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Arbeitswelt
Ungleichheit

Behinderungen am Arbeitsmarkt: Die Ausgleichstaxe als österreichischer Weg

Menschen mit Behinderungen haben es am Arbeitsmarkt schwer, da Arbeitgeber:innen lieber die Ausgleichstaxe zahlen, als inklusive Arbeitsplätze zu schaffen.
Menschen mit Behinderungen haben es am Arbeitsmarkt schwer, da Arbeitgeber:innen lieber die Ausgleichstaxe zahlen, als inklusive Arbeitsplätze zu schaffen. Pixabay
Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechts-Konvention unterzeichnet. Bei der Umsetzung versagen wir noch immer. In der Arbeitswelt kaufen sich viele Unternehmen durch die Ausgleichstaxe sogar von gesetzlichen Pflichten gegenüber Menschen mit Behinderung frei.

In Österreich gilt die Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber:innen müssen ab 25 Mitarbeiter:innen eine vorgegebene Zahl an „begünstigt behinderten“ Personen einstellen. Tun sie das nicht, müssen sie pro Monat und nicht besetzter Pflichtstelle eine sogenannte „Ausgleichstaxe“ bezahlen. Sie beträgt je nach Anzahl der Beschäftigten zwischen 320 und 477 Euro. Größere Unternehmen zahlen mehr als kleine. Als „begünstigt behindert“ gelten Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50%. Nur diese zählen für die Beschäftigungspflicht. 

Traurige Ergebnisse: Ausgleichstaxe statt Beschäftigung

Bisher war nicht öffentlich bekannt, welche Unternehmen sich an das Behinderten-Einstellungsgesetz halten. Über die vielfältigen Hürden am österreichischen Arbeitsmarkt hat die inklusive Online-Redaktion andererseits gemeinsam mit dem Investigativ-Medium DOSSIER ausführlich berichtet. Die Recherchen bestätigen: Inklusion in der Arbeitswelt wird nicht gelebt. 

Aus einem zugespielten Datensatz wurde erstmals öffentlich, welche Firmen und Organisationen die Vorgabe einhalten und welche stattdessen zahlen. 75% der untersuchten Arbeitgeber:innen erfüllten die Beschäftigungspflicht im Jahr 2020 nicht oder zumindest nicht vollständig.

Parteien und öffentliche Einrichtungen säumig

Auch die aktuellen Regierungsparteien erfüllten die Beschäftigungspflicht 2020 zum Beispiel nicht. Laut eigenen Angaben hat sich die Situation (bei den damals erst seit kurzem ins Parlament zurückgekehrten) Grünen seither verbessert. 2023 “übererfüllten” sie die Pflicht anscheinend sogar. Von der ÖVP bekam andererseits keine Antwort. Außer Vorarlberg halten sich zumindest die Verwaltungen der Bundesländer an die Beschäftigungspflicht.

Die österreichischen Universitäten schneiden ebenfalls schlecht ab: Von den Größeren erfüllt nur die Uni Graz die Beschäftigungspflicht. Die Hochschule setzt sich aktiv für Inklusion ein. Die Ausgrenzung ist ansonsten strukturell. Sogar Hilfsorganisationen wie die Diakonie, die Volkshilfe, das Rote Kreuz oder das Hilfswerk, die in Österreich die Behindertenhilfe übernehmen, beschäftigen größtenteils zu wenige Menschen mit Behinderungen. Die Caritas erfüllte die Beschäftigungspflicht – nach eigenen Angaben aufgrund verstärkter Sensibilisierung und der Einstellung von Lehrlingen mit Behinderungen.

Vorbilder sind die Arbeiterkammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund. Bei ihnen sind mehr Menschen mit Behinderungen eingestellt als vorgegeben. Die restlichen Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer) sowie die Industriellenvereinigung zahlen hingegen die Ausgleichstaxe.

Inklusion als PR-Gag?

andererseits hat 2022 eine kritische Doku über die jährliche Spendengala „Licht ins Dunkel“ gedreht, bei der Privatpersonen und große Firmen Geld für Menschen mit Behinderungen spenden und sich öffentlich inszenieren. Die Recherchen haben gezeigt, dass viele dieser Unternehmen gleichzeitig die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen. Das wirft die Frage nach deren Absichten auf.

