Drogenkonsumräume: In Österreich rechtlich nicht möglich – oder doch?

„Die Rechtslage in Österreich erlaubt es nicht“: Das ist die übliche Antwort auf die Frage, warum in Österreich bisher alle Anläufe zur Einrichtung eines Drogenkonsumraums gescheitert sind. Man bekommt diese Antwort von Befürworter:innen wie dem Bezirksvorsteher des 15. Wiener Gemeindebezirks, Dietmar Baurecht (SPÖ), genauso wie von Skeptiker:innen wie dem Wiener Sucht- und Drogenkoordinator Ewald Lochner. Auch aus dem Innenministerium und in Medienberichten heißt es, für die Einrichtung von Konsumräumen sei eine Gesetzesänderung notwendig.
Ein Gutachten eines Innsbrucker Strafrechtsprofessors widerspricht dieser Annahme jetzt ausdrücklich. Klaus Schwaighofer war von 1996 bis zu seiner Emeritierung 2024 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Innsbruck und hat mehrere Lehrbücher zum Strafrecht und zum Suchtmittelrecht (mit)geschrieben. In Fachaufsätzen setzt er sich schon seit Längerem für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein und argumentiert, sie sei auch rechtlich möglich.
In Deutschland und der Schweiz sind in den vergangenen 40 Jahren Dutzende solcher Räume entstanden.
Der Grazer Gemeinderat wagte im Oktober 2025 auf Antrag einer FPÖ-Abspaltung einen neuen Anlauf und beschloss einstimmig, zu prüfen, ob und wo in der Stadt man einen Konsumraum einrichten könnte. In Abstimmung mit der Stadt beauftragte die Caritas Steiermark daraufhin Schwaighofer mit einem Gutachten: Sind solche Räume rechtlich möglich oder nicht? Das Gutachten von Dezember 2025 liegt MOMENT.at vor. Darin schreibt Schwaighofer: „Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ist ohne Gesetzesänderungen rechtlich möglich.“
Die Kernfrage: Was muss die Polizei tun und was nicht?
Um Schwaighofers Argumentation zu verstehen, muss man zunächst verstehen, was nach der vorherrschenden Meinung überhaupt das Problem mit der Einrichtung von Konsumräumen ist: das sogenannte Offizialprinzip. Das verpflichtet die Polizei, allen Hinweisen auf strafbare Handlungen nachzugehen. Solange es für Drogenkonsumräume keine explizite Ausnahmebestimmung im Gesetz gebe, heißt es, dürfe die Polizei daher nicht „wegschauen“, wenn sie von einem solchen Raum wisse. Sie könne quasi gar nicht anders, als sich vor dem Eingang aufzustellen und alle Ankommenden zu durchsuchen.
Nach dieser Logik, schreibt der Strafrechtsprofessor Schwaighofer in seinem Gutachten, dürfe es aber auch keine Spritzentausch- oder Drug-Checking-Projekte geben. Beides existiert in Österreich seit vielen Jahren. „Für die Polizei besteht nur eine Pflicht zur Aufklärung des Verdachts von Straftaten, aber keine Pflicht zur Suche nach möglichen Verdachtsfällen“, schreibt Schwaighofer. Zumal ja auch die Ressourcen der Polizei begrenzt seien.
Die Annahme, dass bei sämtlichen Besucher:innen eines solchen Raums ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliege, sei falsch, schreibt Schwaighofer weiter – umso mehr, wenn der Raum in eine bestehende Suchthilfe-Einrichtung eingebunden sei.
„Dass sich unter einer Besuchergruppe wahrscheinlich auch Personen befinden, die vorschriftswidrig Suchtmittel besitzen, ergibt keinen Anfangsverdacht gegen die Gruppe schlechthin“, schreibt Schwaighofer. „Eine pauschale ,Gruppenverdächtigung' ist kein Anfangsverdacht.“ Ebenso wenig dürfe die Polizei Kleidung und Gegenstände von Menschen „bloß aufgrund eines sogenannten ,Ortsverdachts‘“ und ohne konkreten Anfangsverdacht kontrollieren.
