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Ungleichheit

"Nur Ja heißt Ja": Es ist erst Sex, wenn alle zustimmen

"Nur Ja heißt Ja": Spanien verbessert sein Sexualstrafrecht. Eine Frau hält ihren Kopf an den ihres Partners. Beide haben die Augen geschlossen.

Ein "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz kann die rechtliche Situation von vergewaltigten Menschen verbessern. In Österreich gilt aber "Nur Nein heißt Nein". Was würde so ein Gesetz ändern?

Das „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz wird in Spanien das Sexualstrafrecht verbessern: Gibt es keine Zustimmung zu sexuellen Handlungen, wird diese zumindest als Körperverletzung gewertet. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in mehreren europäischen Ländern. Welche Auswirkungen hat so ein Gesetz?

Juli 2016: Mehrere Männer vergewaltigen eine Frau in Pamplona. Sie filmen ihre Tat sogar. Doch das zuständige Gericht sieht den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an. Das Opfer habe sich nicht genug gewehrt und sei zu passiv geblieben. Die Täter bekommen nur eine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs. Erst nach massiven Protesten aus der Bevölkerung kippt der Oberste Gerichtshof das Urteil.

Zu solchen Urteilen soll es in Spanien in Zukunft nicht mehr kommen. Das neue “Nur Ja heißt Ja”-Gesetz wurde mit klarer Mehrheit im Parlament angenommen. Opfer von sexuellen Übergriffen müssen nun nicht mehr dokumentieren, dass sie sich gewehrt haben oder sie Gewalt erfahren haben. Jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung gilt nach dem neuen Gesetz als Vergewaltigung.

Spanien folgt damit einem europäischen Trend. 2018 gab es laut einer Studie von Amnesty International in 13 europäischen Ländern ähnliche Gesetze, die eine Vergewaltigung als Fehlen von Zustimmung definieren. 

“Nur Ja heißt Ja”: Schweden als einer der Vorreiter

Besondere Aufmerksamkeit hat die geplante Verbesserung des Sexualstrafrechts in Schweden bekommen. Es war eines der ersten Länder, das sexuelle Handlungen nur dann als legal einstufte, wenn beide Partner:innen ausdrücklich zustimmten. Außerdem wurde der Strafbestand der “fahrlässigen Vergewaltigung” eingeführt. Der Aufschrei war groß: Einige sahen es als “unromantisch” an, um Erlaubnis zu bitten. Wieder andere befürchteten, dass dadurch jede:r ganz einfach der Vergewaltigung beschuldigt werden könnte.

In Schweden zeigte die neue Rechtslage Wirkung. Das zeigte sich besonders bei der Zahl der Verurteilungen: Wurden 2018 noch 225 Personen wegen Vergewaltigung verurteilt, stieg die Zahl im nächsten Jahr auf 333. 76 davon konnten nur wegen des neuen Gesetzes erfolgen. Dabei ging es jedoch fast immer um Fälle, bei denen das Opfer die Handlung ablehnte, sich aber nicht physisch gewehrt hat oder erstarrte und nicht reagierte – eine häufige Reaktion auf Vergewaltigungen, die aber zuvor dazu führen konnte, dass es zu keiner Anklage wegen Vergewaltigung kommt.

“Nur Ja heißt Ja” soll Opfer bestärken

Bei der Verbesserung des Gesetzes in Schweden ging es vor allem darum, Opfer von sexueller Gewalt zu bestärken und es ihnen leichter zu machen, die Tat anzuzeigen. Ein sehr großer Anteil der Fälle wird nämlich gar nicht erst verfolgt: In Schweden waren laut einer Studie rund 112.000 der über 10 Millionen Einwohner:innen von Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffen betroffen, doch nur 5.600 Fälle wurden tatsächlich angezeigt.

Der schwedische Rat für Verbrechensprävention zeigt sich in einer ersten Analyse(PDF) mit den Auswirkungen des neuen Gesetzes zwar zufrieden. Eines der wichtigsten Anliegen der Regierung war es, ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass sexuelle Handlungen nur in gemeinsamer Übereinstimmung geschehen sollten. Das sei zweifellos geschehen. Aber es gebe auch noch Unschärfen im Gesetz, die eine Anwendung in manchen Fällen erschwere. Denn auch bei der neuen Rechtslage steht oft Aussage gegen Aussage.

“Nein heißt Nein”

“Nur Ja heißt Ja” gilt in Österreich nicht. Hier gilt seit 2016 zumindest der Grundsatz “Nein heißt Nein”: Vergewaltigung ist es auch, wenn sich jemand über den Willen einer Person hinwegsetzt. Das bedeutet aber auch, dass Vergewaltigungen nur dann als solche angezeigt werden können, wenn sich das Opfer deutlich gewehrt hat. Das gilt eben nicht, wenn man als Reaktion auf sexuelle Gewalt erstarrt oder ganz einfach Angst hat, sich zu wehren.

2019 wurde in Österreich ein Gewaltschutzpaket für Frauen beschlossen, in dem unter anderem auch höhere Strafen bei Sexualdelikten beschlossen wurden. Expert:innen übten jedoch deutliche Kritik daran: Höhere Strafen würden Täter nicht abhalten. Das Problem sei vielmehr, dass es kaum zu Verurteilungen käme und viele Fälle gar nicht erst angezeigt würden. Ein Sexualstrafrecht, wie jenes in Schweden oder nun auch in Spanien, könnte genau diese Probleme verbessern.
 

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