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Ungleichheit

Der Staat: Wie Sandra sich aus der Gewaltbeziehung befreit – und dann am System scheitert

Werden Gewaltopfer vom Staat geschützt? Immer wieder kommen Fälle an die Öffentlichkeit, die infrage stellen, ob Polizei und Justiz versagen. Denn wenn sich Frauen aus einer Gewaltbeziehung freigekämpft haben, warten längst die nächsten Hürden auf sie.

Wir beleuchten die Probleme im System in der 4. Folge des Podcasts „Man tötet nicht aus Liebe“.

 

 

Anfangs ist er liebevoll und fürsorglich, dann wird er aggressiv. Etwa ein halbes Jahr nach dem Kennenlernen sind Sandra (Name geändert) und ihr Freund auf dem Weg zurück von einer Familienfeier. Ihr Handy läutet, sie hebt nicht ab. Zu Hause rastet ihr Partner völlig aus.

„Diese Nacht werde ich nie vergessen. Mein Freund hat mich zu Boden geschmissen. Im Badezimmer hat er gegen die Fliesen geschlagen. Ich habe versucht, ihn mit lieben Worten zurückzuholen, habe seine Wange streichelt. Ich habe gesagt: Ich liebe dich, bitte hör auf, beruhige dich, ich tue alles, was du willst.“

Ihr Freund lässt sich nicht beruhigen. Er legt seine Hände um ihren Hals und drückt zu. Sandra wird starr vor Angst. Dann lässt er los. Würgen ist einer der Risikofaktoren bei Beziehungsgewalt, der zeigt, dass das Opfer in besonders großer Gefahr ist. Ihr Freund droht Sandra und ihre Familie umzubringen, wenn sie geht. Sie bleibt also bei ihm. Er nimmt ein Messer mit ins Bett und kündigt an, wenn sie auch nur aufs Klo geht, dann wird er zustechen.

„Am nächsten Tag hat er sich entschuldigt und war wieder fürsorglich, hat mir Tabletten gegen die Schmerzen aus der Apotheke geholt.“

„Ich durfte nicht mehr alleine duschen“

In dieser Nacht beginnt die Gewalt. In den kommenden Monaten schlägt er sie, wendet sexualisierte Gewalt an, überwacht jeden ihrer Schritte. Er ist arbeitslos, sie darf nicht mehr in die Arbeit gehen und verliert ihren Job. Er kontrolliert täglich ihr Handy. Sandra stellt es immer öfter auf Flugmodus. Denn, wenn sie auch nur eine Nachricht bekommt, schlägt er sie. Dabei ist es egal, ob es ein Mann ist oder ihre Großmutter.

„Ich durfte nicht mehr alleine duschen. Ich durfte nicht mehr alleine aufs Klo gehen. Ich durfte meine Familie nicht mehr sehen. Ich durfte nichts mehr alleine.“

Irgendwie hält sie es aus. Aber dann folgt ein besonders schlimmer Angriff. Er schlägt Sandra gegen einen Spiegel, sie verliert das Bewusstsein. Sandra wird im Badezimmer wieder wach.

„Vielleicht wollte er mich ertränken. Vielleicht wollte er mein Genick brechen. Vielleicht wollte er mich auch nur aufwecken, ich weiß es nicht.“

Sandra fleht ihren Freund an, die Rettung zu rufen. Das tut er – die Rettung trifft ein und Sandra schafft es, klarzumachen, dass sie Hilfe braucht. Die Wohnung ist verwüstet. Er hat einen Kasten ist umgeschmissen, Scherben liegen am Boden. Ihr Freund versucht zu verhindern, dass sie ins Spital gebracht wird. Er fährt dem Rettungswagen hinterher. Vor dem Krankenhaus wartet die Polizei schon auf ihn.

Gewalt an Frauen: Wieso Opfer nicht zur Polizei gehen

„Man wird mir nicht glauben. Das ist ein Satz, den ich als Anwältin oft höre“, sagt Barbara Steiner. Sie vertritt Opfer und Angehörige bei Beziehungsgewalt. Die Angst, nicht ernst genommen zu werden, hält Opfer davon ab, Anzeige zu erstatten. „Opfer haben oft zu wenige Informationen darüber, was ihre Rechte sind und wie so ein Verfahren abläuft“, sagt sie.

Bei Sandra ist es ähnlich. Im Krankenhaus nehmen zwei Polizisten ihre Aussage auf. Mit abschätzigem Ton fragen sie, was ihr Freund denn gemacht hätte. Sie fühlt sich nicht ernst genommen. „Das Grinsen vom Polizisten werde ich nie vergessen.“ Das ist ihr erster Kontakt mit der Polizei als Opfer von häuslicher Gewalt.

Einmal geht sie noch zu ihrem Freund zurück. Sie will sicherstellen, dass der ihrer Familie nichts antut. Sie will erklären, dass nicht sie die Polizei gerufen hat.

„Er hat mich umarmt und gesagt, ich muss keine Angst vor ihm haben, er wird sich Hilfe suchen. Aber als ich gesagt habe, ich kann nicht mehr, ist er wieder wütend geworden.“

Sandra nimmt ihren Mut zusammen und geht zur Polizei, um Anzeige zu erstatten.

Das macht die Polizei bei häuslicher Gewalt

Weibliche Opfer von Beziehungsgewalt haben das Recht, von einer weiblichen Polizistin einvernommen zu werden. Und auch sonst gibt es gute Regelungen für Opfer. Etwa die kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Dabei werden Opfer bei Anzeige und vor Gericht begleitet und beraten.

Es gibt ein spezialisiertes Team, das Polizist:innen hinzuziehen können, wenn sie nicht weiter wissen. Seit 2021 ist dieser sogenannte GIP-Support rund um die Uhr erreichbar. Die Beamt:innen können dort zum Beispiel anrufen und abklären, ob ein Betretungs- und Annäherungsverbot zu verhängen ist. Das ist eines der wichtigsten Instrumente, um Opfer zu schützen. Früher gab es das Betretungsverbot der Wohnung, aber seit 2019 gilt auch automatisch ein Annäherungsverbot. Täter:innen dürfen also nicht in die Wohnung, nicht zum Arbeitsplatz der Opfer, oder zur Schule der Kinder. Gewalt in der Privatsphäre, wie es bei der Polizei heißt, spielt in der Polizeischule eine große Rolle. Es gibt Zusatzausbildungen zum Thema.

Die Weichen für gute Polizeiarbeit sind also gestellt. Wieso gibt es also trotzdem noch Polizist:innen, die, wie in Sandras Fall, wenig Verständnis fürs Thema haben? Manche Beamt:innen sind schon lange im Dienst. Die Ausbildung liegt Jahre oder Jahrzehnte zurück – vielleicht sind sie nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Erfahrung bei der Polizei hängt von einzelnen Beamt:innen ab

Dazu kommt, dass die Arbeit mit dem Ausspruch eines Betretungsverbots nicht vorbei ist. Die Beamt:innen müssen alles genau dokumentieren, das macht Arbeit. Manche Kolleg:innen wollen sich diese Arbeit nicht antun, erzählt ein junger Wiener Polizist MOMENT. Klar ist jedenfalls, dass Opfer mit Beamt:innen ganz unterschiedliche Erfahrungen machen.

In der Polizeistation nimmt eine Polizistin Sandras neue Aussage auf. Im Gegensatz zu ihrer Erfahrung im Krankenhaus ist der Umgang bei der Polizei diesmal respektvoll und unterstützend: „Sie hat sich viel Zeit genommen und alles genau dokumentiert. Ich konnte dann auch die Aussage meines Ex-Freunds durchlesen. Ihr war wichtig, dass ich dabei nicht alleine bin.“

Der erste Kontakt mit den Behörden ist wichtig für Opfer. Aber wie es nach der Anzeige weitergeht, kann extrem belastend sein.

Auf der Suche nach Beweisen

Sandra soll Beweise dafür sammeln, dass ihr Ex-Freund sie verprügelt und vergewaltigt hat. Es liegt an ihr, die Gewalt zu beweisen. Wenn er sie geschlagen hat, war niemand dabei. Ihr Handy hat er kontrolliert, sie konnte keine Verletzungen dokumentieren, ihre Freund:innen nicht informieren. Wie soll sie beweisen, dass er ihr all das wirklich angetan hat?

Sandra ist nicht alleine mit diesem Problem, weiß Anwältin Sonja Aziz. „Die Behörden erwarten ein perfektes Opfer, das ihnen einen Ordner mit Beweismitteln am Silbertablett serviert. Das ist nicht die Realität. Und es blendet aus, was es auch für eine seelische Belastung ist, sich mit dem Beweismaterial auseinanderzusetzen.“

Aussage gegen Aussage

Gibt es keine Beweise, steht es Aussage gegen Aussage. Im österreichischen Recht heißt das: im Zweifel für den Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft kann nur Anklage erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Gibt es keine Beweise, gibt es kein Gerichtsverfahren.