Keiner der großen Supermärkte in Österreich erfüllt die Einstellungspflicht vollständig. Ebenso wenig die großen Modeketten. Auch andere große Unternehmen wie die OMV, Lieferando, Novomatic und die Casinos Austria zahlen lieber die Ausgleichstaxe. Man sieht: Das Problem hat System.

Medien stehen nicht besser da

Und es ist unterbeleuchtet. Betroffene sind kaum in Medien beschäftigt. Nur fünf der 20 ausgewählten großen Medienhäuser in Österreich erfüllten 2020 die Beschäftigungspflicht. Wie Medien die Gesellschaft informieren, hängt am Ende auch mit der Zusammensetzung der Redaktionen zusammen. Ausgewogene Berichterstattung kann nur funktionieren, wenn die Perspektiven verschiedener Menschen einfließen.

Wie sieht es da bei uns aus? Aktuell ist keine Person mit Behinderung bei uns angestellt. Die MOMENT.at-Redaktion fiel allerdings aufgrund ihrer Mitarbeiter:innenzahl im Jahr 2022 nicht unter die Beschäftigungspflicht, für 2023 kommt der Bescheid erst im März. Wir betonen in unseren Stellenausschreibungen, dass wir uns über alle Bewerbungen freuen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Behinderung. Offensichtlich gibt es aber auch bei uns Aufholbedarf.

Die Nichteinhaltung der Beschäftigungspflicht ist nicht neu, sie wurde bereits in den 1950er Jahren kritisiert. Der Wille zur Inklusion ist anscheinend nach wie vor nicht vorhanden.

Oder doch lieber “arbeitsunfähig”?

Viele Menschen mit Behinderung haben keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Stattdessen werden sie in sogenannten Werkstätten beschäftigt. Um in einer solchen Einrichtung arbeiten zu können, muss man offiziell als „arbeitsunfähig“ gelten. Über den Bescheid entscheiden fragwürdige Untersuchungen. Die Tests sind für alle Menschen gleich, egal welche Talente sie haben oder was für einen Beruf sie ausüben möchten. Es wird vor allem darauf geschaut, was ein Mensch nicht kann, anstatt auf die Stärken des Individuums zu achten, sagen Kritiker:innen. Die Entscheidungskriterien sind wenig transparent und das Verfahren ist oft unangenehm und stressig.

Arbeits-Unfähigkeit heißt, dass Menschen mit Behinderung eine Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent zugeschrieben wird. Viele bekommen diesen Status bereits als Jugendliche und werden ihn nicht mehr los. Die wenigsten bekommen die Möglichkeit, aus den Werkstätten doch noch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.

Taschengeld für Arbeit

In den Einrichtungen herrschen oft schlechte Arbeitsbedingungen. Die Menschen gelten zuallererst gar nicht als Arbeitnehmer:innen. Sie sind nicht angestellt, nicht eigenständig versichert und bekommen kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ebenso wenig steht ihnen ein Arbeitslosengeld zu, wenn sie aufhören wollen, in der Werkstatt zu arbeiten. Statt einem Gehalt bekommen sie ein “Taschengeld”, das monatlich zwischen 25 und 145 Euro beträgt. Menschen mit Behinderungen haben in solchen Werkstätten zum Beispiel 75.000 Testpakete von “Alles gurgelt” fertiggestellt – und das für 100 Euro im Monat. Gleichzeitig haben private Firmen Unmengen mit dem Testprogramm verdient.

Die Ausgaben des Staates zeigen fragwürdige Prioritäten: „Lohn statt Taschengeld“ für Menschen in Werkstätten steht zwar im aktuellen Regierungsprogramm, wurde aber noch nicht umgesetzt. Die Ausgaben für Werkstätten waren im Jahr 2022 insgesamt siebenmal so hoch wie die Förderungen für Inklusion am Arbeitsmarkt. Im Interview mit andererseits findet Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) klare Worte, an der Umsetzung scheitert die aktuelle Regierung aber dennoch. 2024 soll ein neues Gesetz kommen, nachdem nur mehr Menschen über 25 Jahren als arbeitsunfähig eingestuft werden dürfen.

Es geht auch anders

Andere Länder zeigen, dass es auch besser geht: In Deutschland ist die Ausgleichsabgabe höher und beträgt bis zu 720 Euro pro Monat und nicht eingestellter Person. Außerdem wurde 2018 das „Budget für Arbeit“ eingeführt, das den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen erleichtern soll, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt hätten. Der Staat übernimmt einen Teil des Gehalts und gewährleistet mehr Unterstützung am Arbeitsplatz – und das zeitlich unbegrenzt. In Österreich gibt es ähnliche Förderungen, aber diese sind niedriger und zeitlich begrenzt. 

