print print
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full
Ungleichheit
Demokratie
Kapitalismus

Auf Spende folgt Strafe: Wenn die Hilfe von Mitmenschen bestraft wird

Auf Spende folgt Strafe: Wenn die Hilfe von Mitmenschen bestraft wird
Die Türkis-Blaue Regierung hat 2019 kurz vor der Ibiza-Affäre noch die Sozialhilfe verschlechtert. Besonders Türkis-Blaue Landesregierungen legen bis heute noch Härten drauf. (Foto: (C) BKA/Dragan Tatic)
Menschen werden in der Sozialhilfe unter das Existenzminimum gedrängt. Dass andere ihnen unter die Arme greifen, verhindert und sanktioniert der Staat. Von FPÖ und ÖVP geschaffene Gesetze sorgen dafür.

Anfang 2026. Eine Frau mit intellektueller Beeinträchtigung lebt in einem Heim. Sie bekommt Mindestsicherung und ein Pflege-Taschengeld. Gerade genug zum Überlegen. Aber neue Kleidung kaufen oder auch einmal nur ins Kaffeehaus zu gehen? Das geht sich nicht aus. Sie wird vom VertretungsNetz mit einer Erwachsenenvertretung betreut. Die ORF-Sendung “Bürgeranwalt” machte auf ihren Fall aufmerksam - und trat damit eine Welle an guten Absichten los.

Während bei Debatten über die Sozialhilfe in Medien oft mit übertriebenen Geschichten oder ganz ohne menschliche Gesicht über immer mehr Sanktionen und Härte diskutiert wird, reagieren Menschen anders, wenn sie anhand von echten Beispielen sehen, wie schwer es Menschen in diesem System wirklich haben. Viele Menschen meldeten sich deshalb nach dem ORF-Bericht beim VertretungsNetz, erzählt Geschäftsführerin.Gerlinde Heim im Gespräch mit MOMENT.at: “Sie wollten mit kleinen Geldspenden oder Gutscheinen aushelfen”

Doch so einfach lässt sich die strukturelle Situation nicht verbessern für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Denn die Erwachsenenvertretung lehnte die Spendenangebote ab. Und das aus guten Gründen: “Wir mussten ablehnen, wie wir es leider sehr oft müssen. Aufgrund von einer unbestimmten Formulierung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz können wir nicht zu solchen Spenden raten.«

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde im Jahr 2019 von der Türkis-Blauen Bundesregierung beschlossen, wenige Wochen bevor diese am Ibiza-Skandal zerschellte. Fortan gab es eine Sozialhilfe statt einer Mindestsicherung. Die Bundesländer richten sich nach diesem Gesetz. Eine zentrale Änderung dabei war: Wo vorher die Sozialgesetzgebung “Mindestsätze” für Bezieher:innen vorgesehen hat, wurde dies mit dem neuen Gesetz zu “Höchstsätzen” umgewandelt. 

Der Trend geht Richtung Strafen und Druck

Vor 2019 regelten die Gesetze somit, wie viel Geld Armutsbetroffene mindestens für ein menschenwürdiges Leben brauchen. Schon das war oft zu niedrig angesetzt. Mit der heutigen Gesetzgebung wurde dies jedoch vollständig ins Gegenteil gekehrt. Nun legt der Staat fest, wie viel Geld er maximal bereit ist für armutsbetroffene Menschen auszugeben. Sie sollen so “ermuntert” werden, so schnell wie möglich eine Erwerbstätigkeit zu finden, um nicht mehr von Sozialhilfe abhängig zu sein. 

“Die Sozialgesetze auf Bundes- und Landesebene bauen einen enormen Druck auf, so schnell wie möglich Arbeit zu finden”, sagt Gerlinde Heim. “Entsprechend strafen sie alles andere ab. Das Gesetz ist aber für die von uns vertretene Personengruppe nicht geeignet. Wir vertreten viele Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung nicht selbsterhaltungs- oder arbeitsfähig sind. Wir erleben verschärfte Mitwirkungspflichten, die nicht erfüllt werden können.” 

Angedrohte Sanktionen würden den Druck auf Betroffene erhöhen und deren Existenz bedrohen, so Heim weiter. Die Bundesländer gehen unterschiedlich brutal mit den Betroffenen um. “Das steirische Gesetz sieht auch Verwaltungsstrafen und im Extremfall sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe vor.” (Auch die Steiermark wird von einer FPÖ-ÖVP-Koalition regiert.)

Sanktioniert werden durch solche Gesetze auch gegenseitige Hilfe und Solidarität von Menschen untereinander. Eben wie im eingangs beschriebenen Fall der Heimbewohnerin. Zahlreiche Fälle haben in den vergangenen Jahren die Gerichte auf Landes- und Bundesebene beschäftigt. 

Ein Fall aus Linz aus dem Jahr 2022 ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Auch Oberösterreich wird seit 2021 Schwarz-Blau regiert. Hier gilt eines der bundesweit härtesten Sozialhilfegesetze. Noch im Dezember 2025 wurde dieses Gesetz sogar noch einmal mehr verschärft. In einer Presse-Aussendung jubelte darüber der zuständige Sozial- und Integrationslandesrat Christian Dörfel (ÖVP). Und er sagt: Sozialhilfe sei “eine Überbrückung in Notsituationen – kein dauerhaftes Versorgungsmodell.”

Gesetz gegen das Christkind

Eine Notsituation überbrücken. Genau das wollte eben im Jahr 2022 ein junger Sozialhilfeempfänger aus Linz. Er war längere Zeit wohnungslos gewesen. Mit Unterstützung einer Erwachsenenvertreterin des Vertretungsnetzes fand er eine Wohnung. Was fehlte: Bett, Kühlschrank, Herd, vielleicht noch eine Waschmaschine. Doch mit 1.200 Euro Sozialhilfe im Monat, von der auch die Miete abgezogen wurde, konnte sich das nicht ausgehen.