Die meisten Opfer von Gewalt in Beziehungen bekommen nie die Chance, vor Gericht auszusagen. Eine Aktenanalyse aus dem Jahr 2016 zeigt, dass die Staatsanwaltschaft in 73 Prozent der untersuchten Fälle die Ermittlungen eingestellt hat. Mit 70 Fällen ist die Stichprobe klein. Doch die Justiz hat keine neueren Zahlen dazu. (Das Problem mit der Datenlage haben wir in Folge 1 schon behandelt.)

Das bedeutet aber nicht, dass die schlechte Beweislage immer gegeben sein muss. Manchmal ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft schlicht nicht ausführlich genug. Das kritisieren Expert:innen schon lange.

„Es passiert immer wieder, dass zum Beispiel Nachbar:innen eingreifen und das Opfer das sogar bei der Polizei erwähnt. Im Protokoll steht dann aber nirgends, wie die Nachbarin heißt oder bei welcher Tür sie wohnt. Die Polizei befragt sie nicht“, sagt Anwältin Sonja Aziz.

Die Staatsanwaltschaft hat die Kontrolle über das Ermittlungsverfahren. Falls der Bericht der Polizei unvollständig ist, kann sie weitere Ermittlungen beauftragen. Doch das passiert zu selten. Ein Erlass aus dem Justizministerium thematisiert das Problem und leitet die Staatsanwaltschaft an, auch indirekte Zeug:innen zu ermitteln.

„Beweise, die ich vorgelegt habe, waren nicht relevant“

Sandras Fall landet tatsächlich vor Gericht. Doch sie sagt: „Der Richter war mehr daran interessiert, alles schnell über die Bühne zu bringen. Alle Beweise, die ich vorgelegt habe, waren nicht relevant.“

Sie hat zwei wichtige Dokumente. Erstens: Den Befund von ihrem Krankenhausaufenthalt. Dort wurde vermerkt, dass es sich um einen Fall von häuslicher Gewalt handeln könnte. Zweitens: Der Befund einer Psychologin, bei der Sandra mit ihrem damaligen Freund war. Die Psychologin hat notiert, dass Sandra von schwerer Gewalt erzählt hat.

Beides wird vor Gericht nicht besprochen. Viel eher geht um die alte Frage: Wieso ist Sandra nicht früher gegangen? Im Gerichtsprotokoll wird der Richter mit solchen Fragen zitiert: „Was hat sie davon abgehalten, vorher schon Anzeige zu erstatten?“ oder „Haben Sie öfter problematische Männerbeziehungen?“

Bei der Ausbildung zur Richterin oder zum Staatsanwalt spielt Beziehungsgewalt keine große Rolle. Das bedeutet auch, dass Mythen und Missverständnisse zum Thema bestehen bleiben. „Es fühlt sich offenbar niemand zuständig dafür, das in der juristischen Ausbildung zum Thema zu machen“, sagt Anwältin Barbara Steiner. „So kann es passieren, dass Richter:innen sagen, sie hätte früher gehen können, was sie schildert, ist nicht nachvollziehbar. Damit wird die Glaubwürdigkeit des Opfers infrage gestellt.“

Der Frage, wieso Frauen in Gewaltbeziehungen bleiben, haben wir Folge 2 gewidmet.

Laut Opferschutzbroschüre des Institut für Konfliktforschung zeigen Frauen meistens nicht die erste Gewalttat an. Sie gehen erst zur Polizei, wenn die Gewalt eskaliert, die Übergriffe sich häufen. Das ist üblich, stößt aber vor Gericht nicht immer auf Verständnis.

Sandras Ex-Freund wird freigesprochen. Sie hat immer noch Angst vor ihm, Angst davor, dass er seine Drohungen wahrmacht. Wenn sie von einem Frauenmord hört, ist ihr erster Gedanke: Jetzt hat er es also wirklich getan. Der Staat hat Sandra im Stich gelassen.

In der nächsten Folge von „Man tötet nicht aus Liebe“ untersuchen wir die Rolle der Medien. Was passiert, wenn der Mord der eigenen Schwester zum Medienspektakel wird? Welche Verantwortung haben Medien in der Berichterstattung bei Gewalt an Frauen?

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