Zulagen und Kurzarbeit: Fehler beim Chef kann Geld kosten
Einige Arbeitgeber:innen kennen sich bei der Kurzarbeit immer noch zu wenig aus. Das kann finanzielle Einbußen für Beschäftigte bedeuten, wenn etwa Nachtzulagen nicht miteinberechnet werden.
Mohammad arbeitet gerne in der Nacht. Als Nachtportier eines Wiener Hotels kümmert der 37-Jährige sich um Gäste, macht die Abrechnung und bereitet das Frühstück vor. Auch finanziell braucht er das – die Zulage in der Nacht macht für ihn einen großen Unterschied.
Doch der Lockdown in der vierten Corona-Welle hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Weil bis zum 20. Dezember nur Übernachtungen aus beruflichen Gründen erlaubt sind, gibt es keine Nachtdienste mehr. Mohammad ist nun in Kurzarbeit. Das heißt für ihn auch: rund 400 Euro weniger im Monat. „Das ist für mich finanziell ein gewaltiger Rückschlag“, sagt er.
Das vergangene Jahr war alles andere als einfach für ihn. Erst seit Oktober arbeitet er in dem Hotel, davor war er kurz arbeitslos. „Ich bin immer darauf bedacht, Geld zu sparen. Aktuell kann ich gerade mal meine Fixkosten decken. Es ist schwierig.“ Wegen des niedrigen Arbeitslosengelds war sein Konto vor Beginn eines neuen Jobs ständig im Minus. Das war auch psychisch anstrengend für Mohammad.
Seinem Chef macht er keine Vorwürfe. „Der kann ja auch nichts dafür, dass die Nachtdienste und damit die Zulagen wegfallen.“ Mohammad vermutet stattdessen einen Fehler im System, deshalb kontaktierte er MOMENT, um darüber zu berichten. Auf Beschäftigte wie ihn habe die Regierung offenbar vergessen.
„Viele Arbeitgeber:innen wissen zu wenig über die Kurzarbeit“
Aber in diesem Fall liegt der Fehler liegt nicht bei der Regierung, scheint es. „Zulagen und Zuschläge müssen beim Kurzarbeitsgeld selbstverständlich berücksichtigt werden“, sagt Philipp Brokes von der Rechtsberatung der Arbeiterkammer Wien. Ausschlaggebend ist dafür, wie viel man in den drei Monaten vor der Kurzarbeit verdient hat. Falls man wie Mohammad noch nicht so lange im Betrieb ist, wird die gesamte bisherige Zeit zur Grundlage. Darin sind auch Nachtzulagen und Überstundenpauschalen mitberücksichtigt.
Mohammads Chef dürfte also doch einen Fehler gemacht haben, der nun behoben werden sollte. „Wir hören nicht zum ersten Mal, dass Zulagen im Kurzarbeitsgeld nicht mitberechnet wurden. Viele Arbeitgeber:innen wissen zu wenig über die Kurzarbeit. Sie erlangte zuletzt zwar große Bekanntheit, für Detailwissen ist es dann aber doch ein in der Praxis wenig bekanntes Instrument“, sagt Brokes. Wie oft genau so etwas unbemerkt passiert, weiß man naturgemäß aber nicht. Am Höhepunkt war in Österreich aber immerhin etwa ein Viertel aller Beschäftigten in Kurzarbeit. Im November-Lockdown 2021 waren es wieder rund 81.800 Personen.
Arbeiterkammer hilft bei Unklarheiten
Auch die Wirtschaftskammer weiß nicht, wie oft Unternehmer:innen Fehler dieser Art machen. Ist die Richtlinie zu komplex und führt sie deswegen zu falschen Abrechnungen? Die WKO ist nicht dieser Meinung. Sie sieht zwar einen „gewissen Aufwand“, das System habe sich aber inzwischen eingespielt, heißt es in einem Statement an MOMENT.
Dass Chef:innen Fehler bei der Berechnung machen, ist jedenfalls offensichtlich nicht auszuschließen. Dann ist es umso wichtiger, dass Arbeitnehmer:innen um ihre Rechte wissen. Die Arbeiterkammer hilft Beschäftigen dabei, Fehler festzustellen und zum angemessenen Kurzarbeitsgeld zu kommen. Im Zweifel solle man lieber Rückfrage halten, rät Brokes auch Mohammad.
Linktipp: Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht von AK und ÖGB