Schulstart in der Krise? Wird schon gutgehen!
Schulstart: Fällt die Schule aus, fallen die Kinder um den Unterricht um und - vor allem - die Frauen um ihre Jobs. Meistens sind nämlich sie es, die für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben und ihre Arbeitszeit reduzieren. Ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit tut dringend Not.
Okay, ein halbes Jahr, nachdem die Pandemie Europa überrollt hat, haben wir … EINE AMPEL! Bildungsminister Faßmann will in der Krise einen Start “normalen Regelbetrieb” über die Schulbühne bringen.
Heißt im Klartext: Alles bleibt wie immer, nur lüften wir jetzt alle 20 Minuten. „Schichtbetrieb“ und geteilte Klassen wie vor den Ferien – das soll die Corona-Ampel verhindern. Springt die Ampel auf Rot, wird sofort auf Heimunterricht umgestellt. Die Schulen im betroffenen Bezirk werden gesperrt und die Eltern machen eine Zeitreise zurück in den April 2020, denn sie müssen es dann wieder ausbaden. Alleine. Ohne Hilfe. Schon jetzt ganz allein gelassen werden übrigens alle Eltern von Kindern der Risikogruppe, weil sie zB chronisch krank sind. Für die gibt es bisher einfach keinen Plan.
Ein Schulstart wie beim Domino
Es ist wie bei einem Domino. Fällt die Schule aus, fallen die Kinder um den Unterricht um und vor allem die Frauen um ihre Jobs. Meistens sind nämlich sie es, die für die Kinderbetreuung zuhause bleiben und ihre Arbeitszeit reduzieren. Laut einer SORA-Umfrage haben berufstätige Mütter mit Kindern unter 14 Jahren durch die Schulschließungen ihre Wochenarbeitszeit im Schnitt um 9,6 Stunden verringert. Und so allein dieses Jahr im Schnitt so 4.400 Euro an Einkommen verloren. Für 253.000 erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 14 Jahren summieren sich die Einbußen auf stattliche 1,3 Milliarden Euro.
Österreichweit gibt es 390.000 Paare und 41.000 Alleinerzieherinnen mit betreuungspflichtigen Kindern. Die derzeitige Möglichkeit für Corona-bedingten Sonderurlaub, wenn die Schule ausfällt, nutzten knapp 5.000 Menschen. 72 Prozent (!) von ihnen waren Frauen. Das zeigt noch etwas: Die wenigsten nehmen das in Anspruch. Warum? Weil der Arbeitgeber so einer “Sonderbetreuungszeit” zustimmen muss. Und auf dem größten Teil der Kosten sitzen bleibt. In der schlimmsten Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren überlegt man es sich halt zweimal, auch noch derartige „Extrawürstel“ zu verlangen.
Die Last tragen die Mütter
Arbeitsministerin Aschbacher weiß Rat: Die Ruhebestimmungen sollen aufgeweicht werden: Bisher müssen zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn zumindest 11 Stunden liegen. Weil, das ist blöd, aber: Irgendwann muss man halt auch schlafen. Eltern haben das nicht nötig, weiß die Ministerin, die könnten doch ihr Arbeitspensum in die Nacht verlagern, wenn die lieben Kleinen schlafen. Oder eben schon um 3 Uhr früh aufstehen und mal ein bisschen Leistung bringen.
Anstatt die Kinderbetreuung also so zu regeln, dass nicht alles an den Eltern hängt, basteln wir schnell ein Gesetz, das einen kaum aushaltbaren Zustand auf rechtlich saubere Beine stellt.
Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Wir haben eine andere Idee: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Damit keine Mutter, kein Vater beim Chef betteln gehen muss. Den ArbeitgeberInnen sollte dafür 90 Prozent des Lohns von der öffentlichen Hand ersetzt werden. Geht nicht? Die Schweiz macht es schon – genau so.