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Ungleichheit

Barrierefreiheit während Corona: Sehbehinderte Menschen bleiben im Netz auf der Strecke

Seit Beginn der Pandemie treffen sich Menschen vermehrt über Facetime, Skype und Zoom, anstatt in der Bar um die Ecke. Sehbehinderte und blinde Menschen werden dabei oft vergessen - sei es bei der Anmeldung zur Impfung, beim Essen bestellen oder auch Video-Meetings. Dabei wäre Barrierefreiheit für manche Stellen sogar Pflicht.

Seit über einem Jahr bestimmt ein Virus unser Leben. „Wir sitzen alle im selben Boot“ heißt es gerne. Hört man jedoch Daniele Marano zu, merkt man sehr schnell, dass das nicht so ist.

Der 55-Jährige ist Mitarbeiter der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und von Geburt an selbst schwer sehbeeinträchtigt. In Österreich sind 3,9 Prozent der Bevölkerung, also rund 318.000 Menschen, von einer dauerhaften Sehbeeinträchtigung betroffen. Eine Begleitung beim Gehen oder die Hilfe von MitarbeiterInnen, beim Einkaufen – für diese Menschen ist das ein Bestandteil ihres Alltags. „Corona hat das alles aber erschwert. Einem befreundeten Paar hat zum Beispiel immer die Mitarbeiterin beim Einkaufen im Supermarkt geholfen. Dafür hat sie seit der Pandemie zu viel Stress und keine Zeit mehr. Auch scheuen sich Menschen durch die Abstandsregelungen, einem Blinden auf der Straße Hilfe anzubieten, ein Stück mit ihnen zu gehen“, erzählt Marano.

Das Tragen der Maske erschwert zusätzlich. „Gerüche sind für viele ein wichtiger Faktor zur Orientierung, der mit dem Tragen einer Maske fast komplett wegfällt“

Digitalisierung als Chance für Barrierefreiheit

Neben den Barrieren im Alltag kommen seit Corona aber auch viele technische Barrieren auf blinde und sehbeeinträchtigte Menschen zu. Arbeit, Freizeit oder das Einkaufen – seit Beginn der Pandemie hat sich vieles davon in die digitale Welt verlagert. „Eigentlich ist das eine große Chance für die Inklusion. Man kann teilnehmen, ohne Wege auf sich nehmen zu müssen, die sonst gar nicht möglich wären“, sagt Marano. Oder besser: man “könnte”, wenn es nicht auch hier an Barrierefreiheit mangeln würde.

Sprachausgaben, Farbkontraste oder sogenannte Alt-Tags, Beschreibungen für Bilder oder Grafiken, die hinterlegt werden können, sind Möglichkeiten um Apps, Websites oder sonstige technische Anwendung auch für einen blinden oder sehbehinderten Menschen zugänglich zu machen. „Eine inklusive Digitalisierung ist wichtig“, so Marano.

 
Symboldbild für Digitalisierung und Barrierefreiheit: Ein offenbar blinder Mann sitzt vor einem PC-Bildschirm. Er liest mit seinen Händen etwas von einem Blatt Papier ab.

Auch im Internet wurde während der Pandemie oft auf die Barrierefreiheit für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen vergessen. Foto: Mikhail Nilov/Pexels

Barrierefreiheit im Internet bleibt in Pandemie auf der Strecke

Die Wenigsten aber machen das. „Viele der Video-Chat Dienste sind beispielsweise gar nicht oder nur zum Teil barrierefrei. Oft muss man etwa gewisse Tastenkombinationen anwenden, die Vorkenntnisse erfordern. Dasselbe gilt für Lieferservices. Ohne Hilfe sind diese für mich nicht zu bedienen. Dann muss ich eine Kollegen oder jemand anderen fragen. Dadurch wird man wieder ausgeschlossen“, erklärt Marano.

Auch bei offiziellen, staatlichen Seiten und Anwendungen ist das oftmals der Fall. „Kaufhaus Österreich und die Corona-Apps waren nicht barrierefrei und die Seite für die Anmeldung zur Impfung auch nicht von Anfang an“, erzählt Marano. Bei der Nutzung von letzterer vor ein paar Wochen waren die größten Probleme, dass die Seite mit einer zeitlichen Begrenzung versehen ist, sowie die Sprachkodierungen durcheinander waren. Für Marano und andere sehbehinderte Menschen eine Zumutung. 

Auch die Seite der Wiener Test-Aktion „Alles gurgelt“ ist nicht barrierefrei. Die Beschreibungen sind nicht in Lautsprache, man muss einen QR-Code benutzen, es gibt keine Sprachausgabe. Für einen blinden Menschen ist das ohne Hilfe nicht nutzbar. „Aber ich verstehe, dass das in dem Fall ein zu langwieriger  Prozess gewesen wäre. Die Aktion musste schnell raus. Zudem gibt es Alternativen dafür. Bei anderen Sachen habe ich weniger Verständnis“, betont er.

Barrierefreiheit im Internet ist Gesetz

Für staatliche Seiten gilt mit dem am 23. September 2020 in Kraft getreten Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) die Verpflichtung, barrierefrei zu sein. Hinzu kommt das Diskriminierungsverbot gemäß dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.

Von der Hilfsgemeinschaft sowie dem Behindertenrat gab es dazu in den letzten Jahren immer wieder Kritik. „Man merkt, dass diese Dimension noch immer nicht mitbedacht wird. Die Pandemie hat die Lücken nur noch mehr hervorgehoben. Barrierefreiheit ist auf der Strecke geblieben“, sagt auch Marano.

Einfache Lösung: Blinde und sehbehinderte Menschen einbinden

Dabei wäre eine Lösung gar nicht so schwer, wie der Vorstandsvorsitzende der Hilfsgemeinschaft, Klaus Höckner, in einem ORF-Interview erklärt. „Es wäre der beste Weg, man lässt vor dem Start einer Website eine Person, die täglich mit Barrieren zu kämpfen hat, diese bedienen.“

 

Hinweis: Interessierte Webseiten-BetreiberInnen können sich das Gütesiegel WACA zum Maßstab nehmen und darüber auch Barrierefrieheit-erfahrene Agenturen kontaktieren.

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