Klare Hausordnung, um Mitarbeitende abzusichern
Und was ist mit den Mitarbeitenden? Könnten die rechtliche Schwierigkeiten bekommen? Auch diese Gefahr sieht Schwaighofer nicht.
In Österreich ist der Besitz von Drogen strafbar, der Konsum an sich aber nicht. Für Konsument:innen macht das in der Praxis keinen Unterschied: um eine Droge zu konsumieren, muss man sie – und sei es nur für wenige Augenblicke – auch besitzen.
Für die Betreiber:innen und Mitarbeitenden von Drogenkonsumräumen hingegen sei dieser Unterschied relevant, schreibt Schwaighofer, ebenso wie für Mitarbeiter:innen von Drug-Checking-Einrichtungen und für Apotheker:innen, die Spritzentausch anbieten. Diese Menschen leisteten nämlich einen Beitrag zum Konsum, aber eben nicht zum strafbaren Besitz: Weil Nutzende eines Konsumraums ihr Suchtgift bereits besitzen, schreibt Schwaighofer, „können Dritte zum Besitz des Suchtgifts keinen Beitrag mehr leisten“.
Wichtig ist aus Schwaighofers Sicht, dass gewisse Dinge in der Hausordnung klar geregelt sind (so wie in jenem Drogenkonsumraum in Stuttgart, den MOMENT.at vor Kurzem besucht hat). Zum Beispiel, dass Nutzer:innen bei ihrem Konsum eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr handeln. Wenn das klargestellt sei, schreibt Schwaighofer, könnten nämlich die Mitarbeiter:innen des Konsumraums nicht für gesundheitliche Folgen des Konsums strafrechtlich haftbar gemacht werden.
Ohne das Okay der Strafverfolgungsbehörden geht es nicht
All das bedeutet auch für Schwaighofer nicht, dass eine Gemeinde ohne weitere Absprachen von heute auf morgen einen Konsumraum einrichten könnte. Was es brauche, sei aber nicht unbedingt eine Gesetzesänderung, sondern einfach „die Herstellung eines Grundkonsenses mit den Strafverfolgungsbehörden, dass die dort ein- und ausgehende Klientel unbehelligt bleibt“, sowie „ein gutes Klima zwischen Stadtverwaltung und Polizei“. In vielen deutschen Städten gibt es beides längst.
Ähnlich wie Schwaighofer sieht die Situation Alois Birklbauer, Leiter der Abteilung für Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht an der Johannes-Kepler-Uni Linz: „Das Problem ist schlicht das Nichtwollen der Polizei“, sagt er. „Eine Gesetzesänderung wäre nicht schlecht, um Klarheit zu schaffen – aber notwendig ist sie nicht.“
Auch in Deutschland gelte das Offizialprinzip, sagt Heino Stöver, langjähriger Leiter des Instituts für Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences, im Gespräch mit MOMENT.at. Trotzdem schufen Städte dort erste Konsumräume, noch bevor es eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage dafür gab. Die Polizei habe ja Spielräume bei der Entscheidung, wo sie eingreife und wo nicht, sagt Stöver. Sie habe damals auf Basis von informellen Absprachen darauf verzichtet, mögliche Nutzer:innen in unmittelbarer Nähe von Konsumräumen zu durchsuchen, weil ihr der gesundheitliche Nutzen dieser Räume klar gewesen sei.
