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Ungleichheit
Gesundheit

Was ist der Maßnahmenvollzug und was bringt das neue Gesetz?

Gefängniszelle Maßnahmenvollzug

Der Maßnahmenvollzug wird endlich reformiert. Aber was ist das überhaupt und was soll das Gesetz bringen? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema gesammelt.

Anfang der Woche hat die Regierung einen Gesetzesentwurf für den Maßnahmenvollzug vorgestellt. Aber was ist das überhaupt und was soll das Gesetz bringen? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema gesammelt. Monika Stempkowski ist Juristin und Psychologin, sie forscht an der Universität Wien unter anderem zum Maßnahmenvollzug. Sie beantwortet die Fragen leicht verständlich:

 

Was ist der Maßnahmenvollzug und was ist der Unterschied zum normalen Strafvollzug?

Monika Stempkowski: Wer unter dem „Einfluss“ einer psychischen Erkrankung eine Straftat begeht und gefährlich ist, kommt in den Maßnahmenvollzug. Das ist ein Ort, an dem die Menschen therapiert und betreut werden sollen, während die Allgemeinheit vor weiteren Taten geschützt wird. Ein entscheidender Unterschied zum normalen Strafvollzug ist, dass bei unzurechnungsfähigen TäterInnen keine Strafe ausgesprochen wird. Die Person ist auch nicht schuldig im herkömmlichen Sinne. Die Maßnahme soll vorbeugen, dass sie weitere Taten begeht. Deswegen gibt es auch keine Maximaldauer. Jedes Jahr wird neu entschieden, ob die Person bleiben muss. Es gibt auch die Gruppe jener, die zwar zurechnungsfähig sind, aber unter dem schweren Einfluss der Erkrankung eine Tat begehen. Diese Personen bekommen eine Strafe und werden auch in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Die Zeit in der Maßnahme wird dann angerechnet, kann aber auch viel länger dauern als die eigentliche Gefängnisstrafe.

Ist der Maßnahmenvollzug denn sinnvoll oder menschenrechtlich bedenklich?

Monika Stempkowski: Grundsätzlich ist er sinnvoll. Die betroffene Gruppe ist eine Herausforderung für den Staat. Es gibt hier ganz klar ein Spannungsfeld zwischen den Freiheitsrechten der einzelnen BürgerInnen und dem Bestreben des Staates, für Sicherheit zu sorgen.

Es wäre menschenrechtlich jedenfalls nicht in Ordnung, sie ins normale Gefängnis zu stecken, es braucht eine spezifische Lösung. Die Frage ist viel mehr: Wie ist der Maßnahmenvollzug gestaltet? Wie läuft die Betreuung ab, wie werden Entlassungen gemanagt? Der Teufel liegt im Detail.

Wieso hat es so lange gedauert, bis eine Reform gekommen ist?

Monika Stempkowski: Der Maßnahmenvollzug ist politisch ein heikles Feld. Es bringt nicht unbedingt großen Zuspruch, sich für die Rechte psychisch kranker TäterInnen einzusetzen. Außerdem kostet jede Reform Geld. Aber es ist für die Allgemeinheit auch wichtig, dass die Bedingungen im Vollzug gut sind. Denn irgendwann kommen die meisten InsassInnen wieder raus und es sollte daher alles getan werden, um neue Straftaten zu verhindern.

Wie bewertest du den Gesetzesentwurf zum Maßnahmenvollzug von Alma Zadić (Grüne)?

Monika Stempkowski: Im Entwurf sind ein paar wichtige Änderungen enthalten, die seit Jahren überfällig waren. Andere Bereiche finde ich problematisch.

Was ist gut am Entwurf?

Monika Stempkowski: Gut ist, dass überhaupt etwas passiert. Seit Jahren und Jahrzehnten wird gefordert und diskutiert, manche haben gar nicht mehr daran geglaubt, dass der Maßnahmenvollzug reformiert wird. Sonst schätze ich folgende Änderungen als positiv ein:

Was macht gemischte Gefühle?

Monika Stempkowski: Gemischt sehe ich, dass die Einweisung laut Entwurf grundsätzlich erst ab einem Strafmaß von drei Jahren möglich sein soll – es sei denn, es liegt „besondere Gefährlichkeit“ vor. Dieser Begriff ist problematisch, weil er schwammig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das gemessen werden soll. Besser wäre es gewesen, das Strafmaß ohne diese Ausnahme auf drei Jahre zu heben. Bisher liegt die Schwelle bei einem Jahr.

Wo ist der Entwurf zum Maßnahmenvollzug schlecht?

Monika Stempkowski: Negativ finde ich folgende Punkte:

Ist es gut, dass TerroristInnen in den Maßnahmenvollzug kommen?

Monika Stempkowski: Die Erweiterung des Maßnahmenvollzugs auf TerroristInnen sehe ich wirklich problematisch. Hier soll ein „Hang zu terroristischen Straftaten“ ausschlaggebend sein. Das ist ein schwieriges Konzept. Das kann nicht gemessen oder diagnostiziert werden. Wenn dann wirklich ein Terrorist untergebracht wird, ist der Maßnahmenvollzug überhaupt nicht auf ihn ausgerichtet. Wie soll dieser Terrorist dann betreut werden?

In der Praxis wird das wahrscheinlich eine untergeordnete Rolle spielen. Wir haben in Österreich insgesamt wenige terroristische Straftaten. Trotzdem: Das Strafrecht ist kein Ort für Populismus, Entscheidungen sollten aufgrund erforschter Grundlagen getroffen werden.

 

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