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Demokratie

“Kapperl-Prozess” gegen linke Aktivist:innen: Kein schwerer Raub

“Kapperl-Prozess” gegen linke Aktivist:innen: Kein schwerer Raub
Foto: Charly1981, CC BY-SA 3.0
Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis im Grazer “Kapperl-Prozess” gegen sieben linke Aktivist:innen ein Urteil gefällt wurde. Die Beschuldigten wurden wegen einer gestohlenen Kappe und einigen Rippenbrüchen des schweren Raubs beschuldigt. Der Prozess endete am 4. November mit Verurteilungen wegen Diebstahls und fahrlässiger Körperverletzung.

Wann ist ein Sturz ein Sturz? Und was ist ein Sturz überhaupt?

Es sind keine philosophischen Fragen, die am 4. November im großen Saal des Landesgerichts für Strafsachen Graz behandelt wurden. Vielmehr sollte eine Frage beantwortet werden, deren Antwort bis zu 15 Jahre Haft für einige linke Aktivist:innen bedeuten konnte: Haben sie den Sturz eines 60-jährigen Burschenschafters verursacht, sich mit einem Kapperl bereichert und sich so schweren Raubes schuldig gemacht?

Die Antwort: nein. Die Angeklagten wurden wegen Diebstahl und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Einer der Hauptangeklagten erhält zwei Monate bedingt auf drei Jahre, alle anderen ein Monat. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass Gewalt eingesetzt wurde - also kein Vorsatz. Dass die Handlung zum Sturz führte, sei aber unbestritten, so die Richterin. Zusätzlich müssen sie 2.000 Euro Schmerzengeld und 100 Euro Schadensersatz für die Kappe zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der “Kapperl-Prozess” hatte bereits vor der ersten Verhandlung im Jänner hohe Wellen geschlagen. Die Behörden hätten viel zu extreme Methoden angewandt, so die Vorwürfe. Und bei der ersten Verhandlung war schnell klar: Die Erzählung der Staatsanwaltschaft stand auf wackeligen Beinen. Es gab etwa kein vernünftiges gerichtsmedizinisches Gutachten, wie es zu den Verletzungen - das Opfer hatte sieben Rippenbrüche und Abschürfungen am Ellbogen erlitten - habe kommen können.

Diese Frage konnte bis zum Ende des Prozesses nicht geklärt werden. Fix sei nur, so die Gerichtsmedizinerin: Die Verletzungen stammen von einem ungebremsten Fall auf eine große Fläche. “Für andere Entstehungen gibt es keine Hinweise.” Ein zentraler Punkt der Anklage war damit widerlegt: Die Verletzungen wurden nicht durch Tritte verursacht. Die Staatsanwaltschaft bestand jedoch darauf, dass das keine Rolle spiele. Auch Verletzungen durch die Folgen ihrer Handlungen würden einen Tatbestand von schwerem Raub erfüllen.

Das Schöffengericht sah das nicht so/auch so.

Was bereits bei der ersten Verhandlung von den mutmaßlichen Tätern und dem Opfer unbestritten war: In der Nacht vom 25. auf den 26. Jänner 2025 haben zwei Aktivisten einem damals 60-jährigen Burschenschafter die “Couleur-Mütze” - die von Burschenschaftern traditionell getragene Kopfbedeckung - vom Kopf gerissen. Das haben die zwei Hauptangeklagten gestanden.

Es gibt keine klaren Beweise

Staatsanwältin im Fall der sieben angeklagten Aktivist:innen

Die Vorgänge wurden von der Staatsanwaltschaft damals aber zu schwerem Raub aufgeblasen: Es sei eine geplante Tat gewesen, bei der die Beschuldigten dem Burschenschafter auch noch bewusst Gewalt angetan und mehrere Rippen gebrochen hätten. Fünf weitere Personen, die sich als Beteiligungstäter auch des schweren Raubs schuldig gemacht haben sollen, hätten dabei Schmiere gestanden haben. Alle sieben haben diese Version aber immer geleugnet. Das Opfer habe sich beim Fallen verletzt. Schläge oder Tritte gab es laut ihnen keine. Medien wie die Kronen Zeitung haben diese Darstellung dennoch mehrfach verbreitet. Der Mann sei “krankenhausreif” geschlagen worden, schrieb die Zeitung über den Vorfall.