Der Stadt Graz ist ein solches Vorgehen allerdings zu riskant, sagt Ines Konrad. Sie ist Gesundheitsreferentin im Büro des zuständigen Stadtrats Robert Krotzer (KPÖ), der Konsumräumen grundsätzlich positiv gegenübersteht und sie als „möglichen Teil einer Lösung“ und „wichtigen Baustein einer niederschwelligen Drogenarbeit“ sieht. „Für uns als Stadt ist der Graubereich zu groß, um auf dieser Grundlage einen Konsumraum zu schaffen“ sagt Konrad. „Aus unserer Sicht braucht es Rechtssicherheit sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Konsument:innen.“
Die Ministerien drücken sich um klare Antworten
Die relevanten Ministerien schieben sich derweil die Verantwortung für das Thema gegenseitig zu:
Aus dem zuständigen, SPÖ-geführten Sozial- und Gesundheitsministerium heißt es, man stehe „wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekten zu Drogenkonsumräumen grundsätzlich offen gegenüber.“ Es brauche dafür aber „eine sorgfältige Abstimmung insbesondere mit dem Innen- und dem Justizministerium“, und „die dafür notwendige politische Einigkeit sehen wir derzeit nicht.“
Das ebenfalls SPÖ-geführte Justizministerium verweist zunächst auf die Zuständigkeit des Sozial- und Gesundheitsministeriums und erklärt dann, man müsse zunächst die „medizinisch-ethische Frage“ klären und einen „breiten politischen Konsens“ finden, bevor ein „rechtlich belastbarer und vertretbarer Umgang mit solchen Einrichtungen“ festgelegt werden könne.
Auf der juristischen Ebene erwähnt das Justizministerium einerseits das Offizialprinzip, andererseits ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), demzufolge es nicht strafbar ist, jemandem eine Wohnung zum Zweck des Drogenkonsums zu überlassen. Es fehle aber „aktuell an einer rechtlichen Grundlage für ein informelles Einvernehmen mit den Strafverfolgungsbehörden“, um sicherzustellen, dass Nutzer:innen unbehelligt bleiben.
Aus dem für die Polizei verantwortlichen, ÖVP-geführten Innenministerium wiederum hieß es im Jänner 2026 in einer Antwort an die Stadt Graz, ein Drogenkonsumraum lasse sich „mit den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen nicht vereinbaren“.
Was sagt das Innenministerium also zu dem Gutachten, das zu einem genau gegenteiligen Ergebnis kommt? Was hält es inhaltlich von der Idee von Drogenkonsumräumen? Unter welchen Voraussetzungen wäre seine Zustimmung zur Einrichtung eines solchen Raums denkbar?
Auf diese Fragen bekommt man aus dem Innenministerium keine konkreten Antworten. Das Ministerium schreibt nur, „dahingehende Initiativen“ müssten vom Sozial- und Gesundheitsministerium angeregt und „auf politischer Ebene diskutiert und beschlossen“ werden.
Aus Sicht vieler Fachleute ist es aber das Innenministerium, das beim Thema Konsumräume schon seit Langem auf der Bremse steht. Dort säßen an den entscheidenden Stellen „zum Teil law-and-order-Drogenkrieger“, sagte der ehemalige Grazer Suchtkoordinator kürzlich im Gespräch mit MOMENT.at. Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer wiederum sagt, in persönlichen Diskussionen würden die Zuständigen zum Teil sehr wohl Verständnis für die gesundheitspolitische Sichtweise auf das Thema äußern. Aber die Angst vor der FPÖ und vor „Die Junkies werden belohnt“-Schlagzeilen in den Boulevardmedien sei stärker.
Auch Birklbauer ist daher pessimistisch, wenn es um die Zustimmung des Innenministeriums zu Konsumräumen geht. Er hat aber auch eine Idee, wie bei dem Thema etwas weitergehen könnte: „Bei vielen Dingen, die früher ähnlich umstritten waren, gab es zunächst Modellversuche“, sagt er. Auf Basis der Erfahrungen daraus habe man dann die Rechtsgrundlage gestaltet – und heute seien manche dieser Dinge aus dem österreichischen Recht gar nicht mehr wegzudenken.










