Seit März 2020 sind Teile des Grazer Stadtparks zu einer Schutzzone erklärt. Die Polizei darf allein auf Verdacht einer strafbaren Handlung ein 30-tägiges Betretungsverbot aussprechen. Wer sich dem Verbot widersetzt, dem droht eine Geldstrafe. Das erschwert StreetworkerInnen die Arbeit erheblich.