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Fortschritt
Demokratie

Recht auf Reparatur in der EU: Das ändert sich dadurch

Ein Mann verwendet einen Lötkolben, um ein Handy zu reparieren.
Das Recht auf Reparatur in der EU kommt. Das Parlament hat am 23. April Vorschlägen der Kommission zugestimmt. Was sich dadurch ändert und welche Verordnung noch angenommen wurde.

Immer mehr, immer billiger, immer schneller: Unser Konsum wächst uns über den Kopf und die Müllberge in den Himmel. Ultra Fast Fashion-Unternehmen wie Shein treiben die Wegwerfgesellschaft zusätzlich an. Ein Umdenken findet zwar langsam statt, aber mit individuellen Handlungen lässt sich kaum dagegen vorgehen. 

Deswegen müssen Gesetze und Richtlinien her. So wie das Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Verordnung der EU. Die Vorschläge der Kommission wurden jetzt vom EU-Parlament angenommen, nur die Länder müssen noch zustimmen – und das gilt als Formsache.

Was bringt das neue Recht auf Reparatur in der EU?

Das Recht auf Reparatur soll Konsument:innen dabei helfen, beschädigte Elektrogeräte nicht gleich entsorgen zu müssen. Hersteller:innen müssen Geräte reparieren, solange die Garantie darauf gilt. Die muss mindestens zwei Jahre andauern. Konsument:innen können sich jedoch dafür entscheiden, ein neues Produkt zu erhalten. Aber selbst wenn die Garantie abgelaufen ist, müssen Unternehmen noch übliche Haushaltsprodukte reparieren.

Unternehmen haben außerdem dafür zu sorgen, dass die Reparatur und die Ersatzteile nicht überteuert sind. Und sie dürfen Reparaturen nicht erschweren, sei es durch Hardware, Software oder Vertragsbedingungen. Auch gegen unabhängige Reparatur-Services sollen sie nicht mehr vorgehen können.

Und sie müssen es Konsument:innen leichter machen, sich über Reparaturleistungen zu informieren. In Zukunft kann man sich bereits im Vorhinein über die Kosten für die gängigsten Reparaturen informieren.

Weniger Hürden bei der Reparatur

Kurz gesagt: Unternehmen sollen nicht mehr dafür sorgen können, dass wir davon abgeschreckt werden, unsere defekten Geräte reparieren zu lassen. 

Doch es gibt auch Kritik an der Verordnung. Die Initiative „Right to Repair Europe“ begrüßt das Recht auf Reparatur zwar grundsätzlich. Dass nur bestimmte Produktgruppen davon betroffen sind, sei aber zu kurz gefasst. Tatsächlich fallen nämlich nur Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte und künftig auch Staubsauger darunter. Von einem universellen Recht auf Reparatur könne man deswegen eigentlich nicht sprechen.

Dennoch sieht auch die Initiative in den neuen Regelungen eine eindeutige Verbesserung. Jetzt müssen die Mitgliedsländer noch zustimmen – das gilt jedoch als Formsache. Danach haben die Länder zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu gießen.

Was bringt die Ökodesign-Verordnung?

Das EU-Parlament hat noch für eine weitere Verbesserung gestimmt. Künftig wird es großen Unternehmen nicht mehr erlaubt sein, unverkaufte Kleidung und Elektroartikel zu zerstören. Das Verbot ist Teil der neuen „Ökodesign-Verordnung“ der EU.

Die Verordnung soll für mehr Kreislaufwirtschaft in der EU sorgen und enthält verschiedene Maßnahmen. So soll etwa die geplante Obsoleszenz – also die bewusst kurz gehaltene Lebensdauer – von Geräten eingeschränkt werden. Das passiert oft mit ganz einfachen Methoden, etwa dem Aussetzen von Software-Updates.

Die Geräte, die man in der EU kaufen kann, sollen generell nachhaltiger werden und weniger Ressourcen verbrauchen. Dazu soll sich Konsument:innen künftig auch einfacher über die Nachhaltigkeit von Produkten informieren können, etwa mit einem digitalen Produktpass. Nicht nur bei Elektroprodukten, sondern auch bei Textilien.

So soll es für Unternehmen wie Shein in Zukunft schwieriger werden, Geschäfte auf Kosten der Umwelt zu machen. Denn der Markt regelt sich nicht immer von selbst.

 

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