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Ungleichheit

Gekürzter Kinderbonus für 24-Stunden-BetreuerInnen: “Das ist nicht okay”

Tausende Menschen, die hier arbeiten, deren Kinder aber in anderen Ländern leben, erhalten nur noch eine gekürzte Familienbeihilfe. Genauso wird jetzt auch der Kinderbonus "indexiert". Für betroffene 24-Stunden-BetreuerInnen aus Rumänien ist das eine große Ungerechtigkeit.
Ilonka hat ihren Sohn 130 Tage lang nicht in die Arme schließen können. Von Ende Jänner bis Ende Mai dieses Jahres hat die 24-Stunden-Betreuerin aus Rumänien in Österreich durchgearbeitet. In der Coronavirus-Pandemie kam es auf Frauen wie sie an. Während des Lockdowns drohte die Pflege älterer Menschen zu kollabieren, auch weil PersonenbetreuerInnen aus den östlichen EU-Ländern nicht mehr hierherkommen konnten. Österreich organisierte Sonderflüge und Zugkorridore, um 24-Stunden-BetreuerInnen aus Rumänien und Bulgarien ins Land zu holen. Währenddessen blieb Ilonka mehr oder weniger freiwillig hier – und von ihrer Familie getrennt.

Wie Ilonka, wir nennen nur ihren Vornamen um sie zu schützen, ging es Tausenden Menschen, die In Österreich arbeiten, deren Kinder aber woanders leben. Im September erhalten sie wie alle in Österreich sozialversicherten Eltern den sogenannten Kinderbonus. Einmalig wird die Familienbeihilfe in diesem Monat doppelt ausgezahlt. Das heißt für Menschen wie Ilonka: Sie bekommen in diesem Monat die Familienbeihilfe mal wieder in der normalen Höhe. Obwohl sie hier arbeiten und Sozialbeiträge zahlen, erhalten PersonenbetreuerInnen aus Rumänien, deren Kinder in der Heimat wohnen, nicht einmal die Hälfte des normalen Satzes von 360 Euro. Denn seit 2019 “indexiert” Österreich die Familienbeihilfe. Und das soll jetzt auch für den Kinderbonus gelten. „Das ist nicht okay für mich“, sagt Ilonka zu MOMENT.

EU-Kommission hat Österreich wegen Indexierung schon geklagt

Nur für wenige Wochen konnte sie nach dem Ende des Lockdowns zu ihrem Sohn nach Hause fahren, ihn wieder in die Arme nehmen. Inzwischen ist sie zurück in Österreich, betreut in Wien eine 94-jährige Krebspatientin. „So lange wir hier arbeiten, zahlen wir hier auch Steuern und Abgaben“, sagt sie. „Ich denke, wir haben ein Recht auf die gleiche Summe.“ So sieht das nicht nur Ilonka, sondern so sehen es viele ihrer KollegInnen. „Nicht in Ordnung“ nennt es Personenbetreuerin Leonti, dass sie jetzt nur die Hälfte des Kinderbonus bekommt, genauso wie Monat für Monat nur eine halb so hohe Familienbeihilfe. „Ich glaube, das ist nicht legal so“, sagt sie zu MOMENT.

Damit ist sie nicht allein. Wegen der indexierten Familienbeihilfe hat die EU-Kommission schon 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Im Mai 2020 reichte sie Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Es sei Pflicht der Kommission, „dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, die genauso zum Sozialsystem beitragen wie inländische Arbeitnehmer, eine angemessene Leistung erhalten und fair behandelt werden“, sagte dazu Martin Selmayr, Vertreter der EU-Kommission in Wien. Gerade in der Corona-Krise habe sich gezeigt, wie wichtig ArbeitnehmerInnen aus dem EU-Ausland für Österreich seien.

Jemand hat ein Interesse daran, dass wir schlechter gestellt sind als andere.
Stancu, 24-Stunden-Betreuer

Das laufende EU-Verfahren und die Klage beim EuGH gegen Österreich hielt die türkis-grüne Bundesregierung nicht davon ab, auch den Kinderbonus in der Corona-Krise zu „indexieren“. Das sei „ein Schlag ins Gesicht für jene, die während der Krise als Systemerhalter gefeiert wurden“, sagte Eva-Maria Holzleitner, die Kinder- und Jugendsprecherin der SPÖ. Auch Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen, kritisierte scharf: „Ich halte es für absurd und ethisch nicht vertretbar, gerade jene Personen finanziell zu beschneiden, die ohnehin schon viel zu geringe Löhne erhalten“, sagte Neßler. Dennoch nickten die Grünen als Regierungspartei genau das ab. Die Partei kalkuliert offenbar damit, dass der EuGH die Indexierung der Familienbeihilfe als EU-rechtswidrig wieder einkassiert.

Aber ob das irgendwann tatsächlich passiert, ist nicht ausgemacht. Der 24-Stunden-Betreuer Stancu kann hier und jetzt nicht nachvollziehen, warum er weniger Beihilfe für seine Kinder bekommt als KollegInnen, deren Kinder in Österreich leben. „Wir sind doch alle in der EU“, sagt er zu MOMENT. „Ich kann meine Kinder auch nicht mit nach Österreich nehmen. Ich bin einen Monat hier, dann wieder zu Hause. Sozialversicherung zahle ich in Österreich aber auch, wenn ich in Rumänien bin“, klagt Stancu. Er ist überzeugt: „Jemand hat ein Interesse daran, dass wir schlechter gestellt sind als andere.“ Vom niedrigeren Kinderbonus jetzt betroffen sind laut Regierung 137.000 Kinder. Sie erhalten im Durchschnitt rund 60 Prozent des normalen Satzes von 360 Euro (Zahlen aus Regierungsvorlage als pdf).

Familienbeihilfe kürzen: ein politisches Projekt von türkis-blau

Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Projekt der 2019 gesprengten Koalition von ÖVP und FPÖ: Eltern die gleich hohe Familienbeihilfe auszuzahlen, deren Kinder in einem Land wohnen, in dem die Preise niedriger sind als in Österreich, entsprach nicht den türkis-blauen Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit. Diese ArbeitnehmerInnen, die hier oft in schlecht bezahlten Jobs arbeiten müssen, erhalten also nun weniger Familienbeihilfe. Wie viel weniger, das orientiert sich an den Lebenshaltungskosten: Innerhalb der EU sind diese in Bulgarien am niedrigsten, danach kommen Rumänien, Polen und Ungarn. Entsprechend gekürzt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die dort leben.

Was das für die betroffenen Familien bedeutet? Für die Personenbetreuerin Cornelia heißt es seitdem: Sie und Ihre Kinder müssen sich weiter einschränken als vorher schon. „Die, die das beschlossen haben, sollten mal nach Rumänien kommen und sehen, wie sie hier mit dem Geld zurecht kommen“, sagt sie zu MOMENT. „Es stimmt nicht, dass es in Rumänien billiger ist, es hat Preise wie in Österreich“, sagt Cornelia. Das mag subjektives Empfinden sein. Wer auf den Seiten der EU-Kommission vergleicht, wie hoch Lebenshaltungskosten in Rumänien und in Österreich sind, stellt fest: Vor allem für Grundnahrungsmittel wie Milch, Brot, Kartoffeln zahlen KundInnen hier wie dort ähnliche Beträge.

„In Wien zahlst du auch mehr fürs Leben als Im Burgenland“, sagt Cornelia. Ihr Schluss daraus klingt nur logisch: „Dann müsste die Familienbeihilfe ja auch zwischen den Bundesländern indexiert werden.“

 

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