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Arbeitswelt

Betriebsrat geplant und deshalb gekündigt: Douglas muss Mitarbeiterin weiter beschäftigen

Sich zu wehren, kann sich lohnen. Weil die Drogeriekette Douglas eine Mitarbeiterin hinauswarf, die einen Betriebsrat gründen wollte, hat das Unternehmen in erster Instanz vom Arbeitsgericht verloren. Der Konzern will Berufung einlegen. MOMENT hat den Arbeitskampf begleitet.

Rund ein Jahr ist es her, dass Sabrina sich dazu entschloss, einen Betriebsrat für den Konzern Douglas in Österreich zu gründen. „Weil ich gesehen habe, dass zumindest in meiner Filiale nicht alles immer korrekt abläuft“, sagt sie heute. Bald darauf wurde sie auch schon gekündigt – und mit ihr gleich zwei weitere Kolleginnen.

Der Fall landete Ende des vergangenen Jahres vor dem Arbeitsgericht. Die drei Frauen beklagten, dass sie gekündigt worden waren, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten. Douglas stritt das ab. Der Senat versuchte also zu klären, ob die Vorgesetzten wussten, dass Mitarbeiterinnen einen Betriebsrat gründen wollten und wer daran beteiligt war.

 

Wir haben den Prozess bisher begleitet, eine ausführliche Aufarbeitung des Falls findest du hier:

 

Sechs Monate nach dem Prozess kann Sabrina nun aufatmen: Sie hat Recht bekommen. Ihre Kündigung ist rechtsunwirksam, sie ist wieder Mitarbeiterin von Douglas und bekommt ihren Lohn nachgezahlt. Für die Zukunft hat sie große Pläne: „Ich will den Betriebsrat jetzt aufziehen und arbeite schon mit der Gewerkschaft an den Vorbereitungen.“

Die Kündigungen zweier anderer MitarbeiterInnen bleiben aufrecht. Dafür sei die Gründung des Betriebsrats nicht entscheidend gewesen.

Douglas will berufen

Montagnachmittag ließ der Anwalt von Douglas Österreich ausrichten, dass der Konzern gegen die Wiedereinstellung Sabrinas Berufung einlegen werde: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass eine Wiedereinstellung aufgrund der schwerwiegenden Verfehlungen in der Vergangenheit nicht im Sinne der anderen Douglas-Kolleginnen und Kollegen sein kann.“

Zur Erinnerung: Den Klägerinnen wurde vom Unternehmen Mobbing vorgeworfen. Im Falle von Sabrina konnte aber kein einziger Vorwurf konkret dargelegt werden. Am Ende blieb nicht viel übrig. Im Gerichtsurteil steht dazu, dass keine Kollegin ein intrigantes Verhalten bestätigte, sondern „vielmehr lediglich die Tatsache, dass [Sabrina] die Mitarbeiter für eine Betriebsratsgründung gewinnen wollte und damit vielleicht der einen oder anderen […] auf die Nerven gegangen ist.“

Bis Douglas berufen hat und der Fall in der nächsten Instanz geklärt ist, gilt das erste Urteil. Sabrina ist also Mitarbeiterin und darf sich um den Betriebsrat kümmern. Sie ist optimistisch, dass sie auch im Falle einer erneuten Verhandlung wieder Recht bekommen wird.

„Gerechtigkeit siegt“

Als Aushängeschild und Erstklägerin hat Sabrina im vergangenen Jahr viel Unterstützung erfahren, sagt sie. „Der Weg war anstrengend, ich habe viel Zeit investiert. Jetzt hat sich die Arbeit ausgezahlt.“ Obwohl sie nicht langfristig bei Douglas oder überhaupt im Handel bleiben will, hat sie den Arbeitskampf auf sich genommen. „Ich studiere Rechtswissenschaften und werde Juristin. Gerade weil ich nicht ewig in der Branche bleiben will und ich mich dank meines Studiums ganz gut auskenne, bin ich das Risiko eingegangen.“ Ihr sei klar gewesen, dass ihre Pläne jederzeit an die Vorgesetzten gelangen könnten.

Im Urteil argumentiert der Senat, dass zwar noch keine Betriebsratswahl bevorstand, allerdings schon „Vorbereitungshandlungen“ reichen mussten, um vor Kündigung geschützt zu sein. Sabrina war in Kontakt mit der Gewerkschaft und versuchte in ihrer Filiale Mitglieder zu werben. Sonst „wären einem Unternehmer Tür und Tor geöffnet, durch Vornahme von Kündigungen Bestrebungen zur Einrichtung eines Betriebsrats im Keim zu ersticken.“

Sabrina jedenfalls ist zufrieden: „Die Gerechtigkeit hat doch noch gesiegt.“

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