Demokratie

Nach der Bestellung des ORF-Chefs ist vor dem ORF-Zukunftsforum

Ganz Österreich verfolgt die Wahl der Generaldirektion des ORF gespannt. Aber ein:e neue:r Generaldirektor:in reicht nicht. Was wichtiger für den ORF als die neue Generaldirektion ist, kommentiert Leonhard Dobusch.

Der überraschende Rücktritt von Roland Weißmann als ORF-Generaldirektor am 8. März dieses Jahres war der Auftakt für eine anhaltende mediale Debatte. Neben konkreten Fragen rund um die Umstände des Rücktritts und Interessenskonflikte im Stiftungsrat, wurde bald auch ganz grundsätzliche die Rolle und Relevanz des ORF im digitalen Zeitalter diskutiert.


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Übermäßiger Einfluss der Bundesregierung

Spätestens mit der vorgezogenen Neubestellung des ORF-Chefs verschob sich der Fokus dieser Debatte aber auf Personalfragen. Über 70 Bewerbungen für die Nachfolge der Übergangs-Generaldirektorin Ingrid Thurnher gingen ein. Neun von ihnen präsentierten sich persönlich im Hearing im Stiftungsrat. 

Begleitet wurde der Prozess der Neubestellung von Mutmaßungen über politische Vorabsprachen und Regierungseinfluss im Stiftungsrat - dem Kontrollgremium des ORF. Diese Mutmaßungen sind kein Zufall. Sie fußen im übermäßigen Einfluss, den die Bundesregierung auf die Bestellung der Mitglieder ausübt. 

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat bereits eine kleine Korrektur erzwungen. Trotzdem besetzt die Bundesregierung über den Publikumsrat immer noch knapp die Hälfte der Mitglieder des Stiftungsrats. Die Mehrheiten dort folgen damit den Mehrheiten im Nationalrat. Das schwächt die Unabhängigkeit und damit die Glaubwürdigkeit des ORF. 

Wie es besser gehen würde

Zum Vergleich: im deutschen öffentlich-rechtlichen ZDF besetzt die Bundesregierung gerade einmal 2 von 60 Mitgliedern im Fernsehrat. Der Ausgang der Bundestagswahl hat quasi keine Folgen für die Mehrheitsverhältnisse in der Aufsicht. 

Besser wäre deshalb auch in Österreich: die Mitglieder der Aufsicht (zum Beispiel eines aufgewerteten Publikumsrats) stärker direkt über die Bundesländer und Verbände zu bestellen. Außerdem könnten zumindest teilweise Beitragszahler:innen zufällig ausgelost und bestellt werden - so wie es bei Geschworenen und Schöffen in der Justiz längst üblich ist. 

Eine derartige Neuordnung der Aufsicht kann aber der neue ORF-Generaldirektor nicht herbeiführen. Der Ball liegt beim Gesetzgeber. Und die Reform des Stiftungsrats ist nur eine  Sache auf einer langen Liste an dringend notwendigen, gesetzlichen Korrekturen - zumindest, wenn der ORF auch im digitalen Plattformzeitalter noch relevant bleiben soll. Nur exemplarisch ein paar der wichtigsten Punkte:

  • Der ORF braucht ein Jugendangebot, das Zielgruppen zwischen 15 und 25 Jahren auf Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok erreicht. In Deutschland gibt es so ein Angebot von ARD und ZDF mit Namen FUNK bereits seit zehn Jahren.
  • Der Zwang, Nachrichten und Bildungsinhalten offline zu nehmen, muss aufhören. Während Desinformation und Propaganda dauerhaft im Netz bleibt und immer wieder neu hochpoppt, zwingt das ORF-Gesetz den ORF dazu, bereits bezahlte Qualitätsinhalte schon nach kurzer Zeit wieder aus dem Netz zu löschen.
  • Im § 4f Abs. 2 ORF-Gesetz gibt es außerdem eine lange Liste mit 28 Punkten, die der ORF im Netz alle nicht tun darf. Verboten sind unter anderem “Foren, Chats und sonstige Angebote zur Veröffentlichung von Inhalten durch Nutzer”, “Soziale Netzwerke” oder “Verlinkungen, die nicht der Ergänzung, Vertiefung oder Erläuterung eines Eigeninhalts” dienen. Vieles davon ist aus der Zeit gefallen und verhindert, dass die Beitragszahlenden für ihr Geld auch zeitgemäße Angebote bekommen.

Es braucht eine Gesamtreform und nicht nur eine:n neuen ORF-Chef

All diese Punkte werden spätestens beim “Zukunftsforum” des Medienministeriums am 10. und 11. September 2026 Thema sein. Dieses Event soll den Auftakt bilden für die “Gesamtreform” des ORF, die im Regierungsprogramm vereinbart wurde. Ebenfalls ein drängendes Thema: wie lässt sich die Unahbängigkeit und der Fortbestand des ORF im Falle eines FPÖ-Wahlsiegs nach der nächsten Nationalratswahl sicherstellen? 

Das kann aber nur gelingen, wenn die Bundesregierung auf ihren übermäßigen Einfluss auf die Besetzung der Aufsichtsgremien verzichtet. Denn vor dem von FP-Seite angekündigten Radikalumbau zu einem “Grundfunk” schützt nur ein mit Verfassungsmehrheit verankertes Ende des parteipolitischen Zugriffs auf den ORF.

Wichtiger für die Zukunft des ORF, sowohl was seine Glaubwürdigkeit als auch seine Relevanz im digitalen Zeitalter betrifft, ist also nicht die Frage der Generaldirektion. Entscheidend wird vielmehr sein, ob es gelingt, das gesetzliche Fundament des ORF zu erneuern und wirksam vor parteipolitischen Übergriffen zu schützen. Dieser Prozess hat mit der Bestellung der neuen Generaldirektion gerade erst begonnen.

Anmerkung im Sinne der Transparenz: Leonhard Dobusch ist wissenschaftlicher Leiter und Mitgründer des Momentum Instituts - zu dem auch MOMENT.at gehört - und seit Juni 2025 Mitglied des Stiftungsrats im ORF. Wie er bei der Bestellung der Generaldirektion gestimmt hat, berichtet er in seinem Newsletter “Neues aus dem ORF”.


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