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Propagandamaschine Innenministerium: Der Holler mit der "Minuszuwanderung"

Die FPÖ versucht ihre Deportationsfantasien als „Remigration“ zu normalisieren. Frei nach dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ erkennt die ÖVP den Begriff als rechtsextrem, versucht aber mit der Verkündung einer angeblich erreichten „Minuszuwanderung“ vom selben Kuchen zu naschen. Neben der Erfolglosigkeit ihrer Bauernfängerei halten die verwendeten Zahlen einem Faktencheck nicht ansatzweise Stand.

„Erstmals seit Jahrzehnten verzeichnet Österreich eine Minuszuwanderung“, seit der Veröffentlichung der Halbjahresbilanz 2026 des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prügelt die ÖVP das Zitat des Innenministers Gerhard Karner auf allen Kanälen raus. Der kundige Beobachter wird stutzig: Denn das BFA ist gar nicht zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln im Bereich Arbeits- und Bildungsmigration.


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Eine Annäherung über die Daten der Statistik Austria ergibt: In den letzten Jahren sind stets mehr Menschen nach Österreich zugewandert als abgewandert. 2025 ergab die Wanderungsbilanz ein Plus von 30.000 Menschen. Die Daten für das erste Halbjahr 2026 liegen noch nicht vor. Klar ist aber, dass die Wohnbevölkerung in Österreich in diesem Zeitraum jedenfalls um ca 1.600 Menschen auf 9.217.573 gestiegen. Anfang Juli lebten 5.500 EU- und EFTA-Bürger:innen und 1.600 Drittstaatsangehörige mehr in Österreich als Anfang 2026.

Dazu kommt: Aus den Daten von Karners Ministerium - der ehemaligen Pressesprecher von Innenminister Ernst Strasser - ergibt sich, dass es Mitte 2026 etwa 615.000 aufrechte Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige gegeben hat – und somit um 12.000 mehr als Anfang des Jahres.

Man könnte die Behauptung auf den ÖVP-Kanälen, es habe in Österreich erstmals seit Jahrzehnten eine „Minuszuwanderung“ gegeben, an dieser Stelle getrost als „falsch“ abstempeln und die Sache auf sich beruhen lassen. Aber es kommt noch dreister.

Der verkürzte Herr Innenminister, der aber ebenfalls falsch liegt

Die Behauptung der ÖVP, es gebe in Österreich erstmals seit Jahrzehnten eine „Minuszuwanderung“ lässt sich ironischerweise nicht einmal durch die Behauptung des eigenen Ministers belegen. Dieser behauptet nämlich in dem von der ÖVP veröffentlichten Clip, dass es „im Bereich Asyl und vor allem illegale Migration“ erstmals seit Jahrzehnten eine „Minuszuwanderung“ gebe. Als Beleg führte er dafür an, dass es im ersten Halbjahr 2026 ca 7.000 Abschiebungen und Außerlandesbringungen gegeben hat, diesen aber nur 5.200 Asylanträge gegenüberstehen würden. Diese Vorlage nahm die PR-Abteilung der ÖVP dankend an und machte daraus eine – sehr leicht widerlegbare – Behauptung einer generellen „Minuszuwanderung“.

Doch auch die vom bauernschlauen Innenminister vorgenommene Differenzierung und Präzisierung entpuppt sich als Rosstäuscherei:

Richtig ist, dass sich im ersten Halbjahr 2026 der starke Rückgang der Asylanträge aus dem Vorjahr fortgesetzt und sogar noch verstärkt hat. 4.903 Asylanträge seit Jahresanfang bedeuten nahezu eine Halbierung im Vergleich zum Vorjahr, in dem bereits die geringste Antragszahl in den letzten fünf Jahren registriert wurde.

Um eine „Minuszuwanderung“ argumentieren zu können stellte der Innenminister den Asylanträgen 7.000 „Abschiebungen und Außerlandesbringungen“ im ersten Halbjahr gegenüber.

Aus der Detailstatistik des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ergibt sich, dass es im ersten Halbjahr 2026 insgesamt tatsächlich 7.345 Gesamtausreisen gegeben hat. Diese setzen sich etwa zur Hälfte aus freiwilliger Rückkehr (48%) und zwangsweisen Außerlandesbringungen (52%) zusammen.