Noch ein Positivbeispiel: In Kanada sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, Inklusionsstrategien zu erstellen. Die Umsetzung dieser ist zwar nicht verpflichtend, aber Studien zeigen, dass die Vorgabe trotzdem wirkt. Und in Schottland haben die Menschen seit 2013 einen Anspruch auf selbstbestimmte Unterstützung. Sie können also mitentscheiden, wofür das Geld ausgegeben werden soll und wie ihnen am besten geholfen werden kann. Laut dem Inklusions-Experten Franz Wolfmayr ist dieses Konzept eines der wenigen Modelle, die der UN-BRK entsprechen.

Was muss sich ändern?

Die Inklusionsmaßnahmen der UN-BRK sind eigentlich gesetzlich festgelegte Rechte. Österreichs Politik und viele Arbeitgeber:innen enthalten sie Menschen mit Behinderungen trotzdem vor. Strafen finanzieller Art bei Nichteinhaltung der Konvention gibt es nicht.

Laut Lisa Kreutzer, Chefredakteurin bei andererseits, ist es wichtig, schon früh Berührungspunkte zu schaffen. Es mangelt allgemein an Aufklärung. Eine „Behinderung“ wird immer noch oft mit einem Rollstuhl gleichgesetzt, andere Formen werden wenig berücksichtigt. Viele Arbeitgeber:innen denken, dass eine Einstellung von Menschen mit Behinderungen in ihrer Branche nicht funktionieren kann, obwohl sie es nie ernsthaft ausprobiert haben.

Vorteile der Inklusion werden übersehen

Wenn der Wille da ist, kann jedoch viel mehr gehen, als man sich vorher ausmalt. Und das bringt allen Beteiligten was. Der Personalchef der Pizzakette L’Osteria berichtet bei andererseits etwa, dass durch die Einbindung von Menschen mit Behinderungen das Arbeiten in den Lokalen harmonischer und weniger hektisch wurde.

Bezüglich Ausgleichstaxe gibt es verschiedene Meinungen: Manche kritisieren, dass sie für größere Firmen kein Problem darstelle und fordern eine Erhöhung der Abgabe. Andere sprechen sich für mehr positive Anreize und höhere Förderungen für inklusive Arbeitsplätze aus. Der Österreichische Behindertenrat fordert, dass statt der Ausgleichstaxe eine allgemeine Solidarabgabe für Arbeitgeber:innen eingeführt wird. Eine solche würde mehr Geld für Förderungen einbringen und hätte einen bewusstseinsbildenden Effekt, da sich alle Betriebe mit dem Thema beschäftigen müssten.

Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen ist systematisch und die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei den Arbeitgeber:innen. Politik und Medien müssen mehr Bewusstsein schaffen, dass besonders am Arbeitsmarkt noch einiges zu tun ist. Behinderungen sind immer noch ein Tabuthema und viele trauen sich aus Angst vor Ausgrenzung oder Jobverlust nicht offen darüber zu sprechen. Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, weist in einem Statement gegenüber MOMENT.at darauf hin, dass die größten Barrieren in den Köpfen liegen: Menschen mit Behinderungen werde vieles gar nicht zugetraut.

Es braucht mehr Assistenz am Arbeitsplatz und einen erhöhten Fokus auf individuelle Bedürfnisse, anstatt alle den gleichen Verfahren und Regeln zu unterstellen. Dabei geht es auch um allgemeine Fragen: Was bedeutet Produktivität? Wie bewerten wir Leistung? Solange es als normal gilt, über die eigenen Grenzen zu gehen und Bedürfnisse nicht wahrzunehmen, wird es Ausgrenzung geben – und dazu tragen wir alle bei.

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andererseits ist ein inklusives Medium. In der Redaktion arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt zusammen. Für ihre Arbeit wurde die Redaktion mehrfach ausgezeichnet. Sie senden jeden Freitag einen kostenlosen Newsletter aus, für Menschen, die Behinderungen in unserer Gesellschaft besser verstehen wollen. Zum kostenlosen Newsletter geht es hier lang: https://andererseits.org/newsletter/

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