Die Behörden ließen sich bei den Ermittlungen in den Monaten darauf nicht lumpen: Insgesamt gab es nach dem Vorfall sieben Hausdurchsuchungen, Cobra und Staatsschutz waren im Einsatz. Eine der Hausdurchsuchungen war teils rechtswidrig. Es folgten Handyauswertungen, internationale Haftbefehle und mehrere Wochen U-Haft für zwei Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte sogar mit möglichem “linken Terror”.

“Diese ganzen Maßnahmen kann man nur dann rechtfertigen, wenn man eine so schwere Straftat ansetzt”, sagte Pia Kern, eine der Anwältinnen der Beschuldigten, nach dem ersten Prozess gegenüber MOMENT. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten dann auch schweren Raub nach den Paragrafen 142 und 143 StGB vor. Das Strafmaß: fünf bis 15 Jahre.

Klare Beweise gab es dafür schon bei der ersten Verhandlung keine. Der Burschenschafter gab damals an, sich nur an einen “Brenner” erinnern zu können, also einen kurzen, stechenden Schmerz. Es gab zwar Videoaufnahmen des Vorfalls, auf denen war aber kaum etwas zu erkennen. Die Verhandlung musste damals vertagt werden, weil noch weitere Sachverständige hinzugezogen werden mussten. Ursprünglich hätte es im März weitergehen sollen - doch die Angeklagten mussten fast ein Jahr bis zur nächsten Verhandlung warten.

(Fast) Experte in Taekwondo

Die Fortsetzung fand schließlich am 4. November statt. Stärker wurden die Beine der Anklage in der Zwischenzeit nicht. Zur Klärung wurde neben der Gerichtsmedizinerin auch ein Sachverständiger für die Videoaufnahmen der Tat hinzugezogen. Der konnte aus den verpixelten Aufnahmen keine Erkenntnisse ziehen.

Der Anwalt des Opfers schien bei einem der Hauptangeklagten einer größeren Geschichte auf der Spur zu sein: Er habe doch eine Ausbildung in Taekwondo. Warum er das beim ersten Prozesstermin nicht bei der Frage angegeben habe, ob er Kampfsport ausübe? Die Antwort: Er habe es als Kind und Jugendlicher ausgeübt - aber seit 2017 nicht mehr. Diese Antwort musste der Befragte mehrmals formulieren, bis es ankam.

Ähnlich dünn blieb die restliche Beweislage. Dafür wurden Staatsanwältin und Richter:innen patziger, je länger der Prozess dauerte.

Gründe für den Sturz des Opfers bleiben offen

Über die offene Frage, was den Sturz des Opfers nun ausgelöst hatte, konnte schließlich auch die Gerichtsmedizinerin keine objektiven Angaben machen. Keine Beweise, dafür unterschiedliche Aussagen von Angeklagten und Opfer.

Am Ende stand also Aussage gegen Aussage - bei einem Prozess, bei dem die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich mit Anklage wegen Bildung einer kriminellen Organisation gedroht hatte. Auch die Staatsanwältin hat in ihrem Schlussplädoyer betont: “Es gibt keinen klaren Beweis.“ Das Schöffengericht entschied schließlich, dass es zwar Diebstahl sei - aber vom schweren Raub ist man damit weit entfernt.

Der Prozess gegen die sieben Aktivist:innen hinterlässt trotz des Ergebnisses einen fahlen Nachgeschmack. Die Verteidigung hat schon beim ersten Prozess bemängelt, dass sie Gericht und Staatsanwaltschaft viel zu früh auf eine Version der Ereignisse eingeschossen hatten, die so nicht haltbar war.

Von dieser Version rückte die Staatsanwaltschaft auch beim zweiten Prozess nicht ab. Und ließ das Zeug:innen, Beschuldigte und Anwältinnen deutlich spüren. Was nicht verwundert: Die getroffenen Maßnahmen müssen irgendwie gerechtfertigt werden. Von vermeintlich linkem Terror oder gewalttätigen Aktivist:innen sind wir auf jeden Fall weit weg.

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