Aus der Statistik kann aber nicht abgeleitet werden, dass diese Personen – wie vom Innenminister behauptet – zur Ausreise verpflichtet gewesen sind: Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung ergibt sich, dass in dieser Statistik „alle Personen erfasst werden, die freiwillig ausreisen, unabhängig davon, ob eine Ausreiseverpflichtung vorliegt oder nicht bzw. welcher Status vorliegt.

Dazu kommt, dass die Behörden nicht sagen können, ob alle Personen überhaupt noch im Ausland sind – müssen sie ja auch gar nicht immer. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Daten zur freiwilligen Rückkehr haben nicht die Aussagekraft, die der Innenminister ihnen unterstellt.

Abschiebungen von EU-Bürger:innen

Bleiben also von den 7.000 Gesamtausreisen die zwangsweisen Außerlandesbringungen. Im ersten Halbjahr wurden rund 3.900 Fälle zwangsweise durchgesetzt. Seriöserweise muss man dabei aber Überstellungen von Asylwerber:innen in andere Mitgliedstaaten, in denen ihr Asylverfahren geführt wird, abziehen. Denn andere Staaten bringen in kleinerem Ausmaß auch Asylwerber:innen nach Österreich, für die Österreich zuständig ist. Im Endeffekt sprechen wir von ca 3.500 Abschiebungen.

Das bedeutet im Mehrjahresvergleich auch tatsächlich eine Steigerung. Im gesamten Vorjahr waren es knapp unter 6.000 Abschiebungen.

Dennoch lässt sich damit nicht die Aussage des Innenministers („Minuszuwanderung im Bereich Asyl“) stützen: Denn drei von vier aus Österreich abgeschobenen Personen waren Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats. Ungarische und slowakische Staatsangehörige machten im ersten Halbjahr alleine über die Hälfte aller Abschiebungen aus Österreich aus.

EU-Staatsangehörige stellen in aller Regel aber keinen Asylantrag: Nur 0,2% aller Asylanträge (insgesamt 13, drei davon aus Ungarn und der Slowakei) standen also 73% aller Abschiebungen gegenüber. Wer eine Minuszuwanderung im Asylbereich behauptet, kann diese Abschiebungen nicht dazu zählen.

Nicht belastbare Statistiken

Es ist im Asylbereich unbestritten zu einem starken Antragsrückgang gekommen: Die vom Innenminister und seiner Partei verkündeten Abschiebe-Zahlen sind aber stark verzerrend bis manipulierend. Die Behauptung der ÖVP ist falsch. Es gab im Migrationsbereich allgemein keine „Minuszuwanderung“. Aber auch wenn der Innenminister sagt, dass es im Bereich „Asyl“ mehr Abschiebungen als Asylanträge gegeben habe, geben die Daten des BFA das nicht her.

Darüber hinaus erstaunen die Ungenauigkeiten der vom Innenministerium geführten Statistiken: Es werden nämlich nur Abschiebungen erfasst und keine Personenstatistiken geführt. Das bedeutet, dass auch mehrere Abschiebungen ein und die derselbe Person betreffen können. Auf die Frage, wie viele Asylwerber:innen, die ein rechtskräftig negatives Asylverfahren durchlaufen haben, tatsächlich außer Landes gebracht wurden, antwortet der Innenminister in parlamentarischen Anfragebeantwortungen einsilbig mit: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“


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Die Strategie und Kommunikation der ÖVP erinnert an die heiße Herdplatte: Man weiß, was passiert, wenn man die Hand auf die heiße Herdplatte legt. Dennoch versucht sich die Kanzlerpartei mit der stets selben Strategie am Migrations- und Asylthema und verbrennt sich dabei die Finger: Trotz einer historisch niedrigen Anzahl von Asylwerber:innen in Grundversorgung in Österreich wird das Rad überdreht, ein migrationsfeindlicher Diskurs befeuert und leicht widerlegbare Behauptungen aufgestellt.

Das schadet jedenfalls der eigenen Glaubwürdigkeit – aber ganz sicherlich nicht der FPÖ.


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