Zwischenparken: Unternehmen lagern ihr Risiko auf die Allgemeinheit aus

Das sogenannte “Zwischenparken” ist eine bekannte und beliebte Praxis in einigen Branchen. Unternehmen schicken ihre Angestellten mit einer Wiedereinstellungszusage zum AMS, um saisonale Schwankungen im Betrieb auszugleichen. Das sind etwa die Zwischensaison im Tourismus oder fehlende Aufträge am Bau. Rund 170.000 Beschäftigte sind in Österreich davon betroffen.
Im Zuge der Budgetsanierung will die Bundesregierung nun beim AMS Geld sparen – auch beim Zwischenparken. Und zwar 200 Millionen Euro soll die Reform dieser Praxis einsparen. Konkrete Maßnahmen schlägt die Regierung aber nicht vor, sondern lagert die Verhandlungen auf die Sozialpartner aus.
Es zeichnet sich allerdings schon ab, dass auch die Beschäftigten die Maßnahmen zu spüren bekommen. Die aktuellen Pläne sehen nämlich vor, dass die Einsparungen jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getragen werden. Das würde ein ohnehin schon bestehendes Ungleichgewicht noch weiter verschlimmern.
Zwischenparken als Personalstrategie
Durch das Zwischenparken sparen sich Unternehmen Sozialbeiträge und Personalkosten und können trotzdem immer wieder auf die Beschäftigten zurückgreifen, wenn sie sie benötigen. Die Praxis kostet die Allgemeinheit 600 bis 700 Millionen Euro pro Jahr. Die Arbeitslosenversicherung wird immerhin von Erwerbstätigen gezahlt.
Während Unternehmen auf diesem Weg viel Geld sparen, müssen die Beschäftigten mit schlechten Arbeitsbedingungen und finanzieller Unsicherheit kämpfen. Denn betroffen sind vor allem Branchen mit bereits niedrigen Gehältern und schlechten Arbeitsbedingungen. Im Tourismus erzählen Angestellte etwa von unberechenbaren Arbeitszeiten, Unterbesetzung und schlechten Wohnverhältnissen. Am Bau sind Menschen oft Hitze, Wetter und unfairen Arbeitsbedingungen ausgesetzt.
Prekäre Verhältnisse
Die 170.000 Beschäftigten verlieren durch das Zwischenparken immer wieder ihr ohnehin schon niedriges Einkommen. Vom AMS bekommen sie während ihrer Arbeitslosigkeit nur rund die Hälfte ihres Nettogehalts. Durch die Maßnahmen, die derzeit verhandelt werden, könnte ihnen noch weniger Geld übrig bleiben.
Eine Idee ist eine Wartefrist. Eine solche gibt es schon bei einer einseitigen Kündigung durch Beschäftigte. Kündigen Arbeitnehmer:innen, bekommen sie in den ersten 28 Tagen kein Arbeitslosengeld. Bei einvernehmlichen Vertragsauflösungen, wie das beim Zwischenparken meistens der Fall ist, gibt es diese Frist nicht – bis jetzt. Was genau dem Zwischenparken entgegenwirken soll und wer dafür die Kosten trägt, das wird sich erst noch zeigen.
Unternehmen in die Pflicht
Klar ist: Das Zwischenparken kostet den Staat und damit uns alle viel Geld. Eine Reform darf aber nicht wieder auf Kosten der Arbeitnehmer:innen gehen. Fairer wäre es, wenn die Unternehmen höhere Beiträge zahlen, die ihre Angestellten wiederholt auf Zeit kündigen und so hohe Kosten in der Arbeitslosenversicherung verursachen.
Denn sie wälzen ihr eigenes unternehmerisches Risiko – dass es in manchen Zeiten mehr und in anderen weniger Arbeit oder Aufträge gibt – auf den Staat ab. Die Löhne, die sie ihren Beschäftigten zahlen sollten, lassen sie das AMS übernehmen.
Wenn sich das System von Saisonarbeit für Unternehmen nur rentiert, wenn Arbeitnehmer:innen und Steuergeld herhalten, müssen die Unternehmen Verantwortung übernehmen und alternative und nachhaltige Modelle entwickeln.










