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Arbeitswelt
Ungleichheit

6 wichtige Erfolge, die uns der Arbeitskampf in Österreich schon gebracht hat

Die Rückkehr des 12-Stunden-Tages unter der türkis-blauen Regierung 2018. Es zeigt: Fortschritte bei Arbeitszeit und Arbeitsrecht müssen erkämpft und beschützt werden. Errungenschaften wie das Weihnachtsgeld sind nicht selbstverständlich
Foto: uprager/Flickr/CC 2.0 BY-NC-SA
Der Arbeitskampf hat in Österreich eine lange und erfolgreiche Geschichte.  Viele Arbeitsrechte mussten mit und von Gewerkschaften hart erkämpft werden. Das Weihnachtsgeld, das gerade wieder viele bekommen, ist eines davon. Hier sind insgesamt 6 Errungenschaften, die der Arbeitskampf uns gebracht hat.

Streiken sie oder streiken sie nicht? Diese Frage war in Österreich schon lange nicht mehr so relevant wie in den vergangenen Wochen. 
Die Lohnverhandlungen gehen in die letzten Runden. Teilweise konnten sich beide Seiten schnell einig werden, aber nicht überall waren die Angebote der Arbeitgeberseite für die Arbeitnehmer:innen gut genug.

Bei den Eisenbahner:innen hat der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) schließlich die Streikfreigabe gegeben. 24-Stunden lang standen Ende November alle Züge still.

In Krisenzeiten erkennen wieder viele Menschen die Bedeutung einer starken Arbeitnehmer:innen-Vertretung in Form der Gewerkschaften.
Diese Vertretung hat eine sehr lange und auch erfolgreiche Geschichte in Österreich. Schon während der Kaiserzeit gründeten sich die ersten Gewerkschaften und gerade in den wirtschaftlich schwierigen Nachkriegszeiten bekamen sie starken Zulauf.

Lange Verhandlungen, Streiks, Demonstrationen – der Arbeitskampf war selten einfach. Die Rechte der Arbeitnehmer:innen, wie wir sie heute genießen, sind keineswegs eine Selbstverständlichkeit und mussten teilweise hart erkämpft werden. Ein paar Beispiele:

#1 Der 8-Stunden-Tag

Niemand kann sich heute mehr vorstellen, täglich 12, 14 oder sogar 16 Stunden arbeiten zu müssen. Vor 1900 war das aber keine Seltenheit.

Jahrzehntelang forderten die Arbeiter:innenbewegung vieler Länder den 8-Stunden-Tag – „Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung“ lautete das Motto.

In Österreich wurde schließlich 1918 durch den Gewerkschafter und Staatssekretär Ferdinand Hanusch der 8-Stunden-Tag gesetzlich verankert.

Mit 6 Arbeitstagen pro Woche betrug die gesetzliche Wochenarbeitszeit damals noch 48 Stunden. Aber auch das sollte sich noch ändern.

#2 Die 40-Stunden-Woche

Nach mehreren Streiks und zähen Verhandlungen zwischen Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer konnte 1959 die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 48 auf 45 Stunden reduziert werden.

In den darauffolgenden Jahren wurde sie schrittweise immer weiter gesenkt und 1975 kam dann der große Schritt in Richtung allgemeiner Arbeitszeitverkürzung:

Nach einem Volksbegehren der SPÖ einigte man sich im Nationalrat auf ein neues Arbeitszeitgesetz und die allgemeine 40-Stunden-Woche trat in Kraft. Dabei wurde seitens der Unternehmen noch wenige Jahre davor ein Personalmangel beklagt. Aber dank Gastarbeiter:innen vor allem aus Jugoslawien und der Türkei konnte das Arbeitsrecht für alle verbessert werden.

Ab 1986 wurde in einigen Branchen schließlich die 38,5-Stunden-Woche eingeführt. Der ÖGB forderte schon 1983 eine 35-Stunden-Woche – doch dieser nächste Schritt fehlt bis heute.

#3 Die Arbeitslosenversicherung 

Die Unterstützung von Arbeitslosen geht bis Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Lange Zeit wurde sie noch von Gewerkschaften selbst gestemmt, die sie an ihre Mitglieder ausbezahlten. 

Nach dem Ersten Weltkrieg waren die Arbeitslosenzahlen aber dermaßen hoch, dass der politische Handlungsbedarf klar wurde. Die Vertreter:innen der Gewerkschaft einigten sich mit der Industrie 1918 auf eine „provisorische staatliche Arbeitslosenunterstützung”.

Doch nicht jede:r hatte Anspruch auf diese Unterstützung – soziale Unruhen wurden befürchtet. Um das zu verhindern, wurde schließlich entschieden, die Zahlungen auf alle Arbeitslosen auszuweiten. Um sie zu bekommen, musste man jedoch Bezirkskommissionen überzeugen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte man daran an und beschloss zuerst ein Arbeitslosenfürsorgegesetz. 1949 kam schließlich ein neues Arbeitslosenversicherungsgesetz.
Dieses wurde seitdem vielfach geändert und angepasst, sichert aber bis heute arbeitslose Menschen in Österreich rechtlich und finanziell ab.

#4 Der Mutterschutz und der Karenzanspruch

Wer in Österreich ein Kind bekommt, hat besondere Rechte und gesetzliche Ansprüche. Dieser sogenannte Mutterschutz geht schon auf Bestrebungen im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert zurück.

Damals gab es schon verschiedene Bestimmungen zum Schutz von Müttern – von Beschäftigungsverboten nach der Geburt bis zu finanzieller Unterstützung.

Allgemein umgesetzt und eingehalten wurden diese aber nicht.

Nach dem 2. Weltkrieg forderten Gewerkschafterinnen und Sozialdemokratinnen dann ein neues Mutterschutzgesetz. Erst nach jahrelangen Verhandlungen wurde 1957 ein allgemeingültiges Mutterschaftsgesetz ausgearbeitet.

Dieses Gesetz wurde seitdem laufend erweitert. Besonders wichtig waren dabei die Einführung des bezahlten Karenzurlaubs im Jahr 1961 sowie neue Regelungen zur Väterkarenz die 1990 auf Bestreben der Gewerkschafterinnen umgesetzt werden konnten.

Dass Staaten und Unternehmen nicht immer freiwillig solche logischen Rechte schaffen, sieht man in den USA. Bis heute fehlen solche Rechte für Eltern dort weitgehend.

#5 Der Urlaubsanspruch

Noch bis in die 1970er Jahre hatte die arbeitende Bevölkerung in Österreich Anspruch auf lediglich 2 Wochen Urlaub pro Jahr.

Durch den Einsatz des Gewerkschaftsbundes in Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer konnte der Mindesturlaub 1977 auf 4 Wochen und 1984 schließlich auf 5 Wochen angehoben werden.

#6 Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld

In den 1950er Jahren sprach sich die Gewerkschaft dafür aus, dass durch die Erwerbsarbeit nicht nur Lebensnotwendigkeiten abgedeckt werden sollten, sondern auch ein lebenswerte Gestaltung des Lebens möglich sein sollte. Dazu sollten ein 13. und 14. Gehalt ausbezahlt werden.

Die Gewerkschaft konnte zuerst nur in einzelnen Branchen, aber dann schon Ende der 1950er in den Kollektivverträgen fast aller Berufsgruppen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fix verankern.

Davon profitieren Arbeitnehmer:innen in Österreich bis heute.

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