Da kam die “Aktion Christkindl” gelegen - eine vorweihnachtliche Spendenaktion der “Oberösterreichischen Nachrichten”. Leser:innen der Zeitung spenden um ihren Mitmenschen helfen zu können. Ein Akt der Nächstenliebe und Solidarität. 1.000 Euro bekam der Betroffene aus Linz durch diese Aktion, und wähnte die Erfüllung seiner Bedürfnisse in greifbarer Nähe.

Doch er hatte die Rechnung ohne das Sozialamt in Linz gemacht. Dieses setzte den Betrag seiner Sozialhilfe für einen Monat kurzerhand auf Null. Anstatt eine Notsituation zu lindern, wurde sie hier verschlimmert.

Nicht gerecht, aber rechtens

Das VertretungsNetz versuchte in Folge, den Bescheid des Linzer Sozialamts anzufechten. Die Sache ging fast zwei Jahre bis vor den Verwaltungsgerichtshof. Der entscheidet natürlich nicht, was moralisch falsch und richtig ist. Aber er befand: Das Sozialamt habe das Gesetz korrekt angewandt. Denn Paragraph 7 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes sagt: Leistungen von Dritten seien ebenso wie sonstige Einkünfte und verwertbares Vermögen von der monatlichen Sozialhilfe abzuziehen. 

Die Spende von 1.000 Euro habe ein Ausmaß erreicht, welches den Bezug von Sozialhilfe für den betreffenden Monat nicht erforderlich mache, so das Urteil. Der Plan, mit zusätzlichem Geld eine Waschmaschine kaufen zu können war somit futsch.

Spenden sind Einkommen

Das Sozialamt der Stadt Linz beruft sich auf diese Gesetzgebung. Eine Spende sei als anrechenbares, also von der Sozialhilfe abzuziehendes Einkommen zu qualifizieren, und zwar auch dann, “wenn der Spender eine Widmung des Betrags für einen bestimmten Zweck vor Augen hatte.” Dies sagte Carsten Roth, der Direktor für Soziales vom Magistrat der Stadt Linz gegenüber MOMENT.at. Bei “besonderen Härtefällen” könne die Behörde zusätzliche Leistungen “ausschließlich in Form von Sachleistungen” gewähren. Darauf bestünde aber kein Rechtsanspruch. Anträge auf derartige Zusatzleistungen seien in den “vergangenen Jahren” bei der Linzer Sozialhilfebehörde aber nicht gestellt worden. 

Wie viele Personen in Österreich von einer derartigen Auslegung des Sozialrechts betroffen sind, darüber gibt es keine statistischen Daten. Das Sozialministerium verweist auf Nachfrage allerdings auf eine Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof, die “bereits mehrfach bekräftigt” worden sei. Außerdem dürfe der Bund laut Verfassung nur Grundsatzgesetze erlassen. “Deren konkrete Ausgestaltung und die Vollziehung der Sozialhilfe liegt hingegen ausschließlich bei den Ländern.”

Diese hätten “einen entsprechenden Gestaltungsspielraum bei der konkreten Ausgestaltung der Sozialhilfeleistungen.” Ob und in welchem Umfang Leistungen Dritter angerechnet werden können, richte sich somit nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und werde von den zuständigen Landesbehörden im Einzelfall beurteilt. “Wie der Vollzug der Regelungen in den Ländern ausgestaltet ist, entzieht sich daher der Kenntnis des Bundes,” so ein Sprecher des Sozialministeriums gegenüber MOMENT.at.

Ein rauer Wind

Von “einem großen Problem” spricht Martin Schenk, Mitbegründer der Armutskonferenz. Die vorliegende Rechtssprechung “mindert finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von Wohlfahrtsorganisationen für Menschen in Not, die für Armutsbetroffene oft die letzte Rettung bei drohender Delogierung oder ähnlichen akuten Problemlagen darstellen.” Er fordert deswegen: “In einem modernen Sozialstaat dürfen Spenden von Privatpersonen oder Wohlfahrtsorganisationen nicht zu einer Schmälerung der Existenzsicherung führen oder diese gar ersetzen, sondern müssen diese allenfalls ergänzen, um die Lücken zu schließen.”

Gerlinde Heim von VertretungsNetz ist der Meinung, dass viele der Verantwortlichen in den zuständigen Behörden sich gar nicht in die Lage von Sozialhilfe-Empfänger:innen hineinversetzen können. Gleichzeitig werde der Wind immer rauer. “Wir hatten vor einiger Zeit einen Fall, dessen Türschloss war kaputt. Die Reparatur hatte etwas über 100 Euro gekostet. Aber er konnte sich das nicht leisten, und musste das dann in 10-Euro-Raten abstottern. So etwas ist total entwürdigend. Genauso wie wenn ich einen Antrag bei einer Behörde stellen muss, weil ich Geld für ein neues Paar Winterschuhe brauche. Diese Lebensrealitäten sind bei den Behörden aber nicht angekommen.”

Das vor allem von Blau-Schwarzen Regierungen in Bund und Ländern geschaffene und verschärfte System der “Sozialpolitik” lässt die Menschen also in unwürdigen bis unmöglichen Situationen alleine. Aber nicht nur das. Es sorgt auch dafür, dass zwischenmenschliche Hilfe unmöglich gemacht und bestraft wird. Für Betroffene wird das zunehmend zu einer existenziellen Bedrohung. 

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Kommentare 0 Kommentare
    Kommentar hinzufügen

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag!