu Konflikten kommen: Denn dann beschränkt sich der Versicherungsschutz nur auf den unmittelbaren Arbeitsraum – stürzt jemand am Weg zum Klo, würde das also streng genommen nicht mehr als Arbeitsunfall zählen. Der Politik ist dieses Problem bewusst: Im September gab es bereits Treffen zwischen Arbeitsministerin Christina Aschbacher und den Sozialpartnern um über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice von morgen zu diskutieren.

#5 Wie sieht es mit der Zeiteinteilung im Homeoffice aus?

Im Homeoffice schnell einkaufen gehen oder die Wäsche machen – das klingt verlockend, aber grundsätzlich gelten im Homeoffice die Arbeitszeiten wie im Büro. In dieser Zeit sollten ArbeitgeberInnen auch erreichbar sein. Wer im Homeoffice seine Zeit flexibler einteilen möchte, sollte das besprechen. Es zählt natürlich auch als Arbeitszeit, wenn jemand das Homeoffice für berufliche Termine verlässt. Überstunden müssen auch im Homeoffice angeordnet und ausgeglichen werden. Grundsätzlich sollte die Arbeitszeit zu Hause genau dokumentiert werden, um Diskussionen zu vermeiden. 

#6 Wie kann das Unternehmen kontrollieren, ob ich im Homeoffice auch wirklich arbeite?

Tatsächlich arbeiten viele zu Hause mehr als im Büro, da die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit schnell verschwimmt. Doch ArbeitgeberInnen trauen ihren MitarbeiterInnen oft nicht. So ist während der Corona-Zeit etwa die Nutzung eines Onlinedienstes namens “Sneek” gestiegen. Hier werden Fotos der KollegInnen über Webcams auf eine Art Fotowand projiziert und alle ein bis fünf Minuten upgedatet – so kann jeder sehen, ob die anderen gerade vor dem Rechner sitzen oder nicht. Von den MitarbeiterInnen die Nutzung solcher Software zu verlangen, ist rechtswidrig. Die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen müssen respektiert werden. Jegliche Kontrolltechnik, sei es die Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder die GPS-Ortung von AußendienstmitarbeiterInnen, muss zumindest in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Gibt es keinen Betriebsrat, so muss dies mit den einzelnen MitarbeiterInnen abgesprochen werden. Um Streitereien mit Vorgesetzten zu vermeiden, sollte grundsätzlich immer die Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Die Arbeiterkammer bietet hier einen kostenlosen Zeitspeicher.

#7 Was ist, wenn ich während meiner Homeoffice-Zeit Kinder betreuen muss?

Viele Eltern mussten in der Corona-Zeit Homeoffice, Kinderbetreuung und oft sogar noch Homeschooling unter einen Hut bringen. Hierfür wurde eine maximal dreiwöchige Sonderbetreuungszeit für Eltern ermöglicht. Für diese braucht es allerdings die Zustimmung des Unternehmens. Der Bund ersetzt ihm dafür die Hälfte der Lohnkosten. 

Beantragen können diese Sonderbetreuungszeit Personen, deren Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat und deren Anwesenheit nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist. Auch pflegende Angehörige können diese Sonderbetreuungszeit anfordern, wenn es zu Ausfällen der bisherigen Betreuungskraft kam und sie einspringen müssen. 

Die Arbeiterkammer fordert nun, dass es bis Ende Februar 2021 aufgrund der anhaltenden Corona-Krise nochmals die Möglichkeit auf eine zusätzliche Sonderbetreuungszeit von drei Wochen gibt. Bisher gibt es dieser aber nicht.

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