print print
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full
Klimakrise
Demokratie

Letzte Generation: Schuldsprüche auch am 3. Prozesstag

Letzte Generation: Schuldsprüche auch am 3. Prozesstag
Zwei weitere Schuldsprüche, 9 angenommene und eine abgelehnte Diversion sind das Ergebnis des dritten Prozesstages gegen die ehemaligen Aktivist:innen der Letzten Generation. Offen bleibt die Frage, wer alles die “Jausesackerl” voller Sand gesehen hat.

Neu aufgerollt wurde der Protest vor dem Parlament, einen Tag später. Auch hier klebten sich Aktivist:innen mit der Mischung aus Quarzsand und Superkleber fest. Die ist schwerer von der Straße zu lösen. Die Feuerwehr rückte an und stemmte Aktivist:innen von der Straße, wodurch Löcher in der Fahrbahn und dadurch ein Schaden von 5.950 Euro für die Magistratsabteilungen 48 und 28 entstand, sowie rund 1.000 Euro Schaden für die Wiener Berufsfeuerwehr. 

Als Beitragstäter “mitgehangen, mitgefangen”?

Angeklagt sind an diesem Prozesstag zwölf ehemalige Aktivist:innen, darunter Studierende, Selbständige, Arbeitslose und eine Pensionistin. Ein Aktivist klebte sich selbst mit dem Sand-Superkleber-Gemisch an der Autobahn fest und wird der schweren Sachbeschädigung beschuldigt. 

Ein Teil der anderen Aktivist:innen hingegen klebte sich nur mit Superkleber an der Straße fest. Manche klebten sich nur aneinander fest und manche auch gar nicht, um Rettungsgassen bilden zu können. Ihnen wird Beitragstäterschaft vorgeworfen. Ihre Teilnahme an den Protesten solle die anderen Aktivist:innen darin bestärkt haben, sich mit Mumienhänden festzukleben. 

“Wir verteidigen die Versammlungsfreiheit”

Verteidiger Clemens Lahner kritisiert, dass die Letzte Generation nicht als ein untrennbarer Block angesehen werden kann und nicht alle für alles verantwortlich gemacht werden können. 

“Was hier verteidigt wird, sind nicht nur einzelne Personen gegen einzelne Tatvorwürfe. Wir verteidigen hier auch die Versammlungsfreiheit selbst”, sagt der Rechtsanwalt. Wenn man an keiner Versammlung mehr teilnehmen könne, ohne pauschal strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht zu werden, was jemand anderes getan hat, dann höre sich die Versammlungsfreiheit für uns alle auf. 

Seine drei Kollegen der Verteidigung betonen außerdem, dass es nicht die Intention der Aktivist:innen gewesen sei, irgendetwas zu beschädigen - im Gegenteil. Sie appellieren, dass die Sorge um die Klimakrise und die Hoffnung auf eine bessere Zukunft achtenswerte Beweggründe und damit Milderungsgründe seien und bitten um Diversionen oder zumindest milde Urteile. 

Das betont auch eine der Angeklagten, Lena Hoffmann. Sie ist Mutter zweier Kinder und habe für sie protestiert. Hoffmann klebte sich am 21. November 2023 mit Superkleber auf der Straße fest, riss sich aber selbst von der Straße los, als sie rausgestemmt werden sollte. Sie wollte Schaden zu verursachen und strafrechtlich belangt zu werden.

Wer hat die “Jausensackerl” voller Sand gesehen?

Der Prozess drehte sich auch um die Frage, inwiefern die als Beitragstäter:innen Angeklagten Bescheid wussten, dass ihre Kolleg:innen sich mit Mumienhänden festkleben wollten. Man habe vorab nicht mit Mumienhänden gerechnet und während des Protests sei jede Person auf sich und ihre Aufgabe konzentriert, schildern sie. Von den Mumienhänden habe man wenig bis gar nichts mitbekommen. 

Eine als Zeugin geladene Polizistin äußert Zweifel daran, dass man nichts mitbekommen könne. Sie habe die “Jausensackerl” mit Sand nämlich “in der Sekunde” gesehen, wo sie aus dem Fahrzeug gestiegen sei. Sie habe auch gleich begonnen, sie den Aktivist:innen aus der Hand zu reißen. 

Wer die Anweisung gab, die Aktivist:innen mitsamt Straßenstücken von der Straße zu stemmen, statt mit weniger groben und schonenderen Mitteln, kann nicht abschließend geklärt werden. Genannt wird der damals diensthabende Oberstleutnant, der nicht am Prozess teilnimmt. Verteidiger Ralf Niederhammer bittet, ihn für die weiteren Prozesse zu laden. Die Verteidigung verweist auch auf den Verfahrensakt, laut dem es eine Weisung der Polizei gegeben habe, Aktivist:innen mit Mumienhänden derartig von der Straße zu stemmen. 

Urteil: Weitere Schuldsprüche und Diversionsangebote

Neun Aktivist:innen bekennen sich schuldig, drei nicht schuldig. Zwei der auf nicht schuldig Plädierenden nehmen ein Diversionsangebot an. So ergeben sich für neun der zwölf Aktivist:innen Diversionen und Geldbußen zwischen 400 und 3.000 Euro.

Der dritte auf nicht schuldig plädierende Aktivist lehnt das Diversionsangebot ab und will weiter für einen Freispruch kämpfen. Der Fall wird auf die nächste Verhandlung vertagt. 

Zwei Aktivist:innen werden schuldig gesprochen und zu Geldstrafen von 400 Euro beziehungsweise 1.950 Euro verurteilt. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig. 

“Wann stehen die vor Gericht, die die Klimakrise verursacht haben?”

Nadja Prankl ist eine der Aktivist:innen, die einen noch nicht rechtskräftigen Schuldspruch und eine Geldstrafe erhalten hat. Sie und ihre Mitangeklagten seien zwar froh, dass es viele Diversionen gegeben habe. Doch man frage sich, wann diejenigen vor Gericht treten müssen, die für die Klimakrise verantwortlich sind und jene, die nichts gegen die drohende Katastrophe tun. Die Schäden durch die Aktivist:innen stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden durch die Klimakrise, kritisiert sie.

Die nächsten Verhandlungen im Großprozess gegen insgesamt 42 ehemalige Aktivist:innen sind auf den 26. März und den 16. April 2026 angesetzt. Die bisher genannte Zahl von 47 ist laut den Aktivist:innen der Letzte Generation eine Fehlinformation. Die Behörden hatten weitere 5 Personen, die in anderen Angelegenheiten protestierten, fälschlicherweise auch zur Letzten Generation hinzugezählt. 

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Kommentare 0 Kommentare
    Kommentar hinzufügen